Arbeitsmittel / Means for work > Kartenwerke / Cartography
Landesvermessungsämter und Bundesvermessungsamt
Steini LDK:
Hallo!
Ich denke man kann auch das gute alte Butterbrotpapier wieder nehmen.
Ist genauer wie einfach so eine Skitze zu machen.
Gruß vom Steini LDK (DIRK ROTH)
Alfred01:
Ohne Kartenmaterial werden viele der Beiträge etwas "geheimnisvoll", kann
man sich kein rechtes Bild über die Lage und eine mögliche Anfahrt machen.
Auch wenn man sich die Karten daheim aniseht, ist alles oft ein wenig zweideutig,
weil unklar. Hier zwei Beispiele - wie soll jemand, der sich nicht im Frankenwald
auskennt das Bergwerk Johannes der Täufer oder den Lichtenberg finden ?
Lichtenberg/Frankenwald: " Von Lichtenstein/Frankwenwald kommend, fährt man
in Richtung Schlegel/Lobenstein. Kurz vor der Brücke kann man links parken..."
Aha !
Schmölz: " Nur mit entsprechender Untertage-Ausrüstung gelangt man in das alte
Bergwerk Johannes der Täufer im Tals des Köstenbaches nördlich von Presseck..."
Soso, sehr interessant ...
Mit Skizzen habe ich das Problem, da diese oft nicht maßstabsgetreu sind
oder Details auslassen, die zum Auffinden vor Ort wichtig wären.
Was würde passieren, wenn man das ganze Thema auf sich beruhen, die Karten
also stehen ließe ...?
Erik:
--- Zitat ---"Was würde passieren, wenn man das ganze Thema auf sich beruhen, die Karten
also stehen ließe ...?"
--- Ende Zitat ---
Dann fürchte ich bekäme der Stefan irgendwann eine saftige Abmahnung von den Landesvermessungsämtern...und da würden selbst die Spenden nicht mehr helfen ::)
Ich denke wer wirklich an einem Fundort Interesse hat kann sich eine Karte auch zumailen lassen - dazu ist sicher auch jeder bereit..
Ist halt bißchen komplizierter, aber geht leider nicht anders...
Gruß, Erik
Joachim:
Aber es hilft ja alles nichts wenn die Karten einem Copyright unterliegen! :-\
Andererseits könnte man ja solche Karte per E-Mail an interessierte Leute weitergeben!
Wo kein Kläger da kein Richter! ;)
Der Autor könnte ja dazuschreiben "Karte vorhanden" und der User dem es interessiert schreibt ihm einfach eine PN mit seiner Mail Adresse!
Problem gelöst! ;) :)
Gruss Joachim
berthold:
Hallo Stefan,
ich habe mal eben auf der Homepage des Landesvermessugnsamtes Bayern nachgesehen,
http://www.geodaten.bayern.de/bvv_web/geodatenonline/bayernviewer/bedingungen_0.html
dort steht:
--- Zitat ---Die Veröffentlichung der Daten des BayernViewers im Internet (z.B. für Anfahrtsskizzen) ist
genehmigungsfrei, wenn
- die Daten mit einer thematischen Information des Nutzers verknüpft sind
- der Umfang der Daten je Webseite 1024x768 Pixel nicht überschreitet
- der Zugang zur Webseite unentgeltlich möglich ist.
--- Ende Zitat ---
Also zum ersten Punkt habe ich überhaupgt keine Bedenken, tifft ja vorbildlich zu, ebeso der dritte Punkt.
Jetzt muss man sich über den zweiten Punkt unterhalten. Für mich ist der Bergirff "Webseite" eindeutig. Hier ist eine html-Seite, ein Seitenzugriff auf dem Server gemeint. Die haben ja nicht "Homepage" oder "website" geschrieben - das wär was anderes.
Möglicherweise hast Du andere Auskünfte erhalten, klär mich doch bitte auf.
Gruß
Berthold
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