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Kulturgut Mineralien und Fossilien
Ursula Kampmann:
Vielleicht habt Ihr auch schon in den Medien was vom neuen Kulturgüterschutzgesetz gehört, wegen dem zahlreiche Sammler bedeutende Sammlungen aus Deutschland weggebracht haben.
Was aber den wenigsten Mineralien- und Fossiliensammlern bewusst sein dürfte, ist die Tatsache, dass nicht nur "große Kunst", sondern auch Fossilien und Mineralien betroffen sein werden. Der Gesetzesentwurf ist noch nicht veröffentlicht, wurde aber einigen Medien zugespielt. Darin ist in § 2 festgelegt, dass von dem neuen Gesetz auch "jede bewegliche Sache oder Sachgesamtheit aus Geschichte, Wissenschaft und Kunst, insbesondere aus Naturgeschichte, Paläontologie" usw. betroffen ist. Das heißt, alle Mineralien und Fossilien fallen drunter und brauchen eine Im- und Exporterlaubnis, aus denen klar hervorgeht, welcher Gegenstand im- bzw. exportiert worden ist (also mit Foto und Beschreibung).
Leider gilt das Gesetz rückwirkend und die Beweislast liegt beim Eigentümer. Also wenn es einen Rechtsstreit gibt, und ein Eigentümer nicht nachweisen kann, wo ein Objekt, dessen Wert über 100 Euro beträgt, die letzten 20 Jahre war, dann wird das Objekt beschlagnahmt. Ist ein Händler involviert, drohen ihm bis zu 3 Jahre Freiheitsentzug wegen Verletzung der Sorgfaltspflicht.
Die Münzensammler, die von diesem Gesetz genauso stark betroffen sind wie die Sammler von Mineralien und Fossilien, haben im Netz eine Online-Petition gestartet, und wir würden uns freuen, wenn die Mineralien- und Fossiliensammler sich entschließen würden, uns zu unterstützen. Denn wenn das Gesetz einmal verabschiedet ist, ist es zu spät noch etwas zu tun.
https://www.openpetition.de/petition/online/fuer-den-erhalt-des-privaten-sammelns
Es wäre toll, wenn Ihr diesen Link an all die Sammler weiterleiten könntet, die es betrifft. Je mehr Sammler darüber informiert sind, was das neue Kulturgüterschutzgesetz für sie ganz praktisch bedeuten wird, umso besser!
Eure Ursula Kampmann
loismin:
Hallo Frau Kampmann.
Sie haben ja mit der " Petition " hier das Thema schon mal angesprochen.
Allerdings vermisse ich immer noch den aktuellen Gesetzestext !
Das was sie hier schreiben ist doch eine Interpretation ihrerseits und ein einzelner eventueller Ausschnitt aus dem Text, wenn überhaupt !
Da bin ich immer vorsichtig mit solchen Interpretationen und das wird sicher hier mehreren so gehen, die dann unsicher sind und das
dann halt nicht unterschreiben !!
Warum wird hier dann nicht der gesamte Gesetzestext gezeigt, damit man sich selber ein Bild davon machen kann,soweit das
Juristendeutsch für uns überhaupt verständlich ist ?
Loismin
guefz:
Hallo,
eben, wenn die Texte veröffentlicht sind, wird es auch einen Link dazu geben und den sollte man dann auch angeben.
Günter
Reinhold:
Hallo Alois,
das sehe ich genau so.
Vielleicht hat Frau Kampmann auch etwas falsche Vorstellungenvon von unseren "Schätzen".
Ich denke, daß meine Clarafunde nicht unter nationales Kulturgut fallen.
Wenn sie sich auf diesen Gesetzestext beruft, dann kann man sich das Lesen sparen.
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32014L0060
Glück Auf
Reinhold
Nathan:
Hallo,
mich würde auch mal interessieren, wie man die Preise der Stücke bemessen/ansetzen will. Nimmt man die Kaufpreise, die Preise von großen Messen (München) oder ...?
Ansonsten schließe ich mich meinen Vorrednern an.
Gruß
Philipp
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