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Gehört selbst gefundene lokale Steinsammlung bei Alg 2 zum Vermögen?

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Mineral:
Danke für eure Antworten.

700 Euro sind es leider nicht, sondern nur 150 Euro pro Lebensjahr.
Mit 40 kommt man also gerade mal auf rund 6000Euro was man haben darf.

Da ich ein paar gekaufte Stücke, die ich ordnungsgemäß angegeben habe auch noch besitze, komme ich da natürlich drüber.

An Kluftknacker!
Das sehe ich noch ein wenig anders! Viele Alg 2 Empfänger nutzen Ihre freie Zeit um sich in der nächst besten Kneipe oder auf dem Fußballplatz durch reichlich Alkohol Ihrer Gehirnzellen zu entledigen! Ich dagegen gehe einem Hobby nach, was  auch der Allgemeinheit zum Beispiel durch Ausstellungen zugutekommt und werde dafür am Ende noch benachteiligt.Das kann es doch nicht sein oder. Und das nur weil die Steine dummerweise einen gewissen Wert besitzen.

nwsachse:
Spielt alles leider keine Rolle, hier geht es nur darum, dass man auch sein eigenes Vermögen einsetzen soll und muss, um einen Zeitabschnitt ohne eigenes Einkommen zu überbrücken.

thothie:
Hallo Rolf,

es geht schon ganz schön bergab mit unserem Sozialstaat. Spitzenverdiener werden begünstigt, Milliardenverzocker staatlich subventioniert und Menschen, die jahrzehnte lang hart gearbeitert haben und unverschuldet in Hartz4 rutschen, die müssen Opfer bringen, als wenn sie sich etwas zu Schulden hätten kommen lassen.
Das ist Neoliberalismus mit dem Ziel des völligen Sozialabbaus und der Umverteilung von unten nach oben.

Leider sieht die rechtliche Lage für Dich nicht sehr rosig aus, das sage ich Dir als einer, der viele Jahre ALG2 bezogen hat und der sich mit dem SGB2-Sozialgesetzdschungel ein wenig auskennt.
Das Schonvermögen kannst Du Dir selbst ja einfach ausrechnen 150EUR x Lebensjahre, Maximum 9500 EUR, dazu 750EUR für besondere Ausgaben. Es ist natürlich übel, wenn Du da denunziert wurdest!
Du bist da auch etwas naiv vorgegangen. Ich hätte mir aus dem Familienkreis (natürlich außerhalb der Bedarfsgemeinschaft!) oder dem Freundeskreis jemanden gesucht, der dem Amt schriftlich bestätig, dass ihm diese Sammlung gehört und sie aus Platzgründen nur bei Dir untergebracht ist.
Du hast aber praktisch selbst schon zugestanden, dass es sich bei Deiner Sammlung um relevantes Vermögen handelt, indem Du diverse Sammlungsstücke angegeben hast und das Amt zur Prüfung sogar reingelassen hast.
Aus der Nummer kommste also nicht mehr raus.
Allerdings darf das Amt nach meiner Rechtsauffassung Dir das ALG2 nicht verweigern, bzw. nur auf Kredit gewähren, solange der tatsächliche Wert Deiner Sammlung nicht per Gutachten ermittelt wurde.

Die Beauftragung eines Gutachters dürfte wohl Sache des Jobcenters sein und kann von Dir als Bedürftiger nicht erwartet werden. Das wäre für mich jedenfalls mal ein Grund mich beim Anwalt beraten zu lassen, was Dich als ALG2-Bezieher nichts kostet, wenn Du vorher beim zuständigen Amtsgericht einen Beratungsschein beantragst.
Auf jeden Fall schon mal Widerspruch gegen den Bewilligungsbescheid mit dem ALG2 auf Darlehensbasis einlegen!!!!
Da gibt es Fristen!!!

Die Rechtslage ist leider so übel, da kannst Du nicht viel machen. Die gehen sogar soweit, dass Hundebesitzer ihre geliebten Hausgenossen verkaufen müssen, wenn es sich um edle Rassen handelt.
Argumente, wie wissenschaftlicher Wert oder ideelle Werte zählen da gar nix.

Trotzdem viel Erfolg!

Ansonsten stell doch mal Deine Frage dort:

http://www.tacheles-sozialhilfe.de/forum/default.asp

Da gibt es ein paar gute Leute, die sich bestens auskennen.

LG

Thomas


MartinB:
Hi,

ich bin kein Sozialrechtler, sondern Verwaltungsrechtler. Ist aber manchmal nicht so weit entfernt.

Meiner eher unkundigen Meinung nach dürfte Deine Sammlung zum Marktwert als einzubringendes Vermögen bewertet werten. Die Ermittlung des Marktwertes hat die Behörde von Amts wegen vorzunehmen. Der Marktwert ist zu ermitteln (am besten durch Sachverständige), aber Dir steht natürlich das Recht zu, den Gegenbeweis zu erbringen. Frag dafür doch einfach mal, was die Leute hier Dir für Deine Sammlung zahlen würden. Solche Sammlungen werden oft überbewertet, sind eigentlich überhaupt nicht richtig verwertbar. Schick mir ´ne pm, dann gebe ich Dir meine Telefonnummer, und wir reden mal drüber.

LG

Martin

thothie:

--- Zitat von: MartinB am 10 May 12, 00:12 ---Hi,

ich bin kein Sozialrechtler, sondern Verwaltungsrechtler. Ist aber manchmal nicht so weit entfernt.

Meiner eher unkundigen Meinung nach dürfte Deine Sammlung zum Marktwert als einzubringendes Vermögen bewertet werten. Die Ermittlung des Marktwertes hat die Behörde von Amts wegen vorzunehmen. Der Marktwert ist zu ermitteln (am besten durch Sachverständige),
LG

Martin

--- Ende Zitat ---


Ja, genau!

Das sag ich ja! Deswegen sollte er sich schnellstens an einen Anwalt wenden, zumal ALG2 auf Darlehensbasis, solange der Marktwert noch nicht gutachterlich ermittelt wurde, womöglich rechtswidrig ist!!!

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