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Ebay - Verbot - Verkauf von Fossilien und Mineralien ohne Dokumente
Stefan:
Danke an Donnerkeil 85 für die Info:
http://pages.ebay.de/help/policies/artifacts.html
Ausnahme
- gültige Dokumente
- Dokumente abgebildet
Was sind archäologischen Funde?
* ...
*Tierische und pflanzliche Überreste der Erdgeschichte (Fossilien)
* Mineralien
Ohne weitere Worte
Stefan
berthold:
Hallo,
:o
und ich dachte immer "Hirn" schreibt man groß.
Gruß
Berthold
Wasserhund:
Hallo,
--- Zitat ---Ein archäologischer Fund ist ein Objekt von geschichtlicher, künstlerischer oder wissenschaftlicher Bedeutung, der vorübergehend im Boden oder unter Wasser ruhte.
--- Ende Zitat ---
Was jetzt als Bedeutsam gilt, darüber läßt sich sicher streiten. "Normale" Fossilien oder Mineralien sind da aber m.E. nicht gemeint.
Grüße,
Schluchti:
"Ein archäologischer Fund ist ein Objekt von geschichtlicher, künstlerischer oder wissenschaftlicher Bedeutung, der vorübergehend im Boden oder unter Wasser ruhte"
Unglaublich. In der Wissenschaft würde man so eine Definition um die Ohren gehauen bekommen. Archäologie ist immer noch die Altertumswissenschaft bzw. Lehre von der kulturellen Entwicklung der Menschheit. Wie kann man da völlig verallgemeinernd schon jedwede wissenschaftliche Bedeutung als definitionsgemäßes Merkmal ausreichen lassen? Dann müßte ein ausgegrabener, lebender Regenwurm auch ein archäologischer Fund sein, da er ja sicher von biologischem Interesse ist. Aber offenbar umfaßt die Archäologie neuerdings alle Arten sonstiger Wissenschaft, ungeachtet ihrer etwaigen historisch-kulturellen Dimension. Ich bin immer noch sprachlos über so viel begriffliche Perplexität. ::)
Ich finde es lustig, werde demnächst mal mit einem Sack voll Schotter aus dem Garten zum Denkmalamt gehen und für jedes Stück um ein Pedigree bitten, da der Schotter ja von wissenschaftlichen (petrologischem) Interesse ist und zudem vorübergehend im Boden verweilte, ergo ein archäologischer Fund ist. ;D
Im Ernst: So berechtigt das Anliegen in seinem eigentlichen Kern ist, hier ist man in mehrfacher Hinsicht über das Ziel hinausgeschossen. Aber wenn es ebay beliebt, seine Kunden zu verunsichern, sollen die mal machen. Es geht ja schließlich allein um deren Gebühren und Gewinn, die dadurch sinken können. Denn faktisch braucht man , wenn man mit diesen Grundsätzen wirklich ernst macht, die Kategorie Mineralien nicht mehr.
Und wenn ich lese:
"Sofern Sie das Stück bei einer Auktion erworben haben, reicht ein Auszug aus dem Auktionskatalog, um Ihren gutgläubigen Erwerb zu belegen, da die Verantwortung der legalen Herkunft bei dem Händler liegt. Alternativ reicht ein offizieller Kaufbeleg des Händlers, auf dem der Preis geschwärzt sein kann"
dann haben die offenbar noch nie etwas von § 935 Abs.1 BGB gehört. Solche Aussagen würde ich meinen Studenten rot anstreichen. Durchgefallen, nochmal versuchen.
Goldi85:
Hallo,
Das passiert halt, wenn man die Arbeit mal wieder den Praktikanten überlässt. Fachleute (also Personen, die sich damit auskennen) müsste man ja teuer bezahlen.
Was mich aber interessiert: Gab es diesen "Grundsatz" schon immer oder ist der neu bei Ebay?
Gruß Daniel
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