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Für den Erhalt des privaten Sammelns! - Faktensammlung

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Stefan:


Liebe Mineralien- und Fossilienfreunde,

um Eure Privatsphäre zu schützen, schreiben wir Euch nur sehr selten direkt an. Wir bemühen uns auch die Politik aus unserem schönen Hobby raus zu halten. In diesem Fall möchten wir eine Ausnahme machen und Euch über einen Gesetzesentwurf der Bundesrepublik Deutschland informieren und in diesem Zusammenhang um Eure Mithilfe bitten.

Die deutsche Regierung will in der ersten Jahreshälfte 2016 ein "Kulturgutschutzgesetz" verabschieden. Durch die im Entwurf vom 14.09.2015 beabsichtigten Regelungen wird das Sammeln von Naturgut (u. a. Fossilien, Mineralien) und Kulturgut (z. B. Münzen, Artefakte, Briefmarken, Kunstwerke) reglementiert. Sowohl private Sammler als auch Wissenschaftler, Händler und Messeveranstalter sind von gesetzlichen Verschärfungen der Einfuhrkriterien und einer Überbürokratisierung betroffen. Aus dem naturwissenschaftlichen Bereich wurde offenbar niemand in die Erarbeitung des Gesetzesentwurfs einbezogen. Auf diese Weise - und durch die Zusammenfassung mit völlig anderen Themenfeldern - sind viele nicht sachgerechte Regelungen in den Gesetzesentwurf gelangt. Die angebliche Notwendigkeit zu der scharfen Regulierung wird mit Raubgrabungen, Antikenhandel und darauf basierender Terrorismusfinanzierung begründet. Niemand weiß, was naturwissenschaftliche Objekte damit zu tun haben und auch für den Bereich der klassischen Kulturgüter ist die Argumentation nicht belegt.

Sammlern, Wissenschaftlern und Händlern drohen:

- unsinnige und nicht einhaltbare Einfuhrformalitäten bei jedem einzelnen Natur- und Kulturgut (ohne Wertgrenze),

- bei Nichteinhaltung der Formalitäten Abrutschen des normalen internationalen Sammelns von Natur- und Kulturgut in die Illegalität und daraus resultierende Möglichkeit zur willkürlichen Enteignung privater Sammler,

- nicht einhaltbare Sorgfaltspflichten für Händler,

- rechtsstaatlich bedenkliche rückwirkende Regelungen und Beweislastumkehr,

- Behinderung der Naturwissenschaft durch Bürokratisierung und Entzug von Quellen für Forschungsgegenstände (Sammler, Händler, eigene Importe),
- der Wegfall von Messeveranstaltungen (wie Mineralien- und Fossilienbörsen).

Sammeln ist kein Beitrag zur Zerstörung von Kultur- und Naturgütern, sondern entscheidend zu dessen Erhaltung! Wissenschaftler und Sammler kooperieren ausgezeichnet ("citizen science").

Wir setzen uns für eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzes ein. Dies soll unter Einbeziehung von Naturwissenschaftlern, privaten Sammlern, sowie Händlern naturwissenschaftlicher Objekte geschehen. Nur so können sinnvolle Regelungen getroffen werden! Auch die Sammler von Kulturgut müssen dringend nochmals ergebnisoffen angehört und einbezogen werden.

Naturgut ist Weltnaturerbe und nicht kulturelles Erbe eines Nationalstaats. Beschränkungen für den Warenverkehr, den internationalen Leihverkehr sind nur für herausragende Einzelobjekte zu rechtfertigen, niemals pauschal für jedes beliebige naturwissenschaftliche Objekt.

Bitte nehmt Euch eine Minute Zeit und unterzeichnet die Petition "Für den Erhalt des privaten Sammelns".

Für den Erhalt des privaten Sammelns // For preserving the right to privately collect

Jede Stimme zählt und erhöht den Druck auf die Politik! Wir hoffen auf die internationale Solidarität aller Sammlerinnen und Sammler von Natur- und Kulturgut sowie aller Wissenschaftler, die mit diesen Gütern arbeiten.

Bitte kommuniziert diesen Aufruf an Sammler, Familie, Freunde und Bekannte weiter – vielen Dank!

Den Aufruf findet Ihr auch unter:

https://www.mineralienatlas.de/forum/index.php/topic,40420.msg290272.html

Dieser Aufruf wird u.a. unterstützt von:

- Steinkern.de
- VFMG - Verein der Freunde der Geologie und Mineralogie
- Mineralienatlas.de
- und vielen weiteren …

Stefan Schorn

Stefan:
Der Gesetzentwurf zum selber studieren: Kulturschutzgesetz Referentenentwurf 14.09.15

Petition zum Erhalt des privaten Sammelns

Stellungnahme zum Referentenentwurf Kulturgutschutzrecht von Rechtsanwalt Joachim Walser

Stellungnahme des Präsidenten der VFMG - Dieter Gräf

Kritikpapier von Steinkern und VFMG

Abgeordnetenwatch - Dagmar Wörhl CSU hat Herrn Simonsen geantwortet.

Anfragen an Fr. Monika Grütters (CDU) Abgeordnete des Bundestages (1)

Anfragen an Fr. Monika Grütters (CDU) Abgeordnete des Bundestages (2)

Informationen der Bundesregierung - Rechtliche Grundlagen

DIE WELT - "Die Regulierungswut führt zu Protestpotenzial"

Nein zum Kulturschutzgesetzt auf Facebook

Focus online - Grütters legt offiziellen Entwurf für Kulturschutzgesetz vor

Stefan:
Eine Nachricht auf unser Schreiben möchte ich Euch nicht vorenthalten da sie eine mögl. Konsequenz gut verdeutlicht:


--- Zitat ---Ich habe bereits davon gehört und bin empört.
Mit einem solchen Gesetz wäre uns unser Hobby genommen. Nicht genug, daß in Deutschland kaum noch gesammelt werden kann, wir also bereits ins Ausland müssen. In Griechenland kam am Ende unserer VFMG-Reise eigens jemand aus Athen, um unsere Funde zu prüfen. Tatsache ist, daß keiner in der kurzen Zeit auch nur annähernd beurteilen konnte, was wir in Kamariza und an km 3 alles gesammelt hatten. Wir bekamen alle den nötigen Stempel und durften die Kartons schließen.
Die Regierung hat doch wirklich andere Sorgen - stoppen wir also dieses Gesetz !!!!!
Mit Gruß
M. L.
--- Ende Zitat ---

neuron:
Hallo,

unschöne Sache das, und Danke für Euer Engagement. Ich habe es mir mal angetan den Entwurf zu überfliegen, auf Seite 98/99 ist eine Klassifizierung der Güter, Mineralien kann ich da jetzt ehrlich gesagt garnicht finden. Es geht eigentlich, außer ich habe es übersehen, praktisch nur um archäologische und paläontologische Güter, auch auf den Seiten davor. Hab ichs überlesen ?

Gruß,
neuron

PS: Ich bin jetzt nicht spitzfindig und frage, unter was eine Goldschnecke fallen würde ...

Soenke:
Hallo Neuron,

schaue mal in die Definition in § 2 Abs. 1 Nr. 9:

"„Kulturgut“ jede bewegliche Sache oder Sachgesamtheit von künstlerischem, geschichtlichem
oder archäologischem Wert oder aus anderen Bereichen des kulturellen
Erbes, insbesondere von paläontologischem, ethnographischem, numismatischem
oder wissenschaftlichem Wert,"

Unter den Begriff des wissenschaftlichen Werts kann aus meiner Sicht prinzipiell alles fallen, auch Mineralien.

Das ist ja das Tückische dieses Gesetzes, dass es trotz 148 Seiten Text den Behörden wahnsinnig großen Spielraum lässt und dem Bürger keinen Spielraum...

Die Petition erhält heute ordentlich Zulauf! Das ist vor allem ein Verdienst des Mineralienatlas-Newsletters.

Vergesst nicht: auch Eure Familienmitglieder und Freunde haben Stimmen...
Man kann auch mit diesen Unterschriftenbögen Unterschriften sammeln:
https://www.openpetition.de/pdf/unterschriftenformular/fuer-den-erhalt-des-privaten-sammelns
und sie später hier hochladen:
https://www.openpetition.de/eingang/petition/fuer-den-erhalt-des-privaten-sammelns

Viele Grüße
Sönke

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