Hi alle,
gebe den beiden Vorpostern recht, in unserem Fall ist es das deutsche Urheberrecht, das zählt, auch wenn immer wieder das c im Kringel auch bei deutschen Publikatione draufgemalt wird, hat sich halt so eingebürgert und ist auch nicht kriegsentscheidend. Ein Vorschlag: statt Copyright anzugeben, besser den Begriff Urheberschaft. Gerade bei alten Bildern erschlägt man alles damit, auch wenn diese evtl. schon gemeinfrei sind.
Da ich möglicherweise

der Anlass des Posts von Stefan bin (allerdings auf der "schützenden" Seite) ein paar Dinge von mir, die vielleicht nicht jedem so klar sind:
Auch wenn ich eine (Geologische) Karte, aktuelle Postkarte mit Bildmotiv etc. GEKAUFT habe, kann ich sie nicht einfach scannen und einstellen. Auf gar keinen Fall geht in diesem Fall der Copyright/Urheberschaft-Hinweis Archiv xy. Wenn man es schon riskiert, dann zumindest die Urheberschaft korrekt angeben. Auf der sicheren Seite ist man natürlich mit Genehmigung (die für den casus knacktus übrigens erteilt wurde mittlerweile).
Kniffliger wird es bei alten Bildern und uralten Abbildungen aus noch älteren Büchern. Hier ist es m.E. zwingend erforderlich, zumindest bei der Urheberschaft die Quelle anzugeben, z.B. aus xy, Seite zz, 1899.
Zwar hat Stefan oben gesagt, dass die uploader selbst verantwortlich sind, im Zweifelsfall ist er aber Mitstörer und ebenso dran. Die Abmahnung und Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung geht an den Webseitenbetreiber. Leider steht man beim Betrieb einer user-driven content site hier in D immer mit nem halben Bein im Knast

Cheers und Glückauf
Roger