https://www.lithomania.dehttp://www.phillisverlag.de/Kalender-Shop/Mineralienkalender/https://www.juwelo.de

Autor Thema: Literatur-Angaben: Bücher direkt bei google books verlinken?  (Gelesen 4788 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline Goldi85

  • ******
  • Beiträge: 1.177
  • go ahead, make my day!
Hallo,

mal kurz die Frage, da ja viele (besonders ältere) Bücher mittlerweile online verfügbar sind: Sollte man bei den Literaturangaben bei den jeweiligen Fundstellen direkt auf die jeweilige Google-Seite verlinken? Ich denke mal, das würde besonders bei vollständig verfügbaren Büchern Sinn machen.

Gruß  Daniel

Offline triassammler

  • inaktiver User
  • ******
  • Beiträge: 1.197
Hallo Daniel,

ich denke, das kann man machen, aber zusätzlich sollte doch auf jeden Fall die Literaturangabe auch noch in der üblichen Form erfolgen. Keiner weiss, was Google in den nächsten Jahren noch einfällt, und wenn ein Link ungültig wird, gibt es wenigstens noch die ausgeschriebene Standard-Literaturangabe.

Gruß,
Rainer

Offline Schlacke

  • ***
  • Beiträge: 296

Gute Idee!!!

Man sollte aber unbedingt ein bibliographisch richtiges Literaturzitat angeben, damit es möglich ist, besonders bei älteren Zeitschriften-Aufsätzen, über den 'Leihverkehr' das Gesuchte zu bestellen. Im Übrigen sind auch viele Bibliotheken dabei, ihre älteren naturwissenschaftlichen Werke zu digitalisieren und im Netz öffentlich zugänglich zu machen. Nach meinen Erfahrungen bietet die US-Version von Google etwas 'mehr' an Treffern.

Glückauf!

Schlacke

Offline berthold

  • inaktiver User
  • ******
  • Beiträge: 2.708
Hallo,

zusätzlich ist immer gut.

Zitat
Keiner weiss, was Google in den nächsten Jahren noch einfällt,

Es ist weniger die Frage was Google einfällt. Problem ist die rechtliche Situation mit laufenden Verfahren. Heute habe ich in diesem Zusammenhang ein Schreiben von der VG Wort bekommen, die haben auf der Mitgliederversammlung am 23.Mai beschlossen die Rechte der deutschen Autoren gegenüber Google wahrzunehmen (Google-Vergleichsvereinbarung). Dazu müssen nun die Autoren / Rechteinhaber ausdrücklich zustimmen (Bevollmächtigung) -  können aber auch die Zustimmung verweigern. Entsprechend darf Google dann - oder nicht. Ist also ein sehr komplexes Thema und es wird mit Sicherheit in naher Zukunft große Änderungen geben.

Soweit bekannt fände ich ISBN und DOI Nummers sehr hilfreich.

Gruß
Berthold

Offline Goldi85

  • ******
  • Beiträge: 1.177
  • go ahead, make my day!
Hallo,

Zitat
ich denke, das kann man machen, aber zusätzlich sollte doch auf jeden Fall die Literaturangabe auch noch in der üblichen Form erfolgen.
Ja, so dachte ich mir das auch.

Zitat
Problem ist die rechtliche Situation mit laufenden Verfahren.
Genau das ist der Grund, warum ich frage. Ich kenne mich mit der rechtlichen Situation mehr schlecht als recht aus und war mir nicht sicher, ob so etwas generell geht. In diesem speziellen Fall handelt es sich aber um ein Buch, das 1861 erschienen ist- das Urheberrecht dürfte doch dann bereits erloschen sein?

Konkret würde es dann so aussehen, wie hier bei "Quellenangaben und Literatur" (unten):
http://mineralienatlas.de/lexikon/index.php/Deutschland/Hessen/Gie%DFen/Lindener%20Mark


Gruß  Daniel
« Letzte Änderung: 26 Aug 09, 16:24 von Goldi85 »

Offline berthold

  • inaktiver User
  • ******
  • Beiträge: 2.708
Hallo Daniel,

ich sehe einen (normalen) Link auf Google-(Bücher) als absolut unbedenklich an (natürlich: externe Links müssen nach deutschem Recht gekennzeichnet sein und bei strafbaren Inhalten der verlinkten Seite könnten Problme entstehen...) ganz unabhängig von wann das Buch ist. Das Problem ist eigentlich nur ob der Link in zwei Woche, zwei Monaten oder zwei Jahren noch geht...

Gruß
Berthold

 

Mineralienatlas - Fossilienatlas - Info-Center

Neueste Beiträge Neueste Beiträge