Nach vielen Irrwegen, hier ein Wegweiser zum Ziel:
In Bayern ist unter dem Namen "Manteufelgrube" in den Gemeinden Woppenrieth, Döllnitz, Lerau und Preppach, Bezirksamt Vohenstrauß im Regierungsbezirk Niederbayern und Oberpfalz das Bergwerkseigentum in einem Felde von 76.9 ha zur.....
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Die Quelle: Zeitschrift für praktische Geologie, Bd. 46 (1938), keine Seitenangabe.
Daraus ist folgender Schluss zu ziehen:
Bergrechtsverleihungen finden ihren Niederschlag als Grundbucheintrag, daraus wäre ersichtlich, wem das Feld verliehen worden ist und welche Flurstücke es umfasst. Zuständiges Grundbuchamt, das normalerweise beim Amtsgericht geführt wird ist in diesem Falle Vohenstrauß.
Um Spekulationen mit Grubenfeldern zu unterbinden, galt in Bayern von 1918 bis 1943 das sog. Grubenfeldabgabegesetz für Felder in denen kein Betrieb umging. Hier wären Recherchen bei der zuständigen Finanzverwaltung erforderlich.
1934 wurde das sog. Lagerstättengesetz erlassen, d. h. die Durchforstung des Reichsgebietes nach nutzbaren Lager- stätten war damit angeordnet. Anfang 1935 ging das Bergwesen auf das Reich (Berlin) über und die geologischen Landesämter bzw. Oberbergämter traten in Aktion. Der Grubenfeldname "Manteufel" könnte auf eine Aktivität seitens des Reiches hindeuten.
Quelle: Das Bayerische Oberbergamt und der bayerische Bergbau, Brilon-Basel: 1960, S. 17-22
In den Veröffentlichungen des Geologischen Landesamtes in München, hier speziell in der Geologica Bavarica, Bd. 77 u. 91
tauchen die o. a. Ortschaften nicht auf. Es bleibt dem ortskundigen Mineralienfreund die Möglichkeit hier nach Spuren zu suchen.
Glückauf!
Schlacke