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Autor Thema: U-Mineralien auf Börsen  (Gelesen 1610 mal)

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Offline FrankBL

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U-Mineralien auf Börsen
« am: 06 Apr 12, 00:16 »
Hallo zusammen!

Bei der kürzlichen Börse in Aue (Erzgebirge) machte mich ein gewerblicher Aussteller mit grossem Geschrei darauf aufmerksam, dass es angeblich mittlerweile offiziell verboten sei, Uran-Mineralien auf Börsen anzubieten. Er meinte, die örtlichen Gewerbeaufsichtsämter schicken "verdeckte Ermittler" an die Börsen, um die Delinquenten aufzuspüren. Dabei stehen wohl besonders die bekannten Börsen (z. B. München) im Fokus. Es sollen auch "schwarze Listen" existieren, auf denen die bekannten U-Mineralien, wie z. B. Torbernit und Autunit, nicht aber die Systematik-Mineralien stehen sollen.
Aufhänger des Ganzen soll die Gefahrgutverordnung Strasse (GGVS) sein, nachdem zwar der Besitz, nicht aber der Transport dieser Mineralien erlaubt sein soll.

Hier in Aue, hiess es, bräuchte ich mir aber keine Sorgen machen, angeblich stünden hier "andere Interessen" höher und abgesehen davon, würde das für mich als Deutschen mit Schweizer Wohnsitz nicht zutreffen.

Ich halte das Ganze (incl. Begründungen) - nach meinem jetzigen Kenntnisstand - für absoluten Unsinn, zumal ich die Einfuhr meiner Uran-Mineralien beim deutschen Zoll ordnungsgemäss angemeldet und die Mehrwertsteuer vorab entrichtet habe. Diese Tatsache habe ich auch als Gegenargument angeführt, wobei als Antwort kam, dass den Zoll das aber nicht interessiert...
Auf die Gegenfrage, warum die GGVS für mich als Deutschen mit Schweizer Wohnsitz, der aber die Mineralien auf deutschem Staatsgebiet transportiert, nicht gelten solle, kam keine Antwort.

Meine Frage: Stimmt die Aussage des besagten Verkäufers und wenn ja, wo kann man das nachlesen?


Gruss
Frank

PS: Interessanterweise bietet dieser Händler auf seiner Webseite selbst reichlich Uran-Mineralien an... soviel dazu...

Offline triassammler

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Re: U-Mineralien auf Börsen
« Antwort #1 am: 06 Apr 12, 08:04 »
Hallo Frank,

der Kollege hat grandiosen Schwachsinn erzählt.

1. Es gelten für alle, die sich in Deutschland aufhalten, dieselben Gesetze, nämlich die deutschen, völlig unabhängig vom Herkunftsland.
2. Wenn Deine Ladung für den deutschen Zoll in Ordnung war, dann hat keiner mehr was zu meckern.
3. Der Händler scheint die Sorte zu sein, die vor bekannten Aufschlüssen ihren Stand aufbaut und ortsfremde Sammler abpasst um ihnen zu erklären, heute/generell gebe es da nichts (mehr) zu finden oder das Betreten sei verboten, aber sie könnten ja glücklicherweise ein paar Belege aus besseren Zeiten bei ihm erwerben (sowas gibts tatsächlich).

Zum Besitz und Umgang mit natürlichen radioaktiven Substanzen habe ich nur folgenden Hinweis auf das deutsche Recht gefunden:
"Der Umgang mit natürlichen radioaktiven Stoffen bedarf nach den
Regelungen des Teils 3 StrlSchV keiner Erlaubnis oder Mitteilung an
die Behörde" (http://www.smul.sachsen.de/lfl/publikationen/download/5263_1.pdf)
Es geht dabei um radioaktive Mineralien an Schulen, und wenn die das schon so "locker" sehen...
Evtl. hilft das Studium der StrSchV im Detail: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/strlschv_2001/gesamt.pdf

Also, Du wurdest entweder mit gefährlichem Unwissen zugetextet oder der Kollege hat gezielt seine eigenen Interessen mit unwahren Behauptungen zu verteidigen versucht.

Gruß,
Rainer