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Gehört selbst gefundene lokale Steinsammlung bei Alg 2 zum Vermögen?

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Mineral:
Danke für Eure Tipps.
 
Die Rechtslage scheint ja leider so zu sein, das eine Mineraliensammlung bei ALG 2 egal ob selbstgefunden oder nicht bis zum zulässigem Schonvermögen verwertet werden muss.
Obwohl ich das in meinem Fall sicher noch durch eine Klage prüfen lasse.

Viel wird da von dem zu erwartenden Gutachten abhängen.
Da ich Mineralien,Fossilien und Gesteine besitze bin da schon mal gespannt.
Viele Stücke sind auch von kleinen Fundstellen, wo noch nie etwas auf dem Markt war und der eventuelle Marktwert ist sicher sehr gering.
Natürlich gebe ich aus verschiedenen Gründen keine Fundorte zu den einzelnen Stücken für ein Gutachten bekannt, die meisten habe ich eh vergessen ;).
Auch ist es eine Überlegung Wert, ob man als Alg 2 Empfänger nicht einen Teil seiner Funde teilweise entwerte. Zum Beispiel durch zersägen und wieder zusammenkleben(keine Achate ;)).Das wäre zwar im ersten Moment bitter, aber ist am Ende immer noch besser als diese ganz einzubüßen.


Grüße

Embarak:
Hallo

Wenn das Amt ein Gutachten in Auftrag gibt, übernimmt es dann auch die Kosten oder werden diese dem Antragsteller
auch noch in Rechnung gestellt? Kann man mit eigenem Gutachter dagegenhalten?
Einigen sich bei unterschiedlicher Bewertung die Gutachter außergerichtlich ?


--- Zitat ---....zersägen und wieder zusammenkleben...

--- Ende Zitat ---

Lieber keine überstürzten Aktionen, die Du später bedauerst. Vielleicht erstmal ein Wachspüppchen für den anonymen Tipgeber basteln und ein paar Nadeln reinpieken...   >:D

Gruß
Norbert
P.S.: Stücke ohne Fundortangabe haben doch sowieso kaum Sammlerwert...  ;)

daniel d.:

--- Zitat von: MartinB am 10 May 12, 00:12 --- Solche Sammlungen werden oft überbewertet

--- Ende Zitat ---

Hallo.
Ich frage mich wie der Sachverständige die Preise ermitteln will?!?
ebay???
Gibt es eine Liste ???
zB. Pyrit = 5€
Ich halte das Gutachten schon im Vorfeld für unverwertbar!

Wie sieht es denn aus, mit Sachen die man getauscht hat, oder geschenkt bekommen hat?


vg daniel

MartinB:
He Leute,

Natürlich steht jedem das Recht zu, Gegenbeweise zu bringen, die die Aussage des Gutachtens entkräften. Dafür wäre es hilfreich, von Fachleuten (=Mineraliensammlern) zu erfahren, dass der Wert, den die Behörde ansetzt, nicht der wirkliche Marktwert ist. Da wird man wohl potentielle Interessenten fragen müssen. Vermarktungsbemühungen kommen bei der Behörde vielleicht ja auch so schlecht nicht an. Vielleicht findet sich ja jemand (besser: mehrere) in Minerals Nähe und guckt sich die evtl. zu verkaufende Sammlung mal an, um ein Angebot abzugeben. Wie ich schon schrieb: der Marktwert von lokalen Mineraliensammlungen wird häufig überschätzt - wenn interessieren so ein paar regionale Mineralien denn schon ...

Das Angebot mit der PM steht noch.

LG

Martin

nicoahlmann:
Hallo,

das Problem ist die Verwertbarkeit. Selbst wenn ein Gutachter nun 10.000 Euro feststellen würde.
Man müsste erst einmal jemanden finden, der 10.000 Euro dafür bezahlen würde.
Niemand kann gezwungen werden, die Sammlung abzugeben, wenn jemand nur 5000€ bieten würde.

Einer Klage würde ich für sehr positiv entgegen sehen. Selbst in scheinbar glasklaren Fällen bekommen die SGB II Bezieher Recht. Das Jobcenter ist meist Verlierer. Und ich meine wirklich Sachen, die vom gesunden Menschenverstand her klar sind. Nicht sowas relativ Ungewöhnliches wie hier.
Natürlich darf man nicht vergessen, dass das Ganze eine Grundsicherung zum Lebensunterhalt ist, die erst greifen soll, wenn keine andere Möglichkeit mehr da ist. Wenn es also wirklich eine Sammlung von hohem Wert sein sollte, so ist es also durchaus legitim, die zur Bestreitung des Lebensunterhaltes einzusetzen. Ist sie das aber bei selbstgefundenen Stufen wirklich? Ich vermute eher nicht.

LG

Nico

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