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Autor Thema: Graben auf Halden im Wald  (Gelesen 3448 mal)

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Offline Gerdchen

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Graben auf Halden im Wald
« am: 23 Jul 19, 17:19 »
Hallo,

mich würde interessieren ob das Graben im Wald grundsätzlich verboten ist. Ich meine dabei keinen Privatwald. Bei uns in Rhl-Pf ist das aufgraben von Quecksilberhalden grundsätzlich verboten. Darf man im Wald einfach so Halden angraben? Ist es eventuell eine Ordnungswiedrigkeit?
Speziell Förster oder Jäger stehen ja meist schon vor einem Schlaganfall wenn sie einen auf einer Halde antreffen.
Soviel weiß ich mitlerweile schon, Jäger haben nichts zu sagen. Sie haben nur die Jagd - das Wild gepachtet. Natürlich können sie, wie jeder andere auch, jemanden beim Forst oder der zuständigen Gemeinde melden (wenn man z.B. einen gesperrten Waldweg entlangfährt).

Gruß
Gerdchen

Offline Harzsammler

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Re: Graben auf Halden im Wald
« Antwort #1 am: 23 Jul 19, 17:47 »
Hallo,

das regelt das jeweilige Landes-Wald-Gesetz.
Wenn man es wörtlich nimmt ist jede Beschädigung des Waldes natürlich verboten.
In manchen Landes-Wald-Gesetzen (z.B. Sachsen) sind Mineralien, Steine ausdrücklich erwähnt.

In Niedersachsen fällt man unter Paragraph 34, Absatz 1 -> graben auf Halden geht nicht ohne hiergegen zu verstoßen  ;)

Und es gibt natürlich auch einen Bußgeldkatalog:

https://www.bussgeldkatalog.net/umweltschutzordnungswidrigkeiten/bundeswaldgesetz/

Grüße,
Michael
« Letzte Änderung: 23 Jul 19, 18:00 von Harzsammler »

Offline Tycho88

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Re: Graben auf Halden im Wald
« Antwort #2 am: 23 Jul 19, 18:20 »
Hallo Michael,

>In manchen Landes-Wald-Gesetzen (z.B. Sachsen) sind Mineralien, Steine ausdrücklich erwähnt.<<

Weißt du wie das in Thüringen ausschaut? Denke da speziell an den Harzer Raum  ;)

Offline Harzsammler

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Re: Graben auf Halden im Wald
« Antwort #3 am: 23 Jul 19, 19:26 »
...in Thüringen, Paragraph 6 Absatz 2.
Im Raum Ilfeld/Braunsteinhaus ist als Besonderheit teilweise der Wald gesperrt, hier würde streng genommen allein das Betreten bis 2500€ kosten   :o

Grüße,
Michael

Offline Tycho88

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Re: Graben auf Halden im Wald
« Antwort #4 am: 23 Jul 19, 20:34 »
Aber atmen darf man dort noch ;D

Offline Rockhounder

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Re: Graben auf Halden im Wald
« Antwort #5 am: 24 Jul 19, 00:11 »
Bei uns in Nordbayern darf man,theoretisch, keinen Kieselstein vom Waldweg aufheben
und mitnehmen ohne vorher den zuständigen Förster gefragt zu haben. >:(
Das hat jedenfalls mal ein Förster von sich gegeben, als ein Kollege die Erlaubnis zum
Aufsammeln von Dekorsteinen für seinen Garten haben wollte.

Offline Kluftknacker

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Re: Graben auf Halden im Wald
« Antwort #6 am: 24 Jul 19, 11:36 »
als ein Kollege die Erlaubnis zumAufsammeln von Dekorsteinen für seinen Garten haben wollte.
... was ja ohne Erlaubnis auch Diebstahl wäre (formal gesehen).

Neben den WaldG greifen u.U. besonders die Regelungen für Nationalparks, Naturparks, Naturschutzgebiete, FFH-Gebiete usw.; auch da sollte man vor dem ersten Spatenstich reingucken.

Offline Kluftknacker

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Re: Graben auf Halden im Wald
« Antwort #7 am: 24 Jul 19, 11:43 »
In Niedersachsen fällt man unter Paragraph 34, Absatz 1 -> graben auf Halden geht nicht ohne hiergegen zu verstoßen  ;)

Hi Michael,
das kann ich beim Lesen/Interpretieren von §34 NWaldG nicht explizit erkennen; woran machst Du Deine Aussage fest?

Offline Harzsammler

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Re: Graben auf Halden im Wald
« Antwort #8 am: 24 Jul 19, 12:53 »
Hallo Peter,

dieser Paragraph verbietet das beschädigen von Pflanzen, Büschen, Hecken, Bäumen etc. ohne vernünftigen Grund.

Das graben auf Halden im Wald geht meist nicht ohne irgendwie dagegen zu verstoßen (Oberschulenberg vielleicht).

Mir selbst ist dies vom Förster? beim schürfen im Raum Wildemann zum Vorwurf gemacht worden.
Allerdings nur belehrend im Gespräch, ohne Bußgeld.

Grüße,
Michael

Offline heli

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Re: Graben auf Halden im Wald
« Antwort #9 am: 24 Jul 19, 13:44 »
Aus meiner Sicht geht die Diskussion hier etwas in die falsche Richtung.

Jeder Wald, jede Halde steht im Eigentum von irgendwem. Der Eingriff in fremdes Eigentum ist - fast ohne Ausnahmen - verboten.
Die Bestimmungen in Wald-, Naturschutz- und sonstigen Gesetzen ergänzen dies dem Grunde nach nur.

Somit müsste man eigentlich immer und überall zuerst beim Eigentümer nachfragen, ob man irgendwas machen darf. 

So, dass wäre mal die Rechtslage.

Wir sollten froh sein, dass es nicht überall so eng gesehen wird. Und dabei schauen, dass wir bei unseren Aktionen so wenig Schaden wie möglich anrichten und uns auf keine hitzigen Diskussionen einlassen, wenn es wo Probleme gibt.   

Offline Schatten

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Re: Graben auf Halden im Wald
« Antwort #10 am: 24 Jul 19, 13:54 »
Hallo Leute,

ist ne ganz verzwickte Sache.

Auf Bundesebene lt. Bergrecht können wir fleißig sammeln.

Die Länder reglementieren das dann wieder auf fast null. Selbst auf nicht speziell geschützten Flächen können Bußgelder erhoben werden, wenn da nur irgendeine seltene Pflanze beschädigt wird. Also immer schön den Pflanzenführer einstecken haben und nebenbei schauen, dass Ihr nicht auf eine Grönländische Geisterameise o.ä. tretet  ;D

Selbst wenn da eine Halde ist so komplett ohne Bewuchs...irgendwie musste ja da hinkommen  :P mein Hubschrauber ist grad in der Wartung  ;D und wenn ich dann noch irgendein seltenes Viech erschrecke könnte auch ein Bußgeld folgen.
Für Privatwälder/-flächen muss ja eh der Besitzer/Pächter kontaktiert werden.

Gruß
Silvio


Offline harzforelle

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Re: Graben auf Halden im Wald
« Antwort #11 am: 24 Jul 19, 14:20 »
Hallo,
also ganz so schlimm bzw. extrem wird es nun auch nicht wieder gesehen oder es wird auch ein Auge zugedrückt.
Da ich viel in Ilfeld u. Umgebung unterwegs bin, habe ich eigentlich noch nie Probleme mit der Obrigkeit gehabt. Gut man muß ja nicht gleich vorn am Weg auf dem Präsentierteller buddeln, aber man kann problemlos bis zum Braunsteinhaus fahren, ist ja öffentlicher Weg wegen der Gaststätte, dort parken und losziehen. Das Gebiet am Mönchberg ist weiträumig und der Bergbaulehrpfad wurde durch Holzrückung ebenfalls zerstört. Und wenn man sich die Wälder anschaut wird das in den nächsten Jahren noch zunehmen auch in eigentlichen Schutzgebieten. Da wird man froh sein noch einen halbwegs guten Weg zu finden, ansonsten werden wohl Stolperfallen und ellentiefe Rückeschneisen zur Regel.

Gruß Jochen

Offline Blackminer

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Re: Graben auf Halden im Wald
« Antwort #12 am: 24 Jul 19, 17:05 »
Im Zweifel, immer das 11.Gebot beachten!
"Du sollst dich nicht erwischen lassen!" :)
 ;D ;D ;D

Offline Gerdchen

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Re: Graben auf Halden im Wald
« Antwort #13 am: 24 Jul 19, 17:48 »
Danke für die vielen aufschlußreichen Antworten. Na dann probier ich es weiter mit dem 11. Gebot. Ist leider nicht mehr ganz so einfach wie noch vor ein paar Jahren. Einige unbelehrliche Sammler sind derzeit im Hunsrück unterwegs und verwüsten eine Fundstelle nach der Anderen. Deshalb sind die Förster leider nicht mehr so freundlich und verjagen einen von Halden auf denen sie immer ein Auge zugedrückt haben.
Nochmals Danke
Gruß
Gerdchen

Offline Kluftknacker

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Re: Graben auf Halden im Wald
« Antwort #14 am: 24 Jul 19, 19:04 »
Mir selbst ist dies vom Förster? beim schürfen im Raum Wildemann zum Vorwurf gemacht worden.

OK, wenn man den Bewuchs betrachtet; viele Halden sind aber vegetationsfrei. Was Oberschulenberg angeht, muss man sich fragen, wie das Beschädigen einer bereits beschädigten, weil gefällten Vegetation geregelt ist  ;D

Ach DER - der meckert immer herum; zeigt man ihm aber die Bestimmungen, dass "oberflächennahe Grabungen" sogar im Landschaftsschutzgebiet Harz erlaubt sind  (sofern man keine natürliche Vegetationsdecke ("belebte Bodenschicht") "aufdröselt"), dann ist Ruhe im Karton (der zieht dann immer ab, da er genau weiß, dass er keine Handhabe hat). Besonders kraucht er im Hüttschental herum. Nicht ignorieren, sondern selbstbewußt Kontra geben ...

Anbei der Auszug aus der VO über das LSG (Anm.: Selbst das zuständige Landratsamt in Goslar konnte auf Nachfrage nicht erklären, was denn die "belebte Bodenschicht" sei und wie sie definiert ist  8) ).
« Letzte Änderung: 24 Jul 19, 19:27 von Kluftknacker »

 

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