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Autor Thema: EBay und (k)ein Ende ?  (Gelesen 2729 mal)

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Offline Kluftknacker

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EBay und (k)ein Ende ?
« am: 18 Jun 10, 21:22 »

Offline loismin

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Antw:EBay und (k)ein Ende ?
« Antwort #1 am: 19 Jun 10, 11:02 »
Hallo.

Sehr interessanter Beitrag !
Ich verstehe da nur nicht ganz wieso ein anderer Händler mit den Abmahnungen Geld verdienen kann !
Was ist das für ein Rechtssystem wo man ungestraft für einen Brief  775 Eur verlangen kann !!!!!
Im Prinzip geht das doch für mein Rechtsverständnis nur das Finanzamt oder den jeweiligen Käufer was an, oder ?



loismin

Offline smoeller

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Antw:EBay und (k)ein Ende ?
« Antwort #2 am: 19 Jun 10, 11:36 »
Hallo,

@Loismin: Leider nicht. Leider ist das BGB zu allgemein gehalten. Letztendlich läuft es darauf hinaus, dass du für Handel eine Gewerbeerlaubnis benötigst. Es steht allerdings nirgends, ab wann ein Verkauf gewerblich ist. Auch gibt es meines Wissens keine höchstrichterliche Entscheidung.

Das Problem: Natürlich fühlen sich einige Händler auf den Schlips getreten, wenn Privatpersonen größere Mengen Ware verkaufen, ohne dafür die nötigen Pflichten zu erfüllen (Umsatzsteuer, Abfallentsorgung, rechtssichere Verträge/Widerrufsrecht, Rücknahme, evtl. Garantien).

Leider wird heute die Frage, ob gewerbliches Handeln vorliegt, allein an der Menge festgemacht, es gibt Urteile von 3 identischen Teilen (waren T-Shirts, glaube ich) zur selben Zeit bis zu mehr als 100 Teile innerhalb eines Jahres. Da bräuchte es einen Paradigmenwechsel hin zu einer Geldsumme. Die Frage ist doch: 3 Gebrauchtwagen zu 2000 Euro/Stück über ein Jahr (nicht gewerblich??) oder 200 MM-Stufen zu 1 Euro/Stück im selben Zeitraum (soll das gewerblich sein??).

Glück Auf!
Smoeller

Offline loismin

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Antw:EBay und (k)ein Ende ?
« Antwort #3 am: 19 Jun 10, 15:18 »
Hallo

Daß sich andere Händler darüber eventuell aufregen versteh ich ja und wenn sie darüber das Finzanzamt informieren würden als zuständige Behörde, kann ich auch nachvollziehen !
Aber wieso kann der Händler dann Abmahnungen schreiben und dafür 700 Eur bekommen !!!! Da setzt bei mir das Verständnis aus.
Oder versteh ich da im Artikel etwas falsch ?


Loismin

Offline robodoc

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Antw:EBay und (k)ein Ende ?
« Antwort #4 am: 19 Jun 10, 16:04 »
Servus Lois,

Dein Unmut ist nur allzu verständlich. Daß solche Abmahnspezialisten wie viele andere schmarotzen können, liegt am Gedankengebäude der Juristen, das dem eines Schizophrenen gleicht: für ihn erscheint alles logisch, nur die Anderen haben damit ihre Schwierigkeiten. Vermutlich wären die Leute auch weniger erfolgreich, wenn es mehr Richter gäbe, die zum Einen gesunden Menschenverstand besitzen und zum Anderen ihren Ermessensspielraum nutzen. Gelangte nämlich ein Richter nach Prüfung aller Fakten und insbesondere Relationen zur Überzeugung, daß im konkreten Fall wohl kaum ein gewerblicher Handel vorläge, wäre dagegen kein Kraut gewachsen. Wenn eine solche Entscheidung bis zur höchstrichterlichen Ausurteilung bestand hätte, würden die o.g. Subjekte recht rasch das Interesse verlieren und sich auf eine andere Lumperei verlegen oder vielleicht sogar mal richtig arbeiten; diesbezüglich hatte ich schon einmal die Wiederinbetriebnahme aufgelassener Steinbrüche ins Auge gefaßt.
Laßt Euch nicht aus der Ruhe bringen,
denkt an Götz von Berlichingen. ;)

Glück auf

Robert

Offline sapphire

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Antw:EBay und (k)ein Ende ?
« Antwort #5 am: 19 Jun 10, 16:08 »
Hallo Alois,

ich bin zwar kein Jurist, insofern ist das auch eher Halbwissen, aber soweit ich weiss, läuft das so:

Ein Händler schickt aufgrund eines Wettbewerbsverstosses einen Anwalt ins Rennen, der den "Mitbewerber" abmahnt. Die Gebühr erhebt der Anwalt aufgrund seiner Gebührenordnung. Diese 700 Eur kassiert also der Anwalt und nicht der Händler. Da aber weder der Anwalt (er ist nicht der Geschädigte) noch der Händler (er kann nicht Abmahnen) alleine aktiv werden können, darf man mit gutem Gewissen annehmen, dass sich gerade bei Abmahnungen im grösseren Stil Anwalt und Händler dann den Profit teilen.

Inhalt der Abmahnung ist eine Unterlassungserklärung mit einer (i.d.R. überhöhten) Vertragsstrafe (gewissermassen Schadensersatz), die bei Nichteinhaltung fällig wird. Diese wiederum darf der Händler einstreichen.

Was eigentlich für Verstösse gegen das Wettbewerbsrecht gedacht ist, wird hier missbraucht. Hier liegt mit Sicherheit im Argen, dass letztlich Bagatellen zu exorbitanten Vertragsstrafen führen können (wie z.B. in dem obigen Artikel). Hier kann dann erst auf dem Rechtsweg das Ganze wieder in vernünftige Bahnen gelenkt werden.

Viele Grüsse
Andreas

Offline cmd.powell

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Antw:EBay und (k)ein Ende ?
« Antwort #6 am: 20 Jun 10, 04:29 »
Hallo Zusammen

Ich bin definitiv auch kein Jurist und da ich den recht überflüssigen Knatsch bei Ebay kenne und durch Nichtverkauf aus dem Wege gehe, habe ich zum Glück auch noch nicht eines Besseren belehrt werden müssen, aber: Ist es nicht so, das eine Abmahnung in Verbindung mit einer Unterlassungserklärung zunächst erstmal "Schall und Rauch" ist !? Ich kann mich ja nun als Händler auf den Schlips getreten fühlen, wenn eine Privatperson nebenbei mit ähnlicher Ware handelt, wie auch immer die ausschaut. Dem Schicke ich nun eine Abmahnung, das ist aber erstmal doch nur ein Blatt Papier, vielleicht mit Hochwichtig erscheinendem Briefkopf (Anwaltskanzlei XYZ), aber mehr auch nicht - keine Urteil, keine Anklage, nix. So wie ich das sehe, ist man selber schuld, wenn man auf so eine Abmahnung reagiert (= bezahlt). Wenn jemand meint, es ist zu einem Rechtsverstoß gekommen, so muß er bitteschön den langen Weg zu Polizei oder Staatsanwaltschaft gehen und Klage erheben. Ok, dabei kommt für ihn wahrscheinlich nix rum, darum versucht man es erstmal auf dem einfachen/lukrativeren Wege.
Und eine Unterlassungserklärung muß ich ja nun auch nicht von Haus aus unterschreiben, nur weil irgendwer der Meinung ist, mir eine schicken zu müssen.
Naja, wahrscheinlich sehe ich die Dinge zu naiv und checke die Juristenlogik dahinter nicht - die besteht in meinen Augen sowieso nur daraus, möglichst viel Geld mit möglichst wenig Aufwand verdienen zu können.
Bei dem Artikel finde ich auch toll, das dort gleich auf "Rechtssichere Texte" hingewiesen wird, die man sich für 40 Euronen beim - ihr wisst schon wem, dem freundlichen Anwalt von Nebenan - kaufen könnt; doll, man dreht es, wie man will, der Anwalt kassiert immer die Kohle. Man könnte ja auch einfach so einen Text KOSTENLOS an den Artikel anhängen - aber ich bin halt naiv...

Wie schon gesagt: Obwohl ich die Sache so sehe, wie ich es geschildert habe, bleibe ich lieber auf der sicheren Seite und bunkere meine Dubletten - werden zum Glück ja nicht schlecht. Und vielleicht gibt es irgendwann mal eine klare Lage der Dinge. Hmm, wenn ich so darüber nachdenke, werde ich bis dahin wahrscheinlich so viele Dubletten gebunkert haben, das sich auch ein Gewerbe lohnt. Ist doch aber auch eine prima Sache: Da kann ich dann die Mehrwertsteuer, die auf meinen Bösenkäufen etc. liegt, von der Steuer absetzen. Das Finanzamt sponsort also zu 19% meine Mineraliensammlung  ;D
Ok, den letzten Absatz solltet Ihr bitte nicht ernst nehmen....

Glück auf

cmd.powell

Offline torunta

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Antw:EBay und (k)ein Ende ?
« Antwort #7 am: 20 Jun 10, 12:32 »
Zitat
Und vielleicht gibt es irgendwann mal eine klare Lage der Dinge.
Also das glaub ich eher nicht!!! Denke es wird immer komplizierter, bis sich letztendlich gar niemand mehr auskennt. mmmhh, oder haben wir den Punkt nicht eh schon laengst erreicht?!

Ich verstehe auch die Händler die auch viel Arbeit und Geld in Ihren Handel stecken, die Steuern zahlen usw. und sich dann uber Leute ärgern die ohne viel Aufwand viel Umsatz Steuerfrei kassieren, das ganze dann auch noch Hauptberuflich machen und damit reich werden.
Das sollte auch unterbunden werden, ganz klar. Aber glaub diese Personen macht dann schon früher oder später schon das Finanzamt aus.

Aber wie oben schon erwähnt bei ein paar MMs wird man sicher nicht reich.

Diese Abmahner sind aber selber schon fuer mich auf der rechtswidrigen Seite.
Selbsternannte Steuerfahnder?. Bitte nicht, wo kommen wir da hin, wenn das jeder macht und dafuer dann noch kassiert und das Geld in die eigene Tasche wandert. zahlen diese von ihren 750€ 19% abgaben von Einnahmen aus Strafzahlungen, oder wie wird das gehandhabt?!
Vor solchen Leuten ekelt es mich wirklich.

Lg Torunta

Offline torunta

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Antw:EBay und (k)ein Ende ?
« Antwort #8 am: 23 Jun 10, 09:17 »
Eine Bekannte hat es nun erwischt.
Sie ist Kleinunternehmerin und verkauft nebenbei ein bisschen auf Ebay.
Nun ist es ihr vergangen
Aufgrund eines kleinen Formfehlers in AGB und Wiederruf bekam Sie ein nettes Schreiben mit einer Zahlungsaufforderung ueber 1000€.
Wirklich ein tolles Hobby von diesen Herren.
Haben einen Ebay Account ueber den sie so gut wie keine Umsätze machen, ihr Geld verdienen sie dann mit dem Abmahnen.
Sowas kann doch nicht legal sein?! 

Torunta

Offline cmd.powell

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  • Calcit vom Winterberg, Harz
Antw:EBay und (k)ein Ende ?
« Antwort #9 am: 26 Jun 10, 03:05 »
Aufgrund eines kleinen Formfehlers in AGB und Wiederruf bekam Sie ein nettes Schreiben mit einer Zahlungsaufforderung ueber 1000€.
Wirklich ein tolles Hobby von diesen Herren.
Haben einen Ebay Account ueber den sie so gut wie keine Umsätze machen, ihr Geld verdienen sie dann mit dem Abmahnen.
Sowas kann doch nicht legal sein?! 

Was diese Thematik betrifft so ist mir ein interessanter Gedanke gekommen: Neulich habe ich beobachtet, wie ein anderer Verkehrsteilnehmer bei Rot über die Ampel gefahren ist. Konstruieren wir doch diese Beobachtung mal weiter und nehmen wir doch einfach mal an, ich kenne den Typen - kann ich ihm jetzt auch eine Abmahnung schreiben über sagen wir mal 750 Euro ? Wenn er beruflich auf das Auto angewiesen ist, könnten ihm ein Monat Führerscheinentzug deutlich teurer kommen, vielleicht geht er ja darauf ein.

Offline triassammler

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Antw:EBay und (k)ein Ende ?
« Antwort #10 am: 26 Jun 10, 10:38 »
Neulich habe ich beobachtet, wie ein anderer Verkehrsteilnehmer bei Rot über die Ampel gefahren ist. Konstruieren wir doch diese Beobachtung mal weiter und nehmen wir doch einfach mal an, ich kenne den Typen - kann ich ihm jetzt auch eine Abmahnung schreiben über sagen wir mal 750 Euro ? Wenn er beruflich auf das Auto angewiesen ist, könnten ihm ein Monat Führerscheinentzug deutlich teurer kommen, vielleicht geht er ja darauf ein.

Ich glaube, Du müsstest erklären, dass Du dadurch selbst geschädigt wurdest oder einen Nachteil erlitten hast. Nur dann funktioniert das. Ansonsten ist es lediglich Erpressung, möglicherweise sogar Beihilfe zur Vertuschung eines Vergehens?

Irgendwo in den eBay-Foren las ich auch, dass es jetzt Masche ist, offensichtlich gefälschte Markenartikel zu ersteigern, nach Erhalt der Ware auf Sachmängel ("ist nicht das Original") zu plädieren und den Ersatz gegen den echten Markenartikel oder dessen Katalogpreis zu verlangen. Alternativ wird dem Verkäufer angeboten, dass der Markeninhaber verständigt wird oder eine Anzeige erfolgt. Was wie Erpressung anmutet, ist anscheinend völlig rechtens. Allerdings hinterlässt es bei mir ein G'schmäckle, wenn Privatpersonen das Recht in die eigene Hand nehmen, ganz offensichtlich vorrangig in der Absicht, sich selbst zu bereichern und nicht, um die Allgemeinheit nachhaltig vor Markenpiraterie zu schützen. Solche Leute rangieren bei mir im Ansehen irgendwo unterhalb der Amöben-Ruhr...

Gruß,
Rainer

 

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