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Autor Thema: Strahlerpatent??  (Gelesen 16419 mal)

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Offline Erik

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Strahlerpatent??
« am: 25 Sep 03, 12:00 »
Hallo zusammen,

Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen:
betrifft die Patentregelung in der Schweiz nur das Suchen/Sammeln mit Werkzeug oder darf man ohne Erlaubnis überhaupt nichts "einpacken" ???

Grüße, Erik

Offline McSchuerf

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Re:Strahlerpatent??
« Antwort #1 am: 26 Sep 03, 10:02 »
Hallo Erik,

..von Fundregion zu Fundregion innerhalb eines Landes (egal wo) können völlig verschiedene Regelungen bestehen.
Manche Privatbesitzer von Steinbrüchen oder auch die 'Öffentliche Hand' kann sowohl mündliche als auch schriftliche Sammel-oder Strahler-Genehmigungen erteilen; wenn allerdings schon einiges durch 'schwarze Schafe' vorgefallen ist, können angefangen von eingeschränkten Restriktionen (Auflagen..) bishin zu Totalverboten alles ausgesprochen werden (siehe auch verschiedentlich aber nicht einheitlich entspr. Verbotsschilder).

Beispiel Südtirol (Dolomiten - auch Strahlergebiete):
Für das ledigliche Aufsammeln von Mineralien benötigt man schon eine schriftliche Genehmigung - nur  in Bozen -
Schürfen ist grundsätzlich verboten.

In Naturschutz- und Denkmalschutzgebieten braucht natürlich nicht extra nach Erlaubnissen gefragt werden, da sich in diesen Fällen ein Totalverbot des Sammelns von Mineralien von selbst versteht.

Es gibt in Deutschland z.B. Bundesländer, die trotz massiver Vorfälle wie im Harz z.B. kaum oder gar keine Restriktionen verhängen; in anderen Bundesländern, wo kaum etwas vorgefallen ist, wird gleich mit groben Restriktionen bishin zu Totalverboten reagiert, was ich aufgrund des Vertoßes gegen die Verhältnismäßigkeit der Mittel (Verwaltungsgrundsatz) wiederum für völlig überzogen und falsch halte. Aber es gibt eben solche und solche Bundesländer; und es wird wohl auch solche und solche Kantone geben.. :)

Zum Strahlerpatent in der Schweiz selbst kann ich momentan nichts sagen; müßte ich erst noch mal verschiedene Lapis-Ausgaben wälzen - dort steht sicher etwas dazu drin.
Oder Du rufst einfach mal Lapis an oder reichst Deine Anfrage an die Lapis-Redaktion weiter. Die wissen das mit Sicherheit, da ja schon alleine die meisten Lapis-Artikel von alpinen Fundgebieten und vom Strahlen handeln.. ;D (so nun habe ich auch 'gestrahlt'..)

Gruß Peter
« Letzte Änderung: 26 Sep 03, 10:06 von Peter »

Offline McSchuerf

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Re:Strahlerpatent??
« Antwort #2 am: 26 Sep 03, 10:19 »
..wie ich mir das bereits dachte..von Kanton zu Kanton unterschiedlich..

Im Kanton Tessin gelten z.B. seit März 95 geänderte Patenbestimmungen. Patentpflichtig ist jetzt das gesamte Gebiet des Kantons Tessin (also nicht wie bisher nur eine Zone nordöstl. der Linie Bignasco-Bisaca).
Die Kantonspatente sind jeweils 1 Jahr gültig.
Sie werden direkt über das Naturhistorische Museum in Lugano ausgestellt.

Die Strahlerpatente kosten SFr 150,-  für Tessiner; SFr 250,-  für die übrigen Schweizer und SFr 300,-  für Ausländer.
Tagespatente werden nur für Gruppen oder Vereine ausgestellt.
Die kleinste mögliche Gruppe (bis 10 Personen) zahlt SFr 200,- (über 21 Personen SFr 500,-).

Weitere Infos und Anmeldeformulare über:
Museo Cantonale di Storia Naturale,
Viale Cattaneo 4, CH-6900 Lugano,
Tel.: 0041-91-237827; Fax: 239020)..

..wegen Strahlerpatenten in anderen Kantonen, müsstest Du dann mal am besten die Google-Suche starten.. :)

z.B. hier Seite 13 von 32 ausdrucken:
http://www.ur.ch/aktuelles/amtsblatt/2003/woche_10.pdf

oder hier siehe Telefonnr. unter 'Strahlerpatent'
http://www.tujetsch.ch/public/de/informationen/was_wo.html

oder hier ab Seite 25:
http://www.goldwaschen.ch/goldhamster/Goldgewinnung.pdf

Glück auf und Gruß

Peter
« Letzte Änderung: 26 Sep 03, 10:30 von Peter »

Offline uwe

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Re:Strahlerpatent??
« Antwort #3 am: 03 Oct 03, 18:39 »
Hallo,

also wenn gute Stücke herumliegen und keiner zuschaut wäre es eine Sünde nichts einzupacken. Und dann nichts wie weg. Strahlerpatent hin und her - solche Bestimmungen dienen ja nicht dem Natur- oder Lanschaftsschutz sonder rein der "Abzocke", wobei der Neidfaktor der Einheimischen sicher auch eine Rolle spielt. Mit schwerem Gerät sammlen ohnehin nur Einheimische. Die meisten Aufschlüsse in den Alpen werden ohnehin von der Natur selbst geschaffen - Bergstürze. Die Stufen sind dann nach ein zwei Jahren zerfallen und streben als Sediment den Tälern zu.

Mut meine Herren ! In der DDR war das Sammeln auf Wismuthalden auch total verboten und trotzdem haben wir fast jedes Wochenende mit dem Betriebsschutz "Räuber und Gendarm" gespielt.

Glück Auf

Uwe

Offline McSchuerf

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Re:Strahlerpatent??
« Antwort #4 am: 04 Oct 03, 06:53 »
..solange dabei kein Schaden für die Natur oder irgendeines Menschen entsteht, soll mir das recht sein...

..ich halte ja selbst einige Vorschriften für überzogen, wenn nicht sogar überflüssig, da unsinnig..Schuld daran sind aber die Juristen (Judikative) die diese Gesetze so kompliziert wie möglich ausformulieren und die Legislative die diese unsinnigen Gesetze vorher verabschiedet. Nicht aber die Exekutive, die dann wie immer den Sündenbock spielen soll. Das sollte auch mal gesagt werden! (Seitenhieb an alle Juristen!)


Offline Erik

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Re:Strahlerpatent??
« Antwort #5 am: 04 Oct 03, 12:50 »
Ich denke solche Bestimmungen haben ihre Berechtigung, wenn das Sammeln einen geschäftlichen Hintergrund hat und so große alpine Klüfte etc. systematisch ausgeräumt werden.
Absolut unnötig halte ich diese aber, wenn es um die  "normalen" Sammler geht, die sich nur einige hübsche Stücke ins Regal stellen wollen.
Vielleicht hilft es, sich im Notfall als unbedarfter Tourist auszugeben...

Glück auf, Erik
« Letzte Änderung: 19 Jul 12, 16:59 von Erik »

Offline uwe

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Re:Strahlerpatent??
« Antwort #6 am: 04 Oct 03, 16:28 »
Hallo an alle,

ich freue mich, mal eine Diskussion losgetreten zu haben, die mit unserem Selbstverständnis als Sammler zu tun hat.

Wenn Sammler ein Tier oder eine Pflanze der Natur für Ihre Sammlung entnehmen, dann schade das der betreffenden Polpulation und widerspricht dem Naturschutz. Durch Sammler sind viele Spezies der belebten Natur auf dei rote Liste der gefährteten Arten gekommen. Die Exekutivbeamten sind hier jedoch sehr oft nachsichtig: " 's ist ja eh nur ein Unkraut oder ein Ungeziefer."

Beim Mineraliensammeln entsteht aber in den Hirnen der Exekutive die Assoziation von wertvollen Edelsteinen, Gold oder Silber, an dem sich der vermeintliche Deliquent bereichern will. Da wird dann hart durchgegriffen. Dabei besteht die einzige Möglichkeit Mineralstufen zu erhalten darin, diese der Natur zu entnehmen. Denn dort pflanzen sie sich nicht fort (wie Pflanzen und Tiere) sondern zerfallen irgend wann.

Es ist allerdings eine Tatsache, daß auf alten Bergwerkshalden (die meist sowieso nichts bringen) oft Orchideen wachsen. Da sollte man sich wirklich zurück halten. Dort wird allerdings der Sammler kaum von der Exekutive gebremst. Im Gegenteil, dort wird von der umliegenden Landwirtschaft regelmäßig aller Unrat abgeladen.

Die Exekutive wird allerdings meist auf den riesigen Blockfeldern und Rinnen der Hochalpentälern aktiv. Und dort kann ein Sammler wohl kaum eine nennenswert Veränderung durch die Entnahme eines Rucksackes voll Steine hervorrufen.

Glück Auf

Uwe

     

Offline McSchuerf

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Re:Strahlerpatent??
« Antwort #7 am: 04 Oct 03, 17:21 »
Zitat
Es gibt in Deutschland z.B. Bundesländer, die trotz massiver Vorfälle wie im Harz z.B. kaum oder gar keine Restriktionen verhängen; in anderen Bundesländern, wo kaum etwas vorgefallen ist, wird gleich mit groben Restriktionen bishin zu Totalverboten reagiert, was ich aufgrund des Vertoßes gegen die Verhältnismäßigkeit der Mittel (Verwaltungsgrundsatz) wiederum für völlig überzogen und falsch halte. Aber es gibt eben solche und solche Bundesländer; und es wird wohl auch solche und solche Kantone geben..

Ich denke aus meinem o.g. Zitat ist ersichtlich, dass auch die Exekutive ihr Fett von mir wegbekommen hat..oder nicht?

Es muss aber erlaubt sein, auch die Judikative und Legislative nicht völlig zu vergessen und ungeschoren davon kommen zu lassen, denn die Exekutive verletzt höchstens Ermessenspielräume, MACHT ABER KEINE GESETZE! Nicht mehr und nicht weniger will ich damit betonen!

Zu den schwarzen Schafen unter den Sammlern habe ich nun auch schon seit Jahren Beiträge geschrieben und das weiß auch jeder und daher muss ich das nicht mehr wiederholen.

Glück auf

Peter
« Letzte Änderung: 04 Oct 03, 17:25 von Peter »

Offline wapf

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Re: Strahlerpatent??
« Antwort #8 am: 30 May 05, 06:03 »
Da ich in der Schweiz wohnhaft bin, möchte ich euch nur sagen dass es nicht ratsam ist in den bekannten Mineraliengebieten
ohne vorgängige Information bei der Gemeindeverwaltung zu Strahlen.
Ich weiss aus eigener Erfahrung aus dem Tessin, dass es neuerdings Kontrolleure gibt.
Es gibt zahlreiche regionale Beschränkungen z.B.

Im Kanton Solothurn (Jura) ist das Strahlen und Fossiliensammeln generell verboten

 Grimsel:
Mit einem Hammer max 1 Kg;Eisen max 30 cm darfst du strahlen bis dir die Ohren wackeln !!!
Wie schon erwähnt ist das jeweils auf Gemeindeebene geregelt................................................... ...........................................

Ansonsten:

http://www.svsmf.ch/downloads/Patente_Verbote.pdf

Ist aber nicht vollständig.

Gruss Daniel