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europäische rechtliche vorschriften zum privaten mineraliensammeln
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jürgen lange:
hallo leute, gerade fand ich folgenden "hilfe"-ruf:
http://www.mindat.org/mesg-23-77527.html
der italienische sammler fragt europaweit an, ob vorschriften existieren, das private mineralien sammeln betreffend. wenn man die interpretation der hessischen denkmalschützer kennt, halden sind denkmale und daher schützenswert. auch die geschützten halden-denkmale im erzgebirge kann man sich nur ansehen, man ahnt, was da aus sicht europa auf uns zu kommen kann.
und die beiden tödlichen unfälle schlagen uns auch noch entgegen. zumal unsere lobby klein ist in europa. mineraliensammler haben nur auf lokaler ebene einfluss.. und mesitens sind es dort die negativen schlagzeilen.
was denkt ihr
jürgen lange/de
TKMineral:
Hallo!
brisantes Thema...aber das Sammeln laß ich mir jedenfalls net verbieten...Und von Denkmälern bzw. geschützten Stellen lass ich eh die Finger weg.
Gruß
TK
rtbstone:
Hallo
Die können alles verbieten, nur nicht meinen Wissenshunger !
und für mich sind Mineralien und Fossilien schützenswerte
Objekte, aber nur dann, wenn ich sie ohne große Schädigung der Natur
sammeln kann; eigentlich sollte man gar nicht sehen, ob ein Sammler
vor Ort war.
Selbst wenn sie mir die Tour durch zu hohe Spritpreise
vermiesen wollen, mach ich´s wie -geologe- und fahr mal öfter mit
dem Fahrrad.
Auf jeden Fall traue ich der deutschen und europäischen
Bürokratie einigen Blödsinn zu, was eine Sammelerlaubnis
anbetrifft. >:(
in diesem Sinne
schönen Rest-Sonntag :)
Gruß Berthold
thothie:
Ich wüßte jetzt nich was Europäisches Recht damit zu tun hat.
Bei uns untersteht das dem Landesrecht.
In NRW ist das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege hier für zuständig. Es stellt Gebiete unter schutz und Gemeinden sind dazu verpflichtet Bodendenkmalschutzlisten zu führen.
Ist eine alte Bergwerkshalde erst einmal als Bodendenkmal anerkannt, greift hier das Landesdenkmalschutzgesetzt, was immerhin schon seit 27 Jahren besteht.
Jeder, der so eine Halde dann nicht nur oberflächlich absucht und lediglich ein paar Steinchen aufhebt, macht sich dann strafbar, da für alle tiefgreifendere Maßnahmen, wie schürfen und Löcher buddeln eine Grabungsgenehmigung eingeholt werden muß und zwar nicht nur bei dem zuständigen Bodendenkmalschutzamt, sondern auch bei der Gemeinde oder zuständigen Privateigentümern.
Für die Grabung selbst gibt es dann auch wieder strikt einzuhaltende wissenschaftliche Vorgehensweisen, die auch per Verordnung genauestens geregelt sind und eine im archäoligischen Sinne völlig unsinnige Grabung zum Zwecke des Mineralienauffindens, würde sowieso im Leben nicht genehmigt.
Also, wer wissen möchte , was alles so verboten und strafbar ist, sollte sich lieber auf Briefmarken sammeln fixieren und das mit den Steinchen gleich sein lassen.
Gruß
Thomas
oro:
--- Zitat von: thothie am 11 Nov 07, 12:39 ---Ich wüßte jetzt nich was Europäisches Recht damit zu tun hat.
Bei uns untersteht das dem Landesrecht.
--- Ende Zitat ---
So ist es. Abgesehen von lokalen Nationalparkgesetzen gibt es bei uns etwa ein Kärntner Naturschutzgesetz. Sämtliche Sammler, die in Kärnten sammeln wollen MÜSSEN sich beim Amt der Kärntner Landesregierung melden, einen gewissen Obulus zahlen und erhalten einen Ausweis. Wenn man sensationelle Funde macht MUSS man es der Behörde melden.
Ich wurde schon des öfteren vor Ort nach diesem Ausweis gefragt, nicht etwa nur alpin sondern wirklich auch in kleinsten Bergbaurevieren!
Ich sehe es als persönlichen Schutz an. Lokale Behörden haben meine Adresse, Vandalen und Mineralienhaie werden abgehalten tja und gute Funde werden in der Carinthia II veröffentlicht (sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein). Es ist ähnlich wie beim Pilzesammlen. Ich darf ÜBERALL dort sammeln wo es nicht ausdrücklich verboten ist (Wege- und Sammelfreiheit!), selbst wenn der zufällig vorbeikommende Jäger vor mir vor Zorn zum Hüpfen anfängt.
Ein vorzeigbares Modell, begründet durch das Engagement von Sammlern und guten Vereinen!
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