Mir gefallen besonders die Seiten 25ff:
Beispiel:
Anhang V, Abschnitt 1c:
Verpackungskomponenten und Zusatzelemente, die in einer Verpackung integriert sind, gelten als Teil der Verpackung, in der sie integriert sind. (...)
Das ist doch reine Poesie!!!
Auch gut:
Abschnitt 2. a:
Gegenstände, die nicht als Verpackung gelten:
- Blumentöpfe, die dazu bestimmt sind, dass die Pflanze während ihrer Lebenszeit darin verbleibt
- Werkzeugkästen
- Teebeutel
- Wachsschichten um Käse
- Wursthäute
(...)
Was mache ich wenn ich die Pflanze umtopfe? Habe ich dann eine Verpackung? Darf die dann zum grünen Punkt?
Gut, dass sich solch hochbezahlte Menschen mit so viel Einsatz um die dringendsten Probleme dieser Welt kümmern...
Gruss
Helge