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Elektronikbastelei
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Kluftknacker:
Hallo Sammlervolk,
bitte nicht (virtuell) steinigen, aber irgendwie muss man sein Hobby querfinanzieren, auch wenn es weh tut!
Ich habe vor, meine Sammelreste elektronisch aufzupeppen und so an den Interessenten zu bringen. Beispiele:
- Salzlampen, Gipse usw. mit eingebauten LED's illuminiert
- abgebrochene Quarzkristalle von der Basis aus mit LED's beleuchten
- usw.
Das ist zwar Frevel, mir aber egal, bringt ja reichlich Kohle >:D Ihr müsst das Zeug ja nicht kaufen. Nebenbei: Ich würde mir selbst das Geraffel auch nicht abkaufen ;D. Aber ein Markt ist dafür da - wie ich gelernt habe!
ABER (jetzt kommt die eigentliche Frage):
Ich bringe damit quasi ein Elektrogerät (hier: Lampe) auf den Markt. Darf ich das? Ein "CE" kann ich ja noch rankleben (und das mit gutem Gewissen). Oder ganz allgemein formuliert:
Darf ich elektrische Selbstbauartikel (darunter gehören übrigens auch selbstgebaute Vitrinen mit Beleuchtung, selbstgebastelte LED-Mikroskopleuchten ;)) ohne Weiteres, also ohne externe Prüfung eigentlich anbieten? Droht da nicht die Abmahnung?
Mir ist klar, dass ich für mein Gebilde voll hafte. Brennt also beim Käufer die Bude ab und war meine Salzfunzel der Auslöser, bin ich dran. Das ist mir bewußt. aber meine Lösungen werden technisch i.O. sein (Fachkenntnis ist vorhanden).
Gibt es dafür gesetzliche Grundlagen? Wer kennt sich aus?
Danke für die zahlreichen Hinweise und Anmerkungen.
Kluftknacker
PS: Ein gleichgelagertes Problem ist der Verkauf von selbsthergestellten Lebensmitteln ... Darf auch nicht jeder ....
Stefan:
Die Kennzeichnung eines Produktes mit „CE“ besagt, dass ein Produkt mit den in der Europäischen Union geltenden Richtlinien übereinstimmt. Die Hersteller bringen das CE-Kennzeichen in Eigenverantwortung an ihre Produkte an. Die CE-Kennzeichnung ist kein Gütesiegel oder Qualitätszeichen, wie das VDE-, ENEC- oder GS-Zeichen, und bedeutet nicht, dass das Produkt von einer unabhängigen, anerkannten Stelle geprüft wurde.
Wurde das Gerät geprüft befindet sich dahinter noch eine Prüfnummer.
So Du kompetent genug bist die gängigen Vorschriften zu kennen und einzuhalten kannst Du auch ein Produkt vertreiben.
Das Thema kann sehr umfassend, da hier schon sehr am Rande unserer Themen, bei Google beantwortet werden.
Evtl. ist aber noch eine WEEE-Anmeldung notwendig.
Besten Gruß
Stefan
cmd.powell:
Hallo
Das ist nicht ganz ohne. Auf jeden Fall solltest Du dringends vermeiden, mit 230V in Deinen Lampen zu hantieren - die müssen geprüft werden !!! Falls mit einem ungeprüften Gerät bei 230 V irgendwas passiert, ist das der GAU, dann heist es: Heute neu im Gefängnis. Am Besten LED-Beleuchtungen und dann ein fertiges gekapseltes Netzteil dazu legen (Standard-Steckernetzteil). Bei Kleinspannungen sollten eigentlich keine Probleme auftreten und die Verantvortung für das Netzteil liegen beim Hersteller. Aber ich bin auch kein Jurist und vielleicht vorher nochmal die VDE-Vorschriften studieren.
Ein weiteres Problem kann das Lot werden: Es gibt da so eine gloreiche EU-Vorschrift, die Inverkehrbringung von elekronischen Bauteilen und Leiterplaten verbietet, sofern diese mit bleihaltigem Lot verarbeitet wurden (RoHS-Konform). Das gilt nur für den gewerblichen Bereich (also Deine Vorhabung) und nicht für private Basteleien. Das bleifreie Lot bekommst Du in jedem Elektroladen (Conrad etc.), ist aber blöd zu verarbeiten, da doch eher ungünstiges Schmelzverhalten. So ist z.B. eine höhere Löttemperatur nötig und die spez. Wärmekapazität des Lotes ist auch höher, wodurch die Zerstörung von Bauteilen durch Überhitzung droht.
Im Idealfall verwendest Du eine fertige Beleuchtungseinheit (wie auch immer), die Du dann in den Salzkristall steckst oder wo Du dann den Quarz draufstellst. Wenn Du nichts an den Einheiten veränderst, hast Du damit auch keinen Stress (natürlich an die Richtlinien des Hersteller halten).
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