Hi
heute in Holzen mit Handy fotografiert. Habe mich natürlich dran gehalten, da ich bereits "vorbestraft" bin

Ob allerdings ein Grundstücksbesitzer die Höhe der Strafe, vor Gericht, entscheiden kann, möchte ich bezweifeln. Wenn dem so ist, werde ich morgen an meinem Grundstück ein Schild aufstellen: " Betreten wird mit 150.000,- € geahndet!"

Frage an die Rechtsexperten: "was ist der Text wert?"
Wilhelm