Arbeitsmittel / Means for work > Literatur / Literature

Aufschluss - Jahrgänge digital

<< < (3/4) > >>

giantcrystal:
Wie versprochen, habe ich heute noch einmal beim VFMG angerufen.

Auskunft vom dortigen Sekretariat

Ein weiterer Verkauf der CDs ist - über wenige noch vorhandene Restexemplare heraus - , vorerst nicht mehr vorgesehen.

Auf meinen Einwand, das dies doch recht schade wäre und doch anscheinend eine recht hohe Nachfrage nach den Cds bestände und man diese zum Beispiel auch recht gut zur Mitgliederwerbung einsetzen könne, versprach mir die Sekretärin, das Thema bei der nächsten Versammlung bei der Börse Eppelheim noch mal zur Sprache zu bringen.

Also liebe Leute : es heißt abwarten, wie sich die Dinge entwickeln

Glück Auf

Thomas

Frank de Wit:
Fur die Leute die lieber noch Papier zu Hause im Buchschrank haben,
gebe ich gerne meine Aufschlusshefte  bis 1989 ab.
Interessierte Leute wissen mich zu finden ;-)
LG, Frank

ZEO:
Hallo,
die Meldung, die Aufschluss CDs seien nicht mehr zu erhalten, konnte ich als VFMG Mitglied zuerst nicht glauben.
Leider ist es wahr. Eine Nachfrage beim Vorstand brachte Klarheit: die Rechte an den CDs liegen nicht vollständig bei der VFMG, sondern bei dem ehemaligen Mitglied, das sich die Arbeit gemacht hatte, die Seiten zu scannen usw. Und nachdem dieser Herr im Streit aus der VFMG ausgetreten ist, erlaubt er derzeit nicht, weitere CDs zu erstellen und zu verkaufen.

Großartiges Beispiel, wie man es nicht machen soll.

Zeo

berthold:
Hallo,

wenn dem so sein sollte - was ich durchaus glaube - dann stelle ich die Frage:

Entsteht durch das scannen von Zeitschriften ein Urheberrecht? Nach meiner Rechtsauffassung nicht (es fehlt imho an Schöpfungshöhe). Ganz sicher liegt das Urheberrecht bei den jeweiligen Autoren die der VFMG ggf. auch das Recht zur elektornischen Verbreitung eingeräumt haben. Also ohne Zustimmung der VFMG kann niemand den Aufschluss in digitaler Form verkaufen/verbreiten.

Es könnte natürlich sein, dass da ein Vertrag gemacht wurde, aber ich kann mir nicht vorstellen was da drinnen stehen könnte damit derjenige der das gescannt hat einen Verkauf untersagen könnte.

Gruß
Berthold

Haldenschreck:
hallo,

u.u. entsteht dabei (!) ein urheberrecht. hier besonders, wenn die artikel als volltext abgelegt sind und weitläufig (über mineraliennamen) "verlinkt" sind. hier kann man durchaus eine schöpferische leistung sehen.

haldenschreck

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln