Wie das Wort Hausrecht schon sagt, gilt es im Haus, nicht aber unbedingt "außer Haus". Will sagen: Manche Museen usw. können Dir zwar das Fotografieren verbieten, aber auch nicht mehr. Fotografierst Du doch entgegen des Verbots, dann bleibt dem Museum nichts anderes übrig, als Dich herauszuschmeißen, um es salopp zu formulieren. Allerdings: Die Herausgabe der dabei geschossenen Bilder dürfen sie dann aber nicht verlangen. Das ist Dein Eigentum, das Museum hat daran keine Rechte.
Anders sieht es aus, wenn auf dem Objekt selbst (Verwertungs-)Rechte sind. Das ist - zumindest im privaten Mineralienbereich und in öffentlichen Ausstellungen - wohl sehr selten der Fall. Bei Gemälden und Fotos in Galerien könnte (!) es anders aussehen. Vorher schlau machen ....