"Die Bezeichnung Rutilquarz ist im Edelsteinhandel nach den Regeln der CIBJO untersagt - sie entspricht in ihrer Blumigkeit in etwa einem "Katzhund" oder ähnlichem..."
In welchen Fällen trifft das zu ? Es muss ein alternativer Name benutzt werden, nur welche Bezeichnung ist laut CIBJO dann richtig? Es gibt ja so viele Synonyme für Rutilquarz.
Gruß Gabriel