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Autor Thema: Urheber-Rechtsbestimmung FRAGE  (Gelesen 10366 mal)

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Offline loparit

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Urheber-Rechtsbestimmung FRAGE
« am: 28 Mar 09, 17:12 »
Hallo,

heute hatte ich ein Buch in der Hand das gestern vorgestellt wurde. Mit erstaunen habe ich festgestellt, dass der Autor ein Bild welches ich gemacht habe ohne mein Einverständnis aus dem Internet kopiert hat und in dem Buch benutzt. Ohne Rückfrage, oder Hinweis im Buch.
Was würdet Ihr in einem solchen Fall tun. Es ärgert mich einfach, dass der das gemacht hat. Und das Buch ist nun gedruckt und wird verkauft.

Gruß
loparit

Offline geomueller

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Re: Urheber-Rechtsbestimmung FRAGE
« Antwort #1 am: 28 Mar 09, 17:57 »
Hallo Loparit,
zunächst einmal würde ich den Autor freundlich auf den Sachverhalt aufmerksam machen, wenn er nicht oder abweisend reagiert würde ich ihn mit Bewies das das Bild von dir ist auf eine Copyrigth-Verletzung hinweisen. Hilft das nicht mit einer lockeren Andeutung auf eine Übergabe der Angelegenheit an einen Rechtsanwalt drohen (auch wenn du das vielleicht gar nicht vor hast).

Die Frage ist was du willst, eine Entschuldigung, eine Entschädigung, eine Entfernung des Bildes?? Wichtig ist das du sicher beweisen kannst, dass das Bild wirklich von dir ist!!

Gruß Jürgen

Offline loparit

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Re: Urheber-Rechtsbestimmung FRAGE
« Antwort #2 am: 28 Mar 09, 18:11 »
Hallo geomueller,

ich habe mich entschieden, einen Rechtsanwalt einzuschalten. Das Bild ist ganz sicher von mir, ist bei mir im Garten aufgenommen :-)
Danke

Gruß
loparit

Offline Ralf

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Re: Urheber-Rechtsbestimmung FRAGE
« Antwort #3 am: 28 Mar 09, 18:13 »
Also ich finde das ziemlich dreist. Es ist ja noch ein Unterschied, ob jemand ein Bild kopiert und für seine private Homepage oder sonstigen nichtkommerziellen Zweck benutzt ( obwohl auch das nicht erlaubt ist ). Aber wenn damit Geld verdient werden soll ist nach m.E. die Grenze des stillschweigenden Duldens überschritten.
Ich würde da auf jeden Fall was machen. Am besten wäre wirklich der Weg zum Rechtsanwalt.

Edit : Hat sich überschnitten

Offline geomueller

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Re: Urheber-Rechtsbestimmung FRAGE
« Antwort #4 am: 28 Mar 09, 18:19 »
Klar ist es dreist, trotzdem würde ich nicht gleich mit der Tür in's Haus fallen und es erst einmal im Guten versuchen eine Einigung zu erziehlen.

Gruß Jürgen

Offline FRAPO

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Re: Urheber-Rechtsbestimmung FRAGE
« Antwort #5 am: 28 Mar 09, 18:32 »
Hallo loparit,
da hat geomüller recht, zuerst solltest Du für Dich entscheiden, um was es Dir dabei geht.
Wenn Du darauf eine klare Antwort für Dich gefunden hast, würde ich den Dialog mit dem Verfasser suchen
und dann je nach Reaktion weiter entscheiden.
Die Möglichkeiten reichen von der Annahme einer Entschuldigung über die Bezahlung des Bildes einmalig oder
in Abhängigkeit von der Auflagenstärke bis zu einer einstweiligen Verfügung per Gerichtsurteil mit Entfernung des Buches
vom Markt bis zur Klärung und/oder Entfernung des Bildes aus dem Buch.  :o
Grundvoraussetzung ist natürlich, daß die Rechte an dem Foto Dir gehören und Du das auch beweisen kannst.
Spreche da aus eigener schmerzlicher Erfahrung, da ich ein Buch herausgegeben habe, welches ein Freund geschrieben hat.
In diesem sind auch Fotos, deren Inhalt urheberrechtlich geschützt ist, was ich nicht wußte.
Kurz nach Erscheinen des Buches meldete sich der Urheberrechtsinhaber bei mir und ich war im Ergebnis des Gespräches
einen vierstelligen Betrag los.  :o :'( :-[

Gruß Frank

Haldenschreck

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Re: Urheber-Rechtsbestimmung FRAGE
« Antwort #6 am: 28 Mar 09, 18:57 »
hallo,

der weg zum anwalt mag i.o. sein, jedoch möchte ich dir keine hoffnungen machen, dass du groß entschädigt werden könntest, dafür ist die sache "zu unbedeutend". das läuft dann auf eine außergerichtliche einigung hinaus. sofern du keine rechtschutzversicherung hast, lohnt das nicht: anwaltsgebühren nach geb.ordnung vielleicht ca. 150 euro, 50 euro entschädigung, macht verlust ....

und: es gibt in deutschland kein "copyright"!!

haldenschreck

--- keine rechtsberatung, bin krabbenpuhler -----


Offline berthold

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Re: Urheber-Rechtsbestimmung FRAGE
« Antwort #7 am: 28 Mar 09, 19:43 »
Hallo,

@haldenschreck,

Einmal ist es unerheblich ob der Kläger (oder Beklagte) eine Rechtsschutz-Versicherung hat, die Zahl bei Urheberrechtsverletzungen grunsätzlich nicht. Zweitens: die zu zahlende Entschädigung wird üblicherweise nach Lizenzanalogie berechnet, die Gerichte halten sich da normalerweise an die MFM-Tarife, legen aber manchmal noch einen Satz drauf. Jetzt kommt es auf Auflage, Größe, usw. an, aber bei einem Buch -denke ich- wird man wohl im 3 stelligen Bereich liegen.

Ich habe immer wieder ähnliche Fälle erlebt. Aus meiner Erfahrung geht das nicht schief wenn:

1) der Beklagte greifbar ist (Inland) und Geld hat
2) man die Durchsetzung der eigenen Rechte komplett durchzieht
3) man die eigene Urheberschaft unzweifelhaft nachweisen kann

Für meinen Teil halte ich das so, dass ich grundsätzlich gegen Bilderklau vorgehe - zuerst mit Schreiben / Abmahnung zur gütlichen Einigung, wenn das nicht klappt eben über RA und Gericht.
 
Gruß
Berthold

Haldenschreck

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Re: Urheber-Rechtsbestimmung FRAGE
« Antwort #8 am: 28 Mar 09, 21:41 »
na, als unerheblich würde ich das nicht betrachten wollen, sofern der (finanzielle) aufwand sich durch das ergebnis nicht rechtfertigen läßt, ganz besonders im falle eines außergerichtlichen vergleiches. da bleibt jeder auf seinen kosten sitzen.

haldenschreck

Offline berthold

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Re: Urheber-Rechtsbestimmung FRAGE
« Antwort #9 am: 28 Mar 09, 21:58 »
Hallo,

nochmal: Keine Rechtschutzversicherung zahlt bei Urheberrechtsstreitigkeiten, egal ob Du gewinnst, verlierst oder vergleichst.

Also wirklich unerheblich.

Gruß
Berthold

Offline loparit

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Re: Urheber-Rechtsbestimmung FRAGE
« Antwort #10 am: 28 Mar 09, 23:12 »
Hallo,

also ich werde zuerst mal keinen Anwalt einschalten. Ich werde dem Herrn eine Rechnung mit einer Zahlungsfrist zusenden. Den Rechnungsbetrag habe ich zwischenzeitlich aus der von Berthold genannten Tabelle (welche ich von einem Berufsfotografen bekommen habe) ermittelt. Ich habe dem Herrn mitgeteilt, dass ich nach Ablauf der Zahlungsfrist von 14 Tagen weitere rechtliche Schritte (Anwalt/Gericht etc.) einleiten werde und dieses ohne weitere Mahnung.

Ich gehe aber mal davon aus, dass er den nicht so hohen Betrag bezahlen wird. Es geht auch mir einfach nur darum, dass der sieht so geht es nicht!

gruß
loparit

Offline Graul

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Re: Urheber-Rechtsbestimmung FRAGE
« Antwort #11 am: 31 Mar 09, 23:07 »
Du mußt erstmal herausbekommen wie hoch die Auflage des Buches ist und wie groß und an welcher Stelle (evtl. Titelbild) Deine Aufnahme abgedruckt wurde!
Dann schau mal hier: http://www.hamburg-dia.de/mfm/mfm-liste.php !!! Diese Preisliste orientiert sich an den aktuellen MFM-Honorarempfehlungen!
Im Falle einer Urheberrechtsverletzung kannst Du das normale Honorar + 500% Aufschlag wegen Urheberrechtsverletzung als Streitsumme ansetzen! Bei Unterlassung der Fotokennzeichnung mit den Daten des Fotografen fallen weitere 100% des üblichen Nutzungshonorars an!
Ich drücke Dir die Daumen!!!!  ;D

Offline Vega

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Re: Urheber-Rechtsbestimmung FRAGE
« Antwort #12 am: 01 Apr 09, 01:24 »
Also ich würde mich Freuen Wen einer Meine Fotos in einem Buch Präsentieren würde..   Sicher würde ich ihn darauf  aufmerksam machen ...- aber  Gerichtlich Vorzugehen..
finde ich Dan schon wenig  krass

nur wegen einem Bild.. 

Offline berthold

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Re: Urheber-Rechtsbestimmung FRAGE
« Antwort #13 am: 01 Apr 09, 08:28 »
Hallo Vega,

sicher wirst Du Dich eher freuen, wenn der Autor dazuschreibt wer das Foto gemacht hat - und sich nicht mit fremden (Deinen) Federn schmückt. In der heutigen Zeit ist es kein Problem per email beim Bildautor anzufragen - ob der damit einverstanden ist - oder nicht, ich bekomme laufend solche Anfragen. Und je nach Verwendungszweck erlaube ich mir -ja- oder -nein- zu sagen. Warum soll ich denn z.B. einem Heilsteinhändler mein Rosenquarzfoto zur Verfügung stellen - wenn ich felsenfest überzeugt bin dass Heilsteine Geldmacherei und Volksverdummung sind?

Bei einem Buch ist der Fall besonders ärgerlich, im Internet kann ich recht schnell eine Quellenangabe einfügen oder das Bild entfernen lassen, geht bei einem Druckwerk natürlich nicht. Zudem ist heute allgemein eine Klausel im Autorenvertrag üblich in der der Buchautor unterschreibt, dass er Inhaber aller Rechte an den Bildern/Texten ist. "Krass" ist es, wenn der Autor das unterschreibt -was ohnehin gesetzliche Regelung ist- und sich nicht dran hält.

Gruß
Berthold


Offline loparit

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Re: Urheber-Rechtsbestimmung FRAGE
« Antwort #14 am: 01 Apr 09, 08:29 »
Hallo,

würdest Du dich auch freuen wenn das Buch nichts taugt und jetzt schreibe nicht, na dann ist es ja gut dass man nicht mit Namen genannt wird.
Es geht einfach um etwas anderes!
Außerdem werde ich nur dann einen Rechtsanwalt einschalten, wenn er nicht gewillt ist die Rechnung die ich ihm schicke zu bezahlen.

Gruß
loparit

 

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