https://www.geolitho.eu/finanziell-unterstuetzen/http://www.phillisverlag.de/Kalender-Shop/Mineralienkalender/https://crystalparadise.de/

Autor Thema: Rechtslage Fossiliensammeln in Italien  (Gelesen 4582 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline Bullifan

  • ***
  • Beiträge: 175
  • Ich bin der Chef, Bullifan der Fahrer
Rechtslage Fossiliensammeln in Italien
« am: 20 Mar 08, 20:02 »
Hallo

da ich ja dieses Jahr im Urlaub plane, ein bisserl in Italien zu sammeln, habe ich mich über die Rechtslage nach neuestem
Stand informiert. Auskunft bekam ich von einem Geologen, der nicht nur privat sondern auch für wissenschaftliche
Arbeiten sammelt und der es wissen muß.

Generell  ist das Fossiliensammeln in Italien verboten


Dies bezieht sich auf die Tatsache Fossilien mitnehmen. Nicht nur graben, was außerhalb von Privatbesitz sowieso verboten
ist, sondern auch reines Aufheben. Der Ratschlag des Fachmanns:

immer einen Wachposten aufstellen und nie an frei einsehbaren Stellen suchen oder graben.

Dies nur zur Information. Dann viel Glück und laßt euch nicht erwischen. Durchschnittsstrafe= 1000 Euro Geldstrafe.

Grüße von Reiner dem bullifan

« Letzte Änderung: 02 Sep 13, 11:48 von oliverOliver »

Offline Bullifan

  • ***
  • Beiträge: 175
  • Ich bin der Chef, Bullifan der Fahrer
Re: Rechtslage Fossiliensammeln in Italien
« Antwort #1 am: 25 Nov 08, 14:35 »
Hallo an alle

hier kommen weitere Informationen über das Fossiliensammeln in Italien.
Ich habe eine Anfrage, automatisch übersetzt, in ein italienisches Fossilienforum gestellt.
Aus den Antworten, größtenteils ebenfalls automatisch übersetzt, fasse ich zusammen.

1)In ganz Italien ist das Fossiliensammeln verboten.
2)Als Privatperson hat man nur eingeschränkte Möglichkeiten um an eine
            offizielle Erlaubnis zu kommen
         a)man wendet sich an die Provinzverwaltung (sehr schwer)
         b)man wendet sich an einen Paläontologen der eingeschrieben ist bei der
             Soprintendenza für das Sammeln von Fossilien
         c)man kommt von einer Universität. Auch hier benötigt man eine Erlaubnis siehe oben
3)Das geltende Gesetz aus dem Jahre 1939 kann man hier auf italienisch lesen
            http://www.italgiure.giustizia.it/nir/1939/lexs_23730.htm
             Es handelt sich um eine Art Bodendenkmalgesetz welches alle Bodendenkmäler, die wissenschaftlicher
Natur sind, gleichsetzt. Alles unter die Kontrolle des Staates stellt, und alles genehmigungspflichtig
               macht.

Aufgrund meiner Anfrage haben sich zwei dieser eingetragenen Paläontologen spontan
bereit erklärt mir zu helfen bzw. angeboten mit mir ganz offiziell zu sammeln.

Wer also ganz offiziell sammeln will kann in einem dieser italienischen Foren
zB www.paleofox.com
     www.naturameditteraneo.com
nachfragen, wo man eine Liste der eingetragenen Paläontologen bekommen kann.
Und dann Viel Glück

Grüße von Reiner dem Bullifan


 

Mineralienatlas - Fossilienatlas - Info-Center