Hallo Berthold,
wenn ich mich richtig erinnere bekommst Du Kalibrierquellen nicht ohne Umgangsgenehmigung. Umgangsgenehmigung für den Privatmann ist für mich eigentlich nicht denkbar. Das ist eine ganz komplizierte Sache mit Meldepflicht bei Aufsichtsbehörden usw.
Schulen haben zum Teil radioaktive Prüfstrahler (sehen aus wie Stifte; gibt es aber auch als Punktquellen), aber die Dinger kosten auch schon wahnsinnig viel Geld. Ein Anbieter von solchen Dingern ist die Firma Phywe. Ich bin mir aber nicht ganz so sicher, ob diese Quellen überhaupt noch verkauft werden (teilweise ist die Dichtheit nicht auf Dauer gesichert).
Wichtig bei den Kalibrierquellen ist eine genau definierte Aktivität und auch die Probengeometrie bzw. Kalibrierquellengeometrie darf man nicht außer Acht lassen. In natürlichen Proben ist die komplette Zerfallskette im natürlichen Gleichgewicht, d.h. man hat die komplette Zerfallskette drin. Bei den mir bekannten Kalibrierquellen sind keine Tochternuklide und auch keine andere Isotope enthalten, gerade bei so hohen Halbwertszeiten. Also z.B. nur Th-232.
Gruß,
Andreas