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Autor Thema: Sammlerehre  (Gelesen 20708 mal)

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Offline Grenzton

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Re: Sammlerehre
« Antwort #15 am: 04 Mar 08, 09:28 »
Hi.
Ich kann ja nicht einfach behaupten es seien die Arbeiter gewesen!
Es soll ja Leute geben die sich über alle Verbote hinweg in Steinbrüchen und Baustellen aufhalten...
zumal diese Baustelle weit sichtbar ist.

Eure Antworten haben mir gezeigt das es wohl besser ist entweder alles zusammen zu raffen und es mitnehmen.
Oder wenn es an Ort und Stelle bleibt mental aufzugeben.
Hinsichtlich dieser Begebenheit ging mir dieses ungeschriebene Gesetz durch den Kopf das ich seit 35 Jahren kenne.
Markierte Funde nicht anzurühren.
Ich kann mich zu denen zählen die naiv genug waren, daran zu glauben  :'(

Kalle

Offline minuwe

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Re: Sammlerehre
« Antwort #16 am: 04 Mar 08, 10:52 »
Hallo Kalle,

Zitat
Eure Antworten haben mir gezeigt das es wohl besser ist entweder alles zusammen zu raffen und es mitnehmen.
Oder wenn es an Ort und Stelle bleibt mental aufzugeben.
Für mich geht das aus den Antworten nicht hervor. Auch ich unterwerfe mich diesem ungeschriebenen Gesetzt, es ist für mich so selbstverständlich, dass ich es nicht noch mal extra ansprach. In deinem konkreten und in ähnlichen Fällen, wenn der Fund schon weg ist, ist es für sich selbst aber sicher praktischer, das Ding zu vergessen. Und was Haldenschreck schrieb, kann schon so sein. Vielleicht ist tatsächlich ein Mitarbeiter (vielleicht erst durch die Karte) aufmerksam geworden, da hat er sich gedacht: so'n Ding nimmste auch mal mit. Sammlerehre kann man da nicht zu sehr erwarten, da ihm der Fall eigegen Verlustes fremd ist, und er das Gefühl hat, wenn er da arbeitet, hat er auf "seiner" Baustelle Vorrang. Könnte so sein, muss nicht.

Finde es auch gut, dass du das Thema angesprochen hast, ist schon 450 mal gelesen worden  :D

Glück Auf
Uwe


Offline loparit

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Re: Sammlerehre
« Antwort #17 am: 04 Mar 08, 12:51 »
Hallo,

also mir ist so etwas noch nicht passiert und ich bin auch noch nie an eine Stelle gekommen, wo jemand Werkzeug oder sonstige hinweisende Dinge hinterlegt hatte.

Aber gehen wir die Sache mal sachlich an:

Wo gibt es ein solches Gesetz, eine solche Regelung hier bei uns in Deutschland ?

Ich weiß das es in alpinen Gebieten durchaus üblich ist sein Werkzeug zu hinterlegen und dass die Strahler sich auch normalerweise daran halten. Doch was ist der Hintergrund. Dort hat man oft einen stundenlangen Anmarsch zu einer bestimmten Fundstelle. Oft arbeitet man dort über mehrere Monate zum Teil auch unter sehr kostenintensiven Gegebenheiten ohne auch nur ein Stück zu bergen. Dann sind die viele dieser Strahler Berufsstrahler und leben von dieser Arbeit. Da ist es auch verständlich wenn man solch eine Regelung gefunden hat.

Bei uns ist es doch überwiegend so, dass man irgendwo auf einer alten Halde oder in einem Steinbruch arbeitet. Diesen kann man meistens mit einem Auto und eventuell 30 Minuten Fußmarsch erreichen . Dieser ist überwiegend das ganze Jahr zugänglich. So dass ich viele Möglichkeiten habe, dort aktiv zu werden und meine Aktivitäten entsprechend planen kann. Ich selbst würde niemanden aus einem Loch das ich ausgegraben habe am nächsten Tag verjagen, genausowenig würde ich mich von jemandem verjagen lassen! Wobei wir in der Regel wenn wir irgendwo graben das Loch beim verlassen wieder zu machen. Und wenn die Grabung über zwei oder drei Tage geht, wir durchaus dann vor Ort bleiben. So dass eine solche Situation nicht entsteht.

Natürlich ist es ärgerlich wenn das passiert, dass jemand am nächsten Tag an einer Stelle gräbt wo ich am Tag zuvor tätig war. Aber geht mal in euch hinein, ist es genauso ärgerlich, wenn dort nichts gefunden wurde. Oder ist die Sache dann nicht mehr so schlimm. Wir betreiben ein Hobby, müssen nicht davon leben und arbeiten auch nicht das ganze Jahr über an einer bestimmten Stelle, die meisten von Euch, würde ich jetzt behaupten geben eine Fundstelle nach mehreren Besuchen und intensiver Arbeit ohne entsprechende Funde sowieso auf.

Anders ist das aber bei den Berufsstrahlern, die durchaus ein Jahr oder einen Sommer irgendwo Aktiv sind ohne ein Ergebnis.
Auch anders sehe ich es in dem hier vorliegenden Fall, wo nur einer eine Genehmigung zum Suchen an einer Baustelle hatte und dann wissenschaftlich über Monate arbeitet und dann so etwas passiert. Wobei es da auch nicht klar ist ob es Sammler waren die dann das Teil geborgen haben.

Gruß loparit


Offline Bergbaumaulwurf

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Re: Sammlerehre
« Antwort #18 am: 04 Mar 08, 20:22 »
Glück Auf!
Ich denke es ist eine Frage der persönlichen Einstellung und wenn ich auf einer Halde wie Antonstal bin und Haufen finde sollte man sie liegen lassen!!!!!!!!!!!!
Mir würde es auch nicht gefallen wenn einer meine Sammelergebnisse so einfach mitnimmt!
Das ergibt sonst eine Kettenreaktion und man kann dann keinen mehr trauen.
Irgendwan trifft man den Sammler und da lässt sich bei einen guten Gespräch bestimmt was tauschen oder einfach mal schnorren.
Es fällt ja einen nicht schwer wenn man etwas doppelt hatt abzugeben.
Alles Gute oder Schlechte kommt immer Dreifach zurück, fast immer und das sollte einem zu denken geben.
Bergbaumaulwurf

Offline uwe

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Re: Sammlerehre
« Antwort #19 am: 04 Mar 08, 22:23 »
Irgendwie geht diese Diskussion vor lauter Ehrenhaftigkeit ins Leere.

Es ist selbstverständlich, daß man eine Kluft oder einen Schurf, in dem Werkzeug liegt respektiert und sich darin nicht vergreift. Es gehört wohl auch zu den Anstandregeln, daß man keine offensichtlich neben der Ausrüstung zurechtgelegten Funde hinter dem Rücken des Schürfers stielt.

Es ist allerdings nicht nachvollziehbar, daß ich einen angelegten Schurf, den ich am frühen Morgen antreffe und der somit als verlasssen anzusehen ist nicht weiter ausbeute. Woher soll man wissen, daß irgendwann mal jemand auftaucht, der behauptet, die Schürfrechte für diesen Claim zu besitzen. Die hat er nämlich nur, wenn er im Grundbuch eingetragen ist. Da spielt es keine Rolle, wie sehr er beim Schürfen geschwitzt hat.

Außerdem halte ich es auch für zur Sammlerehre gehörend, für nach mir kommende etwas zurück zu lassen. Von Berufsstrahlern mal abgesehen sollte jedem das genügen, was er im Rucksack wegschleppen kann. Ich suche nicht nach Depots anderer Sammler, wenn ich aber durch Zufall eines entdecken würde, hätte ich nur geringe Skrupel mir ein Stück davon mitzunehmen. Ein verlassenes Depot ist nichts anderes, als eine Bergwerkshalde. Der Eigentümer des betreffenden Gebietes hätte sogar das Recht, das Depot komplett auszuräumen.

Gruß
Uwe
 

Offline Ralf

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Re: Sammlerehre
« Antwort #20 am: 05 Mar 08, 17:27 »
Hallo,

also mir ist so etwas noch nicht passiert und ich bin auch noch nie an eine Stelle gekommen, wo jemand Werkzeug oder sonstige hinweisende Dinge hinterlegt hatte.

Aber gehen wir die Sache mal sachlich an:

Wo gibt es ein solches Gesetz, eine solche Regelung hier bei uns in Deutschland ?



Ich selbst würde niemanden aus einem Loch das ich ausgegraben habe am nächsten Tag verjagen, genausowenig würde ich mich von jemandem verjagen lassen! Wobei wir in der Regel wenn wir irgendwo graben das Loch beim verlassen wieder zu machen. Und wenn die Grabung über zwei oder drei Tage geht, wir durchaus dann vor Ort bleiben. So dass eine solche Situation nicht entsteht.




Gruß loparit



Ich nehme an, das ist auf mein Erlebnis bezogen. Wenn Du zwei volle Tage graben musst, um überhaupt erst mal an die fündige Zone zu kommen, macht es wenig Sinn das Loch jeweils am Abend wieder zuzumachen. Weil dann kommst Du nie an die Schicht. Logisch oder ?
Auch war das ganze Werkzeug im Loch, bzw. hatten wir Schüppen und Hacken quer darübergelegt und auch noch große Steine drumherum, damit niemand versehentlich reinplumst. Wenn man dann am dritten Tag in aller Frühe ankommt um die Früchte harter Arbeit zu ernten und da sitzt ein Schmarotzer im Loch, dann soll das in Ordnung sein. Oder anders gefragt, wärest Du in unserem Loch gesessen, Du hättest es nicht freiwillig geräumt ??? Dann hättest Du es unfreiwillig geräumt, Ganz sicher !!

So ein Verhalten ist durch nichts zu entschuldigen und kann eigentlich nur durch maßlose Gier ausgelöst werden.

Ralf

Haldenschreck

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Re: Sammlerehre
« Antwort #21 am: 05 Mar 08, 17:53 »
Wenn man dann am dritten Tag in aller Frühe ankommt um die Früchte harter Arbeit zu ernten und da sitzt ein Schmarotzer im Loch, dann soll das in Ordnung sein. Oder anders gefragt, wärest Du in unserem Loch gesessen, Du hättest es nicht freiwillig geräumt ??? Dann hättest Du es unfreiwillig geräumt, Ganz sicher !! So ein Verhalten ist durch nichts zu entschuldigen und kann eigentlich nur durch maßlose Gier ausgelöst werden.

hallo,
hoppla, lieber den ball flach halten.
auch wenn ich den frust verstehen kann, ist die hier vorgebrachte drohung (auf gewaltanwendung) völlig fehl am platze!  :-[
rein rechtlich kannste, ralf, dagegen nichts machen, auch die "räumung" würde ich mir sehr gut überlegen. mancher zeitgenosse schiesst mit einem haufen klagen zurück, da haste keine chance vor gericht. soweit zur "ehre".

haldenschreck

Offline caliastos

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Re: Sammlerehre
« Antwort #22 am: 05 Mar 08, 18:04 »
wobei ich da nicht so sicher wäre. mach das dann mal in österreich oder der schweiz. da haben die strahler an sich immer eine lizenz, die das aufsuchen und bergen von mineralen gestattet. ohne diese lizenz bewegt man sich in einer grauzone. wenn du dann dich allerdings an einer strahlerfundstelle vergreifst... die zahlen immerhin für die lizenz und auch anteilig angaben gemäß dem bergungswerk.

das strahlergesetz ist da z.b. in der schweiz (strahlerpatent) offiziell gültig. abgesehen davon ist das schon ziemlich alt und immer respektiert worden. wem das nicht paßt ist da fehl am platz. der andere hat die arbeit, man selber die beute. offensichtlich frische werkzeugspuren läßt man eben in ruhe. unabhängig davon ob der sammler nun zurückkommen wollte oder nicht. sind die spuren alt, keine markierung (die übrigens für 1 jahr lang gelten) da ---> FINGER WEG. da finde ich rauswerfen legitim. was wenn der wildwühler z.b. den schat untergräbt, instabil macht oder verschüttet wird? da sind die, die ihn angelegt haben meistens dran. glaubt ihr echt der verschüttete wird sagen mein fehler? der sagt dann sicher der schatanleger war schuld. oder falls dadurch schaden entsteht, wenn bei einem gemeldeten schurf gewühlt wird, na wer wird da wohl belangt?

das ungeschriebene gesetz hat da schon seinen sinn. muß das jetzt echt jemand sagen, der garantiert 10-20 jahre jünger ist und kaum selber sammeln kann (gesammelt hat) als die meisten, die sich gegen diese regelung aussprechen? kommt das nicht etwas peinlich?

oder liegt das daran, daß man hier in alpennähe wohl schlicht mehr respekt zeigt, was solche dinge angeht?
« Letzte Änderung: 05 Mar 08, 18:07 von caliastos »

Offline Goldi85

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Re: Sammlerehre
« Antwort #23 am: 05 Mar 08, 18:45 »
Hallo,

Ich weiss zwar nicht, ob es in Deutschland ein Gesetz gibt, welches das "ausbeuten" einer belegten Fundstelle verbietet, aber wenn du der einzige warst, der eine Sammelgenehmigung hatte, dann kann man hier mindestens von "unbefugtem Betreten" sprechen. Und das ist eigentlich eine Straftat?

Gruß  Daniel

Offline Grenzton

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Re: Sammlerehre
« Antwort #24 am: 05 Mar 08, 18:59 »
Ich würde mal sagen,
bevor wir uns hier noch ereifern, sage ich mal abschließend;

Dank an Euch allen für Eure Meinungen und Anregungen.

Sicher werde ich in Zukunft nicht mehr so naiv mit solchen Dingen umgehen.
Was heißt das ich "markierte" Funde nach wie vor liegen lassen, und selber die Funde verstecke, mitnehme oder gleich aufgebe.
Wenn ich wiederkomme und es ist noch da kann ich mich freuen.

Gruß,  Kalle

Offline loparit

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Re: Sammlerehre
« Antwort #25 am: 05 Mar 08, 20:58 »
Hallo,

warum ist denn mancheiner hier direkt oben wieder? Es gibt einen Spruch: Getroffene Hunde Bellen!!!

Ich habe doch nur versucht, die Angelegenheit ganz sachlich anzugehen. Wenn ihr meinen Text ohne Vorurteile gelesen habt dann habt ihr das sicherlich auch erkannt.
Meines Wissens gibt es in Deutschland diese Regelung nicht. Also explizit dass eine Fundstelle nicht angetastet werden darf, wenn dort Werkzeug oder sonstige Hinweise sind.

Ob es solche Regelungen in der Schweiz und in Österreich gibt weiß ich nicht, aber ich habe durchaus davon gehört und hatte auch geschrieben, dass es dafür auch gerechtfertigte Gründe gibt.

Ich habe ebenfalls geschrieben, dass ich noch nie in einer solchen Situation war, also irgendwo einen Fundstelle angetroffen habe, die bereits offensichtlich belegt war.

Auch habe ich doch ganz klar geschrieben, dass wir wenn wir eine Grabung machen oder früher mal gemacht haben, die von vornherein mehr als 1 Tag dauert, meistens auch über Nacht an der Fundstelle bleiben.

Auch kann ich es durchaus verstehen, dass jemand wütend ist, wenn er dann am 3 Tag an die Fundstelle kommt und jemand anderes im Loch sitzt. Aber warum sollte dieser Sammler nun ein Schmarotzer sein. Nur weil ihr Euer Werkzeug habt liegen lassen  ::)
Vielleicht waren eure Rucksäcke so voll dass ihr auf das Werkzeug verzichtet habt 8)
Das liegengelassene Werkzeug besagt nicht, dass man nun alles liegen lassen muß. Wenngleich ich persönlich das wohl tun würde, kann ich aber durchaus andere verstehen die das nicht tun.

Absolut nicht verstehen kann ich Leute die am nächsten Tag kommen und auf Ihr Recht pochen, dass man die Fundstelle räumen muss, wenn es sein muss auch noch unter Gewaltanwendung ??? ???

Da ich allerdings überwiegend Bergbaulich tätig bin, wird die Wahrscheinlichkeit sehr gering sein, dass ich Dich "Ralf" in einer solchen Situation antreffen werde. ;D

Wenn wir gerade beim Bergbau sind! Wenn wir einen alten Stollen ausfindig machen und über Wochen freigraben, heißt das dann dass da auch keiner rein darf um Mineralien zu suchen  :D  ::)

Da kann ich euch garantieren, dass es jede Menge Sammler gibt denen ist das absolut egal und die Räumen Fundstellen aus ohne -Rücksicht auf Verluste-. Und nun versucht mir mal zu erklären wo da ein Unterschied sein soll  ???

Es grüß mit einem herzlichen GLÜCKAUF, ein amüsierter
LOPARIT







Offline hermann

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Re: Sammlerehre
« Antwort #26 am: 05 Mar 08, 21:23 »

Offline Grenzton

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Re: Sammlerehre
« Antwort #27 am: 05 Mar 08, 22:51 »
Hallo Herman.

Danke für den Link.
Diesen Kodex würde ich jederzeit unterschreiben.

Kalle

Offline Ralf

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Re: Sammlerehre
« Antwort #28 am: 05 Mar 08, 23:41 »
@Loparit

Es erstaunt mich ehrlich, das gerade Du scheinbar keinen Wert auf die Sammlerehre legst, bzw. Verstöße dagegen gutheißt.
Die Sammlerehre gilt übrigens nicht nur für das Ausbeuten belegter Fundstellen, sondern auch in puncto Raubbau. Auch dagegen gibt es keine juristische Grundlage, also ist das nach Deiner Argumentation auch ok. Na Danke.

Aber die Gier siegt halt oft über den Charakter.

PS. Das Ausgraben von alten Stollen ist m.W. in D illegal. Aber selbst wenn eine Genehmigung vorliegt ist es bodenloser Leichtsinn einen alten Stollen offen zu lassen. Alleine die Gefahr, dass kinder da reingehen, sollte so ein Vorgehen verbieten. Ungeachtet dessen besteht da schon ein himmelweiter Unterschied, ob ich eine Fundstelle erschließe, also zugänglich mache, oder ob die Grabung die Fundstelle selbst ist.
« Letzte Änderung: 06 Mar 08, 06:26 von Ralf »

Offline caliastos

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Re: Sammlerehre
« Antwort #29 am: 06 Mar 08, 09:19 »
auch beim sammeln gibt es an sich regeln, die einem der gesunde menschenverstand vorgibt und die an sich daher keiner regelungen bedrüfen sollten. dazu zählt halt sichtbar genutzte fundstellen zunächst in ruhe zu lassen, nicht in fremde löcher zu hüpfen, in stollen oder brüchen wild herumzuwühlen.

daß viele sich halt nicht so verhalten sieht man ja eben an den strahlerpatenten in der schweiz, welche auch für sicherheit sorgen sollen. hier ist deutschland natürlich mal auch wieder hintendran. bei uns ist doch jedem alles irgendwie egal. fremdes loch? egal, nun bin ich drinnen. sammelverbot? wen schert das schon. in jeder ecke, in jedem bereich geht es doch nur noch um vorteil und beschiß. der, der nicht dem folgt ist der dumme. man schaue nur mal kurz in die nachrichten und sehe die ganze mogelei. sollte zumindestens bei sammlern nicht so sein, zumal bekannte größen sich schon daran hielten.

 

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