Hallo.
In der Mitte von Oberfranken gibt es einen alten Felsenkeller, der in einem noch älteren Alaunbergwerk aufgefahren wurde. Eindrigende Wässer führten zur mannigfaltigen, sekundären Calcit-Bildungen (vornehmlich Sinter), die diese angeblich sehenswerte "Grotte" auszeichnen. Das Teil kann man in kleinen Gruppen auf Anfrage offiziell befahren. So weit so gut.
Das Fotografieren bei den Befahrungen ist allerdings verboten. So weit, so schlecht. Witzig mutet die Begründung eines promovierten Naturparkrangers an: "Fotografieren ist unter anderem aus (urheber-) rechtlichen Gründen und Kristallschutzgründen verboten."
Nun die Fragen:
Ist das Fotografieren sekundär-gebildeter Calcit- und Sulfatbildungen für die Minerale schädlich? Für Fledermäuse vielleicht, aber hier?
Und falls doch: Warum eigentlich? Ich gehe von "normalen" LED-Leuchten (bei Langzeitbelichtungen) oder Blitzgeräten aus.
Blöde Schutzbehauptung - oder doch nicht?
Das Argument 'Urheberrecht' ist natürlich völlig daneben...
Glück tief!
Kluftknacker