Vermischtes / Miscellaneous / Varios > Dies und Das / this and that
Gehört selbst gefundene lokale Steinsammlung bei Alg 2 zum Vermögen?
Mineral:
Hallo Sammlerfreunde,
ich würde gerne mal Eure Meinungen zu einem mich betreffendem Fall hören!
Sachverhalt: Durch anonyme Anzeige wurde dem Amt bekannt, das ich eine größere Steinsammlung besitze, diese war sich ein Mitarbeiter auch ansehen. Nun geht das Amt von einem größeren zu verwertenden Vermögen aus und hat mir Alg 2 nur noch als Darlehen gewährt. Gegen diesen Darlehensbescheid habe ich Wiederspruch eingelegt, der aber jetzt abgelehnt wurde.
Ich sehe meine seit früher Jugend gesammelten Steine nicht als verwertbares Vermögen an, und kann das so begründen:
-der etwaige Wert der Sammlung steht in keinem Verhältnis zu den Aufwendungen um diese zusammen zu tragen(über 10 000 Stunden Zeit in 30 Jahren investiert, über 150 000 km gefahren usw.)
-jedes Stück ist ein Unikat an dem Erinnerungen hängen und hat eine hohen ideellen Wert
-eine Verwertung würde die Aufgabe des jahrzehntelangen Hobbys bedeuten (dies hätte auch negative Folgen für die lokale Wissenschaft, und schadet nicht zuletzt auch der Allgemeinheit)
Bis jetzt hat das Amt in 10 Monaten auch noch nichts unternommen, um mal den Wert der Sammlung zu ermittel. Einen passenden Gutachter zu finden dürfte auch nicht leicht sein.
Wie seht Ihr die Chancen bei einer Klage das ich Recht bekomme?
Was hättet Ihr an rechtlich relevanten Tipps?
Danke & Grüße
schnurps:
hallo rolf,
da jede sammlumg einen ideellen wert darstellt,sehe ich da keinerlei rechtliche möglichkeiten des amtes.ich würde es in jedem fall auf eine klage ankommen lassen.besonders,wenn es sich um selbstgesammelte stücke handelt,welche keinerlei musealen bezug besitzen.ein sammler
gibt soviel,der andere soviel aus.da lässt sich ein wert niemals genau festlegen wie bei briefmarken,münzen oder etc.,welche in katalogen taxiert sind.wenn du nicht gerade eine wahnsinnig preisintensive schausammlung dein eigen nennst,wird dir m.e.niemand etwas anhaben können.
mfg tonik
pseudonym:
Ich denke die Chancen stehen gut soweit ich weiß hast du ein Schonvermögen von 700 € pro Lebensjahr also wenn du 20 Jahre alt bist wären das wohl 14 000 €uro die man dir nicht wegnehmen könnte , ausserdem kommen dann noch die Schonvermögen anderer Mitglieder deiner Bedarfsgemeinschaft dazu , wie z.B. Ehegattin , Partner eheähnlicher Gemeinschaften oder Kinder die im Haus wohnen .
Da kommen je nach Alter schon paar Mark zusammen, aber ohne das ein Gutachter das ganze taxiert hat können sie dir nix und danach muss das dann auch erstmal alles verkauft sein .
Lass dir von denen auf jeden Fall nichts gefallen ,ich kenne diese Experten die kochen auch nur mit Wasser und machen viele Fehler , wenn du nen Anwalt brauchst kannst du auch Gerichtskostenbeihilfe beantragen.
Kommt auch bissel drauf an was du sonst noch so hast , und dann weiß man doch auch was ne Sammlung wertvoll macht . . . Fundortzettel z.B. (wo waren die noch gleich . . . , vielleicht kann man sie auch unter Vorbehalt nen Museum vermachen , zum Kumpel auslagern . . .oder so ! :zwinker: !!!
Kluftknacker:
Hallo,
ohne den konkreten Einzelfall zu kennen, möchte ich den Bescheid nicht bewerten, allerdings Deine Begründungen zum Widerspruch:
--- Zitat von: Mineral am 09 May 12, 20:33 ----der etwaige Wert der Sammlung steht in keinem Verhältnis zu den Aufwendungen um diese zusammen zu tragen(über 10 000 Stunden Zeit in 30 Jahren investiert, über 150 000 km gefahren usw.)
--- Ende Zitat ---
Da kannst Du leider nicht gegenrechnen. Insofern würde ich mein Hobby als Geschäft anmelden und laufend Verluste vortragen. Selbst das Finanzamt macht da nicht lange mit. Also: Es ist nicht entscheidend, wie der "Vermögenswert " zustande gekommen ist, sondern das er vorhanden ist. Deine Mühen in Ehren, die zählen aber nicht.
--- Zitat von: Mineral am 09 May 12, 20:33 ----jedes Stück ist ein Unikat an dem Erinnerungen hängen und hat eine hohen ideellen Wert
--- Ende Zitat ---
Deine Sammlung hat definitiv keinen "ideellen Wert". Sofern Du Sozialleistungen willst, musst Du Deinen Teil dafür leisten (=Sammlung verkaufen). Das - ehrlich gesagt - erwarte ich als Hochsteuerzahler auch, der Dich anteilmäßig mit durchfüttert. Manche müssen ihr selbstgebautes Haus räumen, wenn sie nicht sogar vorher zwangsgeräumt wurden. Da hängen vielleicht nochmehr "Erinnerungen" daran.
--- Zitat von: Mineral am 09 May 12, 20:33 ----eine Verwertung würde die Aufgabe des jahrzehntelangen Hobbys bedeuten (dies hätte auch negative Folgen für die lokale Wissenschaft, und schadet nicht zuletzt auch der Allgemeinheit)
--- Ende Zitat ---
Da überschätzt Du wohl die Bedeutung Deiner Sammlung. Wären Folgen für die Wissenschaft bzw. für die Allgemeinheit tatsächlich vorhanden, dann ist Deine Sammlung "wertvoll". Als entscheidende Amtsperson würde ich dann erst recht den Verkauf verlangen, ehe es überhaupt Kohle vom Staat gäbe - nicht mal ein Darlehen.
Sorry, klingt hart, aber mit Deinen Argumente wirst Du keine Gehör finden. Man verlangt - zu Recht - Opfer von Dir. Ein Verkauf der Sammlung (sofern die einen Wert hat!) gehört zweifelsohne dazu. Soweit meine Rechtsauffassung.
Praktisch: "Verkaufe" die Sammlung an einen Bekannten (gegen ordentliche Rechnung). Die Rechnung mag symbolisch sein - vielleicht 100 Euro. Anschließend lagerst Du die Klunker körperlich aus und meldest Dein Heim "sammlungsfei"). Du kannst ja weiterhin Zugriff darauf haben ... ;)
Kluftknacker
nwsachse:
Die Aufwendungen für den Aufbau der Sammlung werden wohl keine Rolle spielen, die Kosten für eine eventuelle Verwertung schon. Nachdem sich ein Mitarbeiter des Amtes die Sammlung angesehen, evtl. auch Fotos gemacht hat, wäre ich vorsichtig, etwas davon zu verstecken, oder zu verschenken. Ansonsten: abwarten und Tee trinken. Falls es zum Äußersten käme, würde ich das größte Problem darin sehen, einen geschätzten Wert am Markt auch zu erzielen.
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
Zur normalen Ansicht wechseln