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Autor Thema: Toxizität von Claudetit  (Gelesen 8429 mal)

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Offline raritätenjäger

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Toxizität von Claudetit
« am: 10 Jun 09, 11:20 »
Hallo zusammen,

mal eine Frage zur Toxizität von Claudetit. Neulich las ich, dass einem die Einnahme von nicht einmal 0,1 g davon ins Totenreich befördern solle. Klar, das ist ja quasi Arsenik, trotzdem. Was mich wundert, ist, dass man das gute Zeugs einfach so verkaufen darf (?). Jedenfalls wird´s getan - in fast faustgroßen Stücken aus kleinen tafeligen xx.

Stimmt die o.g. Angabe 0,1 g? Wenn ja, wie sieht´s da mit dem Verkauf aus? Nicht, dass ich Claudetit in rauhen Mengen veräußern will, es interessiert mich einfach nur ganz persönlich. Da ja mit Asbest und Co. ziemliche Restriktionen verbunden sind - hier erschiene es mir ja schon sehr sinnvoll (mit einem faustgroßen Claudetit kann man ja schon eine Menge Schaden anrichten...). 

Gruß
Andreas

Offline Krizu

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Re: Toxizität von Claudetit
« Antwort #1 am: 10 Jun 09, 11:43 »
Hallo,

die Menge dürfte stimmen, allerdings ist da ein Gewöhnungseffekt.
BTW:
Nur Stümper nehmen Arsen - Arsenik = As2O3 ist viel besser  8)

Siehe: http://www.alfa-chemcat.com/daten_msds/D/43488_-_D.pdf

Meines Wissens ist es auch carcinogen, siehe Trinkwasserproblematik Bangladesh.

MfG

Frank

Offline ZEO

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Re: Toxizität von Claudetit
« Antwort #2 am: 10 Jun 09, 18:20 »
Hallo,
100 -300 mg sind tatsächlich die übliche Angabe für eine möglicherweise schon tödliche Dosis. Und die carcinogene Wirkung ist real, also belegt.
Zum Vergleich :
In der Krebstherapie werden bei bestimmten Indikationen 0,15 mg Arsentrioxid/kg Körpergewicht/Tag (bis zu 50 Tage lang) eingesetzt. Das sind so um 10 mg / Tag. Ein schmaler Grat für Patient und Arzt.

Wer mit den oben beschriebenen Claudetit-Stufen / -Mengen umgeht, sollte wirklich das von Krizu angegebene Sicherheitsdatenblatt kennen und beherzigen, denke ich.

Zeo

Offline minuwe

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Re: Toxizität von Claudetit
« Antwort #3 am: 10 Jun 09, 20:55 »
Hallo,

was die Giftigkeit anbelangt, ist  Claudetit genau zu behandeln, wie Arsenolith. Nun, die Größe des Stückes spielt keine Rolle, ob man einen faustgroßen Brocken oder eine Kruste anfasst ist gleich. Verkaufen darf man Mineralien grundsätzlich, wenn dann speziell geregelt ist, ob giftige Mineralien darunter fallen, wie z. B. die Pechblende bei Ebay, dann ist es eben so. Vielleicht macht es auch einen Unterschied, ob man eine Stufe an den Kenner verkauft, oder ob man As2O3 als Produkt (als Rattengift z. B.) vertreibt.

Wenn nun die 0,1 g als tödliche Dosis angegeben sind, könnte man auch mit einer Stufe Nickelin, die als Haldenfund oft eine bis cm dicke Schicht aus Arsenolith- Annabergit- Gemisch umhüllt, auch viel Schaden anrichten, die üblichen dünnen Krusten auf Arseniden reichen auch schon. Hatte mal so einen Brocken der 45 Jahre in der Halde lag, da mußte ich am Fundort erst mal mit einem Stück Schiefer an die 200 g von dieser Paste wegschaben  :P  In der Mitte kam irgendwo der Nickelinkern zum Vorschein.

Es gibt da aber noch viel giftigere Mineralien.

Gruß
Uwe

Offline uwe

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Re: Toxizität von Claudetit
« Antwort #4 am: 10 Jun 09, 22:07 »
Es ist wie mit vielene Sachen: Wenn man nicht an seinen Mineralen herumleckt und sich vor dem Essen die Hände wäscht oder sich nicht mit den Sammlerhänden in den Augen wischt, sind alle fast giftigen Minerale ungefährlich.

Uwe

Offline berthold

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Re: Toxizität von Claudetit
« Antwort #5 am: 10 Jun 09, 22:52 »
Hallo,

@Uwe: Klar, Sprengstoffe sind bei richtiger Handhabung auch absolut ungefährlich. Allerdings vermute ich dass die Frage anders gemeint war  ;)

Nach der Verordnung über Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens gefährlicher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse entsprechend dem Chemikaliengesetz (in Deutschland, in A und CH gelten noch strengere Gesetze) ist es genaugenommen schon verboten einen  Aktinolith auf einer Mineralienbörse anzubieten. Ein Handelsverbot für Arsen-Mineralien kann ich aus der Verordnung allerdings nicht ableiten. Anders in A ind CH: Da braucht der Abgebende oder/und der Abnehmer einen Sachkundenachweis, "Gifterwerbserlaubnis" usw.

Gruß
Berthold

Offline raritätenjäger

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Re: Toxizität von Claudetit
« Antwort #6 am: 11 Jun 09, 12:13 »
Hallo,

alles klar, damit wäre meine Frage hinreichend beantwortet. Danke euch!

Gruß
Andreas

Offline cmd.powell

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Re: Toxizität von Claudetit
« Antwort #7 am: 18 Jun 09, 02:49 »
Hallo,

@Uwe: Klar, Sprengstoffe sind bei richtiger Handhabung auch absolut ungefährlich. Allerdings vermute ich dass die Frage anders gemeint war  ;)

Nach der Verordnung über Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens gefährlicher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse entsprechend dem Chemikaliengesetz (in Deutschland, in A und CH gelten noch strengere Gesetze) ist es genaugenommen schon verboten einen  Aktinolith auf einer Mineralienbörse anzubieten. Ein Handelsverbot für Arsen-Mineralien kann ich aus der Verordnung allerdings nicht ableiten. Anders in A ind CH: Da braucht der Abgebende oder/und der Abnehmer einen Sachkundenachweis, "Gifterwerbserlaubnis" usw.

Gruß
Berthold
Auch wenn das Thema ansich schon beantwortet ist, will ich aber nochmal nachhaken: Wie Du schon in Deinem hier zitierten Beitrag geschrieben hast, sind nach der Chemikalienverbotsortnung viele Stoffe nicht mehr für Privatpersonen zugänglich. Wenn ich bei einem Chemikaliengroßhändler Arsentrioxid bestellen wollte, so sollte ich von dem eine rote Karte bekommen. Gleiches gilt auch für Uranoxid. Nun meine Frage: Grade im Falle Uranoxid war es schon immer so, das man als Chemikalie maximal 100g Uran als Privatperson kaufen und besitzen durfte (altes Chemikalienrecht), das galt aber nur für Chemikalien. Pechblendestufen konnte ich mir theoretisch tonnenweise in den Keller packen, das war erlaubt. Wie ist das den heute ? Bleichromat ist als Chemikalie nicht zu bekommen, darf ich Krokoit haben ? Ged. Silber von Pöhla, schön die Dendriten im Arsen; darf ich meine Stufen behalten oder muß ich die bei einer Entsorgungsstelle verklappen lassen ? Und was mache ich mit dem Bleiblech auf unserem Dach ? Als Chemikalie ist Blei als giftig eingestuft und somit die Abgabe an Privatpersonen nicht gestattet. Ok, hat der Dachdecker aufs Dach gepackt, aber mir gehört das Dach und wenn ich mal was reparieren will, werde ich sicherlich nicht gleich den Dachdecker (oder die Feuerwehr in Schutzanzügen  :P) holen.
Mein Beitrag klingt wahrscheinlich sehr zynisch, ist aber durchaus ernst gemeint, da es ja nun definitiv diese Widersprüche in den aktuellen Gesetzen gibt und ich da ehrlich gesagt keinen Durchblick mehr habe  ???

Offline Krizu

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Re: Toxizität von Claudetit
« Antwort #8 am: 18 Jun 09, 08:50 »
Hallo,

gerade beim Blei sollte RoHs ziehen. Beim nächsten Schaden wird - ausser du machst es selbst - keiner der eine Rechnung schreibt, dir blei auf da Dach legen.
Wenn du es selbst machst, ist die Frage, wo du das Blei herbekommst.

Ich glaube diese Frage geht sogar einen Schritt weiter. Nach einem kleinen Störfall in der Firma haben wir vor mehr als 10Jahren alle Sicherheitsdatenblätter besorgen müssen. Daraufhin kam meine Frage:
- Auch für DiHydrogenMonOxid?
Antwort des Sicherheitsmanns: Klar, ist eine Chemikalie.
- Upps Datenblatt für Wasser - Die Wasserwerke oder I-Net?
- Was ist mit Diamanten? (Schleifpulver, Abgabe von giftigen Gasen im Brandfall, reizen Augen und Schleimhäute! 8))
- Nee.
- Und kubischer Kohlenstoff?
- Antwort klar - brauchen wir.

Deshalb: Wenn ich eine Stufe Arsen kaufe, werde ich die fachgerecht lagern. Die stammt nciht aus dem Chemikalienhandel :-)
Aber ud hast recht, da ist zweierlei Mass und das ist gut so.

MfG

Frank


Offline cmd.powell

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Re: Toxizität von Claudetit
« Antwort #9 am: 19 Jun 09, 00:17 »
Aber ud hast recht, da ist zweierlei Mass und das ist gut so.

Ok, mag sein, das wir da noch "dankbar" sein dürfen, das uns da der Gesetzgeber (ha, ha, wer ist das eigentlich ? Ups, das Volk !) noch nicht für das Sammeln von potentiell Gefährlichen Mineralien und Mineralstoffen "kriminalisiert", aber wenn mich was ankotzt (sorry für das Wort) ist das, wenn mit zweierlei Maß gemessen wird. In meinen Augen sind das Gesetze von Idioten für Idioten. Selbstständiges Denken und eigenes Verantwortungsbewustsein wird da von vorn herein dem Otto-Normal-Bürger aberkannt. Könnte ich mich stundenlang drüber aufregen. Naja, ändern können wir eh an der Lage nix - und das trotz "Demokratie" - also Schwamm drüber und erfreuen wir uns an den Krokoitstufen, solange sie noch nicht verboten sind - - - kommt sicher bald.