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Mineralienatlas wird weg. neuer Jugendschutz-Regelungen vom Netz gehen

<< < (4/11) > >>

gladhammar:
Hallo Gemeinde,

Hab versucht mich im I-Net zu belesen. Leider habe ich keinen konkreten Gesetzestext zu dem geplanten Jugendmedienschutz- Staatsvertrag gefunden - vielleicht hat jemand einen Link?
Fakt ist jedoch, dass seit 2003 ein Jugendmedienschutz- Staatsvertrag besteht der den Zugang zu jugendgefährdenden Inhalten bereits regelt.
In der Neufassung soll als dritte Möglichkeit der Sperre für jugendgefährdende Inhalte die Alterskennzeichnung hinzukommen.
Ohne den konkreten Gesetzestext und vor allen Dingen den Erläuterungen dazu sollten wir erst einmal nicht in Panik verfallen.
Wäre wirklich schade wenn der Atlas verschwinden würde.

Glück Auf
Detlef

Stefan:
Hallo Lutz,

natürlich haben wir keinerlei jugengefährdende Texte (nach meiner Auffassung  ;) ). Mit dem neuen Gesetz muss ich als Betreiber mit der Altersklassifizierung versichern auf unseren weit über 100.000 Seiten keine gefährdenden Inhalte zu hosten. Zudem muss ich durch Prüfung sicherstellen, dass keine gefährdenden Inhalte dazu kommen. Alternativ könnten wir die Seiten als ab 18 deklarieren, was aber bedingt, dass wir den Schutz vor Jugendlichen wirkungsvoll umsetzen müsten. Das kommt dem öffentlichen entfernen und der Preprüfung von Beiträgen gleich. Zudem müssen wir einen Jugenschutzbeauftragten etablieren, der die notwendige Ausbildung hat. In der jetztigen Fassung ist dieses Gesetz weder für GAG noch für uns umsetzbar und bedeutet ein erhebliches Risiko für den Betreiber abgemahnt zu werden. Nicht weil bedenkliche Inhalte vorhanden wären sondern weil diese hirnlosen Bestimmungen nicht eingehalten werden.

Ich frage mich was das soll, wenn die ganze Welt sich nicht daran halten wird und nur Deutschland wieder als Lachnummer nach vorne prescht.

Gruß Stefan

Uwe Kolitsch:
Nach dem von Stephan angegebenen Link (http://t3n.de/news/neuer-jmstv-286977/3/) geht es um
"… Angebote, „die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen“ "

Trifft also beim Atlas nicht zu.


"Das Gesetz sagt, dass alle Inhalte nach Altersstufen klassifiziert werden müssen."

Was spricht im Falle des Atlas gegen "für alle Altersstufen"?

Frage 7: Betrifft das Gesetz nur deutsche Anbieter?
Ja, denn Anbieter, die im Ausland sitzen können von deutschen Behörden nicht belangt werden. So können die Jugendlichen weiterhin Zugang zu denselben Inhalten auf ausländischen Seiten haben.

Betrifft den Atlas also auch nicht.


Frage 12: Wie ist es mit Anbietern von User Generated Content?
Für Anbieter, deren Angebot aus Nutzerinhalten besteht oder solche zumindest beinhaltet, wie z.B. die Wikipedia, soziale Netzwerke oder Blogs mit Kommentaren, wäre es praktisch unmöglich, alle Nutzerbeiträge vor der Veröffentlichung zu kontrollieren. Man stelle sich nur vor, bei der Wikipedia müssten alle Beiträge gegengelesen oder bei Sevenload alle Videos vorab geschaut werden.
Dafür hat der JMStV eine Lösung parat: Der Anbieter soll sein Angebot insgesamt für eine Altersstufe klassifizieren und muss ansonsten für hinreichende Prüfung sorgen.


Frage 15: Muss ein Jugendschutzbeauftragter im Impressum stehen?
Ab 2011 reicht es nicht aus, einen Jugendschutzbeauftragten lediglich zu bestellen. Es ist nunmehr notwendig, dessen Name und Anschrift sowie Daten, „die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihm ermöglichen“ im Impressum bereit zu halten. Zu diesen Daten werden wohl auch eine E-Mail-Adresse und eine Telefonnummer gehören.


Fazit und Handlungsvorschlag: Abwarten
Bei der derzeitigen Sach- und Gesetzeslage kann nur eines empfohlen werden: abwarten und beobachten. Denn es hat sich praktisch nichts geändert, weil die Möglichkeit Online Inhalte zu kennzeichnen nur auf dem Papier existiert, praktisch aber keinen Schutz vor staatlichen Maßnahmen bietet.
Lediglich das Impressum muss um die Daten eines Jugendschutzbeauftragten ergänzt werden, weil sonst Abmahnungen drohen.
Wer dagegen entwicklungsbeeinträchtigende oder jugendgefährdende Inhalte anbietet und sie Kindern und Jugendlichen zugänglich macht, lebt mit demselben Risiko wie bisher. So kann es passieren, dass die Behörden Inhalte aktiver prüfen und vielleicht Sperrverfügungen aussprechen werden. Auch eine Jugendschutzsoftware, die eine Kennzeichnung möglich macht, könnte auftauchen. Anzeichen für beides gibt es bisher noch nicht.



PS Ein persönliches Urteil über das Gesetz erspare ich mir jetzt ...

Stefan:
Hallo Uwe, abwarten werden wir selbstredend.

Dennoch ist es extrem wichtig jetzt die Politiker auf die Folgen aufmerksam zu machen. In der derzeitigen Fassung ist das Gesetzt das Ende zahlreicher in Deutschland gehosteten Foren, Blogs und WEB Seiten. Jeder Betreiber wird mit möglichen Folgen konfrontiert und begibt sich plötzlich in eine gesetzliche Schieflage. Mit Inkrafttreten des Gesetzes verstoße ich ohne für mich erkennbare Schuld zwangsläufig gegen das Gesetz. Dies ist eine krimminalisierung von WEB Seiten Betreibern alleine dadurch, dass sie eine WEB Seite in Deutschland betreiben. Das trifft nicht nur uns sondern JEDEN Homepagebetreiber in Deutschland.

Meiner Meinung nach verstößt das Gesetzt gegen das Gesetzt zur Meinungsfreiheit, da hier indirekt der Meinungsfreiheit die Plattform entzogen wird. Die Auswirkungen auf die Forenlandschaft und Diskussionskultur können meiner Meinung nach nicht hoch genug bewertet werden. Nie war es einfacher unliebsame Internetauftritte Mundtod zu machen und in den Untergrund zu drängen.

Besten Gruß
Stefan

Bernd G:
Schade ,
soweit ist es also schon in Deutschland gekommen .

Der Bürger sollte doch mal auf die Straße gehen und Volksentscheide fordern , denn die Regierung vertritt den Bürger nicht !  :(

Gruß Bernd


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