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Privatverkäufe über Ebay und andere Verkaufsplattformen ab 1.1.2023

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Steinjäger:
Gutes neues Jahr allerseits!

Zum Jahresbeginn gleich eine unerfreuliche Sache. Diese Information ist für alle interessant und wichtig die über Ebay und andere Plattformen Mineralien und sonstige Dinge anbieten und verkaufen.

Ab dem 1.1.2023 sind nur noch maximal 30 Verkäufe bis zu einem Gesamtbetrag aller Verkäufe zusammen von 2000 Euro jährlich für private Verkäufer zulässig.

Details zu dem neuen Gesetz gibt es hier:

https://www.business-leaders.net/plattformen-steuertransparenzgesetz-alle-privaten-verkaeufe-werden-ans-finanzamt-gemeldet/

Gruß und Glück auf!

Uwe

loismin:
Danke für die Information.
Damit dürften alle Privatverkäufe bei Ebay vorbei sein .

Loismin

geomueller:
Also wenn ich das richtig lese und verstehe, betrifft das Verkäufe über jegliche digitale Plattformen. Zitat: Eine Plattform ist jedes auf digitalen Technologien beruhende System, das es Nutzern ermöglicht, über das Internet mittels einer Software miteinander in Kontakt zu treten und Rechtsgeschäfte abzuschließen, die gerichtet sind auf
1. die Erbringung relevanter Tätigkeiten (§ 5) durch Anbieter für andere Nutzer oder
2. die Erhebung und Zahlung einer mit einer relevanten Tätigkeit zusammenhängenden Vergütung.
Eine Plattform liegt auch vor, wenn der Betreiber des Systems mit Anbietern oder anderen Nutzern Rechtsgeschäfte abschließt, die auf die Nummern 1 oder 2 gerichtet sind.

Also ein Sammler der eine private HP mit einer Verkaufs-/Angebotsseite betreibt wo er z. B. Doubletten anbietet wäre davon betroffen (wenn er es bisher nicht auch schon so war). Der Mineralienatlas wäre davon nicht betroffen weil er ja die Verkäufe nicht abwickelt, sondern höchstens vermittelnd auftritt.

Wenn man dem Gesetz etwas positives abringen kann, dann das es mehr Sammler dazu bewegen könnte als Verkäufer/Anbieter auf Börsen aufzutreten.

MfG Jürgen

nwsachse:
Hallo,

die genannten Grenzen von 30 Verkäufen bzw. 200 Euro betreffen ja zunächst "nur" die Meldepflicht der Plattformbetreiber, daraus ergibt sich noch keine Steuerpflicht.

https://www.lohi.de/steuertipps/aktuell/article/sind-private-ebay-verkaeufe-steuerpflichtig.html

Falls ein privater Verkauf versteuert werden soll (Einkommenssteuer) müsste man bei durch Kauf erworbenen Artikeln auch den Einkaufspreis gegenrechnen, wenn sich dort ein Verlust ergibt, würde das unter Umständen sogar zu einer Steuerersparnis führen.

Also erst mal ganz ruhig bleiben und abwarten.

Jörg N.

etalon:
Hallo zusammen,

ich frage mich dabei vor allem: Wie soll das technisch funktionieren? Sind die jeweiligen Plattformen dafür verantwortlich, jeden Verkauf an das Finanzamt zu melden? Ich weiß nicht, wie viele tausend Verkäufe alleine auf Ebay jeden Tag statt finden. Wer soll das im FA zuordnen und prüfen, ab wann jemand >30 Verkäufe im Jahr oder/und >2000,-€ im Jahr plattformübergreifend durch Verkäufe eingenommen hat?

Das ist meiner Meinung nach völlig illusorisch und ein weiteres völlig schwachsinniges Vorhaben, welches weder kontrolliert noch durchgesetzt werden kann…

Was ist, wenn ich mein Auto >2000,-€ an privat verkaufe? Da bin ich theoretisch bislang auch schon verpflichtet gewesen, die Einkünfte in der Steuererklärung anzugeben. Wer kontrolliert das? Genau keiner, da schon für weit wichtigere Dinge kein Personal bei den Finanzbehörden vorhanden ist.

Daher wird sich bei privaten Verkäufen damit 2023 nichts ändern. Sollte das im Einzelfall mal kontrolliert werden, so war das bis heute auch schon möglich. Die Wahrscheinlichkeit geht aber wohl gegen Null…

Daher kein Grund zur Aufregung, das neue Jahr ist noch so jung und es wird wichtigere Dinge geben, über die es sich aufzuregen lohnt.  ;)

Grüße Markus

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