Hallo loparit,
da hat geomüller recht, zuerst solltest Du für Dich entscheiden, um was es Dir dabei geht.
Wenn Du darauf eine klare Antwort für Dich gefunden hast, würde ich den Dialog mit dem Verfasser suchen
und dann je nach Reaktion weiter entscheiden.
Die Möglichkeiten reichen von der Annahme einer Entschuldigung über die Bezahlung des Bildes einmalig oder
in Abhängigkeit von der Auflagenstärke bis zu einer einstweiligen Verfügung per Gerichtsurteil mit Entfernung des Buches
vom Markt bis zur Klärung und/oder Entfernung des Bildes aus dem Buch.

Grundvoraussetzung ist natürlich, daß die Rechte an dem Foto Dir gehören und Du das auch beweisen kannst.
Spreche da aus eigener schmerzlicher Erfahrung, da ich ein Buch herausgegeben habe, welches ein Freund geschrieben hat.
In diesem sind auch Fotos, deren Inhalt urheberrechtlich geschützt ist, was ich nicht wußte.
Kurz nach Erscheinen des Buches meldete sich der Urheberrechtsinhaber bei mir und ich war im Ergebnis des Gespräches
einen vierstelligen Betrag los.

:'(

Gruß Frank