Hallo,
Letztendlich ist das Problem, dass es keine verbindende, höchstrichterliche Entscheidung darüber gibt, ab wann ein Handel gewerblich ist. Im Prinzip ist für regelmäßig wiederkehrende bzw. einen gewissen Umfang (Menge, nicht Wert!!!) übersteigenden Verkauf ein Gewerbe anzunehmen. Die Menge liegt im Ermessen des Gerichts, d.h. schon der Verkauf 3 gleicher T-Shirts kann als gewerblich gelten, aber auch erst der Verkauf von 20 oder 60 Stücken in einem Jahr. Es wird Zeit, dass da endlich mal Klarheit reinkommt.
Das Problem sind weniger die Finanzämter als vielmehr Abmahnanwälte, die darauf setzen, dass man lieber die Unterlassungserklärung (gegen Zahlung saftiger Geldbußen) unterschreibt, als es auf einen Prozess ankommen zu lassen.
Daher hatte ich ein Kleingewerbe angemeldet, um ohne Angst vor diesen Abzockern Teile meiner Sammlung verkaufen zu können. Das Problem ist da weniger eBay (obwohl pro Auktion für 1 Euro Startpreis 25 Cent Angebotsgebühr fällig werden, dazu 8,5% Verkaufsprovision), und auch das Finanzamt nicht (Gewerbesteuer wird meines Wissens erst ab einem Umsatz von 7000 Euro jährlich fälllig (Bitte genau informieren!!)). Dazu kommt nämlich noch Beteiligung am DSD für die Verkaufsverpackungen. Je nach Anbieter 75-150 Euro (und darüber) im Jahr. Das lohnt sich echt nur, wenn man sehr gute und viele Stücke hat, nicht für den Normalsammler.
Glück Auf!
Smoeller