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Autor Thema: Preis-Auszeichnungspflicht  (Gelesen 5978 mal)

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Offline Klaus Schäfer

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Preis-Auszeichnungspflicht
« am: 29 Oct 19, 12:37 »
Hallo liebe Kollegen,

Wen hat es noch nicht gestört: auf Mineralienbörsen finden sich meterweise Mineralstufen, meist aus Asien oder Afrika, ohne ausgewiesenen Fundort oder korrekte Bezeichnung der Mineralspezies und auf alle Fälle ohne Preisauszeichnung.
Diese Form des Angebotes hat für den Händler den Vorteil, dass er sowohl bei der Mineralart, dem Fundort und vor allem dem Preis flexibel entscheiden kann, welches Geschäft er ad hoc bereit ist einzugehen. Der Nasenfaktor ist entscheidend und die Auskünfte bleiben beliebig - ein Vergleich für den Kunden ist nicht mehr möglich. Er zahlt oft zu viel, wird getäuscht und betrogen.

In Deutschland gibt es diesbezüglich Regeln, Vorschriften und Gesetze, die einzuhalten sich der Aussteller auf einer Mineralienbörse verpflichtet. Im Gewimmel des Tagesgeschehens ist es für den Veranstalter oft nur schwer möglich, diese Einhaltung zu überprüfen. Kontrollen des Ordnungsamtes oder Anzeigen führen zu schwerwiegenden Strafzahlungen.

Deshalb mein Wunsch:
Jeder Sammler, der diese verwerflichen Zustände bemerkt, sollte den Aussteller auf die verpflichtende korrekte Auszeichnung, insbesondere des Preises hinweisen und solange nichts beim betreffenden Händler kaufen, bis jener dieser Pflicht nachgekommen ist.

Vielleicht bessert sich die Situation durch das Beweisen von Zivilcourage von Mineraliensammlern.

Was denkt ihr darüber ?

Gruß von Klaus
« Letzte Änderung: 29 Oct 19, 19:02 von Klaus Schäfer »

Offline harzgeist

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Re: Preis-Auszeichnungspflicht
« Antwort #1 am: 29 Oct 19, 13:29 »
Die Stände solcher Anbieter werden von mir konsequent ignoriert, ebenso wie Schmuck und Esotherik

Offline SaschaN

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Re: Preis-Auszeichnungspflicht
« Antwort #2 am: 29 Oct 19, 14:10 »
Sehr schön geschrieben und genau meine Meinung das ist nicht nur auf großen Börsen der Fall sondern zum Teil auch auf kleineren. Man sollte wirklich den Veranstalter darauf aufmerksam machen  ;)

Gruß Sascha

Offline Stronkolo

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Re: Preis-Auszeichnungspflicht
« Antwort #3 am: 29 Oct 19, 15:00 »
Hallo,

Antiquitäten, Kunst und Sammlungsstücke sind nicht von der Auszeichnungspflicht betroffen.

Kann man jetzt natürlich darüber diskutieren, was genau Sammlungsstücke sind.

Grüße
Andreas

Offline robodoc

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Re: Preis-Auszeichnungspflicht
« Antwort #4 am: 29 Oct 19, 18:01 »
Hallo Klaus,

der Mißstand stößt mir seit Jahren auf und ich halte es wie Thomas und boykottiere solche Willkür-Kandidaten seit Jahren:
No obvious price => no money

GA, Robert

Offline Junibolte

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Re: Preis-Auszeichnungspflicht
« Antwort #5 am: 29 Oct 19, 18:04 »
Hallo,

die Preisauszeichnungspflicht wird in der Regel in den Börsenregeln ausgeschrieben, die der Veranstalter vorgibt. Der Vertrag wird von jedem Aussteller, ob privat oder Händler, unterschrieben. Da hat sich gefälligst jeder dran zu halten. Viel Veranstalter haben aber einfach keinen Bock, sich mit den oft aus dem Ausland stammenden Händlern rumzustreiten, die dann eine Mineralienbörse mit einem Basar verwechseln.
Da gibts von mir auch kein Geld, weil ich keine Lust auf Mondpreise und anschließendes Gefeilsche habe.  Aus Erfahrung weiß ich, das eh nichts passiert, wenn man Veranstalter anspricht.
Solange nicht mehr Käufer dagegen anstinken, passiert da auch nichts.

Hans Peter

Offline HBreuer

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Re: Preis-Auszeichnungspflicht
« Antwort #6 am: 29 Oct 19, 21:26 »
Die Stände solcher Anbieter werden von mir konsequent ignoriert, ebenso wie Schmuck und Esotherik

Mache ich als Fundstellensammler von Mineralen genauso. Auf den Börsen bin ich daher in der Regel leider in kürzester Zeit "durch". Die Stände mit Schmuck, Esoterikkram, Mineralen ohne genaue Fundstellenangaben sind für mich uninteressant.

Offline Fabian99

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Re: Preis-Auszeichnungspflicht
« Antwort #7 am: 29 Oct 19, 21:56 »
Hallo,

ja, danke für das Thema. Neben den Mineralien - schaut mal bei den Baumschulen... da kotze ich regelmäßig

LG

Offline Pcheloyad

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Re: Preis-Auszeichnungspflicht
« Antwort #8 am: 30 Oct 19, 18:42 »
Hallo Klaus,

Absolut Deiner Meinung. Schließe mich auch den Kollegen an, die konsequent an diesen Ausstellern vorbeigehen.

Was ist aber wenn.......( jetzt kommt der Kracher ) ein Veranstalter, in diesem Falle ein staatliches Museum ( nicht im geringsten Privat ! ) solches "Treiben" weder unterbindet, eher noch forciert ?

Höfliche Hinweise unter "4 Augen" mit Direktor(in) auf 80% unbepreiste Ware, künstliche Stufen ( Chalkanthit und dergleichen ), völlig ( teils bewusst ) falsche Fundortangaben  ( zumindest bei weltweit gängigem Material, kann unsereiner ja wohl schon ein bischen mitreden ).........." Ja, aber wir brauchen das Geld "

( Standmieten + neuerdings Eintrittgelder, selbst von Kindern und Rentnern !!!. )

Da schließe ich mich Fabian´s Baumschulen-Beispiel an ......da kommt es mir mittlerweile im "Strahl" aus dem Hals,vor Wut.

Was wäre dann die Konsequenz ? Richtig !

Hab ich heute Vormittag noch drüber nachgedacht, da ich einige Pakete schnüre, um die über den Globus zu verteilen.

Da verschenke ich doch gerne mein Material oder werfe es hier in den Bach, als das ich solchen, wiederhole nochmal, staatlichen Institutionen noch wieder etwas schenke/spende.

Um Mißverständnissen vorzubeugen :  Werde auch weiterhin Museen und Institute gerne beschenken, aber die hießigen, in BG, haben bei mir "verseift"

LG

Marcus

Offline Kluftknacker

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Re: Preis-Auszeichnungspflicht
« Antwort #9 am: 30 Oct 19, 20:07 »
Antiquitäten, Kunst und Sammlungsstücke sind nicht von der Auszeichnungspflicht betroffen.

Definitionssache. Sammeln kann man alles, sogar Autoreifen ...
Für mich sind Mineralstufen, auf Börsen oder Messen angeboten, 1A-Handelsware im klassischen Sinn. Auch hier sollte, ja müßte die Auszeichnungspflicht jederzeit gelten. Als Micromounter habe ich es leichter. Da wird (ausschließlich) getauscht; ein Kauf kommt dabei keinem in den Sinn, dafür ist der Wert zu gering.

Ignoriert den unausgepreisten Krempel auf Börsen, ignoriert den entsprechenden Händler, bleibt von Börsen fern, die solches tolerieren und konzentriert euch auf Eigenfunde und Tausch"geschäfte" mit gleichgesinnten Sammlern! (Man muss nicht alles haben  ;) ).

Glück auf!
Peter

Offline Stronkolo

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Re: Preis-Auszeichnungspflicht
« Antwort #10 am: 31 Oct 19, 10:51 »
Hallo,

Definitionssache.....?    Mineralien werden, neben Antiquitäten und Kunst, zoll- und steuerrechtlich als Sammlungsstücke

eingestuft.

Bis 2014  mit 7% und danach mit 19 %  besteuert.

Welche höhere Instanz gibt es als das Finanzamt !? ;D

Im München z.B. finden ständig Kontrollen durch Zoll/Steuer bei Drittlandanbietern ( Asien,

Afrika, Russland) statt und auch das Ordnungsamt dreht immer seine Runde.

Es werden aber nur die bei der EU-Einfuhr angemeldeten Waren verglichen und kontrolliert.

Das Ordnungsamt interessiert sich mehr für das Cr im Krokoit, um dann ganze Stände als

Giftmülldeponie zu deklarien.

Hätten diese beiden eifrigen Behörden eine rechtliche Grundlage wären sich sicherlich schon vor

Jahren in Aktion getreten.


Grüße
Andreas

 

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