ich denke mal, die Rechtslage dazu ist relativ eindeutig. Historische Funde bleiben - bis zum Beweis des Gegenteils - historische Funde und sind daher keinen Restriktionen beim Verkauf unterworfen.
Sonst würde man regelmäßig von einer Beschlagnahmung historischer Stufen oder ganz massiv auch von Fossilien hören.
Oft findet man daher auch auf Börsen oder im Internet den Hinweis "alter Fund", ein Funddatum oder entsprechende andere Hinweise.
Sehe ich auch so. Niemand lässt unmittelbar nach dem Sammeln den Fundzeitpunkt beglaubigen unter der Option, daß der Fundort
später mal ein Flächennaturdenkmal oder Naturschutzgebiet werden könnte.
So ist z.B. der Schneckenstein-Felsen seit 1938 ein Naturdenkmal, war seit 1973 zeitweilig eingezäunt, später zugängig, jetzt wieder eingezäunt und bewacht. Topase von dort werden immer noch frei gehandelt, ohne das der Fundzeitpunkt belegt werden muss,
haben aber durch die Einschränkungen ihren Preis.
Das schafft natürlich eine gewisse Grauzone, die gelegentlich leider auch zum Verkauf illegaler Funde ausgenutzt wird.
Sieht man nicht nur bei Mineralien, sondern z.B. auch bei Elfenbein. Da braucht man zwar einen Altersnachweis,
aber wer kann schon die Echtheit der Bescheinigung oder des Gutachtens überprüfen ?
Beim Verkauf sollte IMHO der Hinweis auf alte Funde genügen.
Gruß
Norbert