Hallo Erik,
..von Fundregion zu Fundregion innerhalb eines Landes (egal wo) können völlig verschiedene Regelungen bestehen.
Manche Privatbesitzer von Steinbrüchen oder auch die 'Öffentliche Hand' kann sowohl mündliche als auch schriftliche Sammel-oder Strahler-Genehmigungen erteilen; wenn allerdings schon einiges durch 'schwarze Schafe' vorgefallen ist, können angefangen von eingeschränkten Restriktionen (Auflagen..) bishin zu Totalverboten alles ausgesprochen werden (siehe auch verschiedentlich aber nicht einheitlich entspr. Verbotsschilder).
Beispiel Südtirol (Dolomiten - auch Strahlergebiete):
Für das ledigliche Aufsammeln von Mineralien benötigt man schon eine schriftliche Genehmigung - nur in Bozen -
Schürfen ist grundsätzlich verboten.
In Naturschutz- und Denkmalschutzgebieten braucht natürlich nicht extra nach Erlaubnissen gefragt werden, da sich in diesen Fällen ein Totalverbot des Sammelns von Mineralien von selbst versteht.
Es gibt in Deutschland z.B. Bundesländer, die trotz massiver Vorfälle wie im Harz z.B. kaum oder gar keine Restriktionen verhängen; in anderen Bundesländern, wo kaum etwas vorgefallen ist, wird gleich mit groben Restriktionen bishin zu Totalverboten reagiert, was ich aufgrund des Vertoßes gegen die Verhältnismäßigkeit der Mittel (Verwaltungsgrundsatz) wiederum für völlig überzogen und falsch halte. Aber es gibt eben solche und solche Bundesländer; und es wird wohl auch solche und solche Kantone geben..

Zum Strahlerpatent in der Schweiz selbst kann ich momentan nichts sagen; müßte ich erst noch mal verschiedene Lapis-Ausgaben wälzen - dort steht sicher etwas dazu drin.
Oder Du rufst einfach mal Lapis an oder reichst Deine Anfrage an die Lapis-Redaktion weiter. Die wissen das mit Sicherheit, da ja schon alleine die meisten Lapis-Artikel von alpinen Fundgebieten und vom Strahlen handeln..

(so nun habe ich auch 'gestrahlt'..)
Gruß Peter