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Strahlerpatent??

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Erik:
Ich denke solche Bestimmungen haben ihre Berechtigung, wenn das Sammeln einen geschäftlichen Hintergrund hat und so große alpine Klüfte etc. systematisch ausgeräumt werden.
Absolut unnötig halte ich diese aber, wenn es um die  "normalen" Sammler geht, die sich nur einige hübsche Stücke ins Regal stellen wollen.
Vielleicht hilft es, sich im Notfall als unbedarfter Tourist auszugeben...

Glück auf, Erik

uwe:
Hallo an alle,

ich freue mich, mal eine Diskussion losgetreten zu haben, die mit unserem Selbstverständnis als Sammler zu tun hat.

Wenn Sammler ein Tier oder eine Pflanze der Natur für Ihre Sammlung entnehmen, dann schade das der betreffenden Polpulation und widerspricht dem Naturschutz. Durch Sammler sind viele Spezies der belebten Natur auf dei rote Liste der gefährteten Arten gekommen. Die Exekutivbeamten sind hier jedoch sehr oft nachsichtig: " 's ist ja eh nur ein Unkraut oder ein Ungeziefer."

Beim Mineraliensammeln entsteht aber in den Hirnen der Exekutive die Assoziation von wertvollen Edelsteinen, Gold oder Silber, an dem sich der vermeintliche Deliquent bereichern will. Da wird dann hart durchgegriffen. Dabei besteht die einzige Möglichkeit Mineralstufen zu erhalten darin, diese der Natur zu entnehmen. Denn dort pflanzen sie sich nicht fort (wie Pflanzen und Tiere) sondern zerfallen irgend wann.

Es ist allerdings eine Tatsache, daß auf alten Bergwerkshalden (die meist sowieso nichts bringen) oft Orchideen wachsen. Da sollte man sich wirklich zurück halten. Dort wird allerdings der Sammler kaum von der Exekutive gebremst. Im Gegenteil, dort wird von der umliegenden Landwirtschaft regelmäßig aller Unrat abgeladen.

Die Exekutive wird allerdings meist auf den riesigen Blockfeldern und Rinnen der Hochalpentälern aktiv. Und dort kann ein Sammler wohl kaum eine nennenswert Veränderung durch die Entnahme eines Rucksackes voll Steine hervorrufen.

Glück Auf

Uwe

     

McSchuerf:

--- Zitat ---Es gibt in Deutschland z.B. Bundesländer, die trotz massiver Vorfälle wie im Harz z.B. kaum oder gar keine Restriktionen verhängen; in anderen Bundesländern, wo kaum etwas vorgefallen ist, wird gleich mit groben Restriktionen bishin zu Totalverboten reagiert, was ich aufgrund des Vertoßes gegen die Verhältnismäßigkeit der Mittel (Verwaltungsgrundsatz) wiederum für völlig überzogen und falsch halte. Aber es gibt eben solche und solche Bundesländer; und es wird wohl auch solche und solche Kantone geben..

--- Ende Zitat ---

Ich denke aus meinem o.g. Zitat ist ersichtlich, dass auch die Exekutive ihr Fett von mir wegbekommen hat..oder nicht?

Es muss aber erlaubt sein, auch die Judikative und Legislative nicht völlig zu vergessen und ungeschoren davon kommen zu lassen, denn die Exekutive verletzt höchstens Ermessenspielräume, MACHT ABER KEINE GESETZE! Nicht mehr und nicht weniger will ich damit betonen!

Zu den schwarzen Schafen unter den Sammlern habe ich nun auch schon seit Jahren Beiträge geschrieben und das weiß auch jeder und daher muss ich das nicht mehr wiederholen.

Glück auf

Peter

wapf:
Da ich in der Schweiz wohnhaft bin, möchte ich euch nur sagen dass es nicht ratsam ist in den bekannten Mineraliengebieten
ohne vorgängige Information bei der Gemeindeverwaltung zu Strahlen.
Ich weiss aus eigener Erfahrung aus dem Tessin, dass es neuerdings Kontrolleure gibt.
Es gibt zahlreiche regionale Beschränkungen z.B.

Im Kanton Solothurn (Jura) ist das Strahlen und Fossiliensammeln generell verboten

 Grimsel:
Mit einem Hammer max 1 Kg;Eisen max 30 cm darfst du strahlen bis dir die Ohren wackeln !!!
Wie schon erwähnt ist das jeweils auf Gemeindeebene geregelt................................................... ...........................................

Ansonsten:

http://www.svsmf.ch/downloads/Patente_Verbote.pdf

Ist aber nicht vollständig.

Gruss Daniel

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