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Autor Thema: Nur mal so in die Runde gefragt ... Mineraliensammeln strafbar?  (Gelesen 10271 mal)

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Offline Waidler

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Hallo Gemeinde!

Ich habe letzte Woche ein Schreiben des örtlichen Landratsamts zu lesen bekommen, wonach sie einer erdreistet hat, im Wald nach Pilzen zu suchen. Das LA hat ihn somit schriftlich ermahnt und hat hierbei 2 Gesetze (Artenschtz und Naturschutz) angeführt ... OK, der Typ hat es aber auch übertrieben: Er ist mit der Schubkarre in den Wald gelaufen und hat ALLES genommen, was nicht bei 3 auf dem nächten Baum war! Und ja, er verkaufte die Schwammerl bei den umliegenden Restaurants für gutes Geld ... . *grins*

Aber nun überträgt das mal auf das Mineraliensammeln. In Absprache mit einem Spezi beim Zoll dürfte hier sogar DIEBSTAHL (bewegliche Sache mit besitzergreifenden Hintergrund an sich nehmen ... ganz normales Sammeln von Mineralien halt!) greifen ... IRR, oder?

Wie denkt Ihr darüber?

white raven

Offline Steinbeißer

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Ja so ist das mit dem Sammeln!!!!!

Das Land gehört jemanden,ob Staat oder Privat.
Selbst das Holzsammeln bedarf einer Genemigung.Schlußfolgerung,man besorgt sich die
Genemigung.Keiner will ja das jemand in seinen Garten kommt und die Kirschen vom
Baum pflückt.

Gruß Steinbeißer

Offline loparit

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  • Silber; Kinzigtal
    • LOPARIT -loparits Website-
Und Pilze, sofern sie nicht flüssig sind  ;D

darf man nur für den eigengebrauch im Wald sammeln. Also mal so ein Körbchen voll.

Gruß loparit

Offline Bernd G

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  • Achate sind das Größte
    • Thüringer Edelsteine Schneekopfkugeln
hallo, ich meine das haben wir schon genug zur diskussion gebracht .
gibt dazu jede menge im forum.
wir sammler habens nun mal nicht leicht und es wird auch immer schlechter mit den sammeln.
aber wenn man sich an gewisse regeln hält dürfte es keine schwierigkeiten geben.
gruß bernd



Offline uwe

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Rein juristisch ist das Sammeln von Mineralen, die man aus Privatgrund ausgräbt ohne Genehmigung nicht korrekt. Es wäre interessant, was die Juristen zum Sammeln auf Bergbauhalden sagen. Halden, mit Ausnahme von Deponiehalden, sind ja Abfall. Der Bergbaubetrieb hat mit der Ablagerung ja zum Ausdruck gebacht, daß er den Abraum nicht mehr braucht - oder ?

Glück Auf
Uwe

Offline McSchuerf

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Hallo ..

.. solange man die 'richtige', möglichst auch schriftliche Genehmigung hat, ist alles möglich. ;)..(z.B. Sondergenehmigung zum Graben durch Geologen des Landesamtes für Bodenschutz; Genehmigung durch Steinbruchbesitzer für den 'normalsterblichen' Sammler- schriftlich oder mündlich u.v.m..).. da ist dann nix Strafbares bei!

Selbstverständlich gehört jedes Stück Erde bzw. Fleck auf Gottes Erden irgendjemandem, von einigen Ausnahmen (z.B. Wüstengebiete, etc.) abgesehen...aber da gibt es doch Regelungen und man kann doch mit vielen Besitzern und Pächtern reden oder etwa nicht? Nur Ausnahmen bestätigen eben die Regel, d.h. es gibt eben auch Land- und Steinbruchbesitzer mit denen man nicht reden kann..so einfach ist das im Prinzip.. :)

Noch ausführlichere und zahlreiche Diskussionen zu dem Thema hatten wir bereits ...siehe über Suchefunktion des Forums... :)

Gruß Peter

Offline Galenit

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Naja ganz so ist das nicht, auch solche Haldne bleiben Eigentum und können evtl. sogar noch einmal aufgearbeitet werden!

Wenn du etwas wegwirfst, bleibt es trotzdem dein Müll. Und wenn du s auf dein eigenes Grundstück wirfst, hast du es sicher auhc ungern, wenn jemand kommt und ihn durchwühlt, oder? Ausserdem könntest du ja doch nochmal ne Schraube oder so aus dem Haufen gebrauchen und wenns dann weg ist ärgerst du dich  ;D

Naja, so in etwas sieht das bei den Haldne im großen aus, eigentlich dürfte man da nicht sammeln ...  ::)

Offline Waidler

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Habt Dank für die schnelle Antwort!

Aber trotzdem: Die "Suchfunktion" im Forum erbringt eigentlich im Grundsatz die Tatsache, das man sich im Großen und Ganzen, wie sagt man doch gleich so schön, "Hausfriedensbruch" einhandelt ... im dem Schreiben *rofl* mit den Pilzen hat man aber doch tatsächlich Artenschutz und Naturschutz angeführt - also nix von "Hausfriedensbruch"! Ich darf dazu noch anmerken, daß ich meinen Wald nicht einzäunen darf, da ja Eigentum verpflichtet  :-\. Den Jungwuchs aber schon ... aber NUR wegen Wildverbiss. Irre, oder?

Aber nun zurück zu den Steinen: Hochleitner hat da mal einen recht interessanten Artikel im Bilderbuch LAPIS geschrieben ... er bezieht sich ebefalls auf den "Artenschutz" ... aber so gekonnt, daß man als Sammler doch die Steine vor der Zerstörung erhält. Kennt jemand den Artikel?

Gruß

der weisse Rabe
« Letzte Änderung: 15 Nov 05, 22:18 von white raven »

MM-Bär

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Mineraliensammeln strafbar? - Neuer Aspekt?
« Antwort #8 am: 05 Dec 05, 08:12 »
Moin,
eigentlich könnte man diese angebliche Grauzone ganz einfach auflösen: Unter dem Deckmantel der Bergfreiheit ist fast alles möglich. Sogar das geltende Bergrecht erlaubt einem, irgendwo die Erde aufzubuddeln, Proben ( ;D) zu entnehmen und auszuwerten. Im Bereich der Bergfreiheit ist das Schürfen auch gegen Willen des Grundeigentümers erlaubt! Der muß die Schürfaktivitäten dulden, kann aber verlangen, dass hinterher die Kuhlen auch wieder geschlossen werden (sollte ja bei Halden ohnehin Usus sein). Nun kann man ja nicht auf der Autobahnpiste die Spitzhacke schwingen, weil man dort "Bonanza" erwartet, aber im Bereich bekannter Lagerstätten sollte dieses möglich sein.
Weitergedacht heißt dieses auch, dass die Schwarzbefahrung alter Grubenbauten keine illegale Sache ist, denn auch hier läßt sich der Vorwand "Schürfen nach mineralischen Stoffen" angeben. Warum nicht den kontrollierenden Behören (Forstämtern u.a.) vorgeben, man beabsichtige bei höffigen Stellen später Mutung einzulegen und die Lagerstätten bergmännisch aufzuwältigen. Die Bergfreiheit würde dieses erlauben.
Andererseits: In Steinbrüchen und manchen Tagebauten klappt dieses nicht, da ist der Abbau der Rohstoffe direkt an die Rechte der Grundeigentümer gekoppelt. Inweiwiet vor Aufnahme solcher Aktivitäten das Bergamt zu informieren ist, entzieht sich meiner Kenntnis.
(keine Rechtsberatung - bin Pizzabäcker ...  ;D)

Offline berthold

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Hallo,

es war und ist in Ost- und West eine etwas unterschiedliche Lage aber:

nein, die Bergfreiheit des Bodenschatzes wurde durch das Gesetz zur Vereinheitlichung der Rechtsverhältnisse bei Bodenschätzen vom 15. April 1996 (BGBl. I S. 602, Vereinheitlichungsgesetz) teilweise aufgehoben. Auch hätte sich ein Mineraliensammler nach meiner Rechtsaufassung nicht auf dieses Recht berufen können, da der Grund/Gedanke ("Aufsuchung zur Nutzung von Lagerstätten für die Allgemeinheit") der hinter dem Recht stand durch die privaten Interessen eines Mineraliensammlers nicht erfüllt wird.

Gruß

Berthold
« Letzte Änderung: 05 Dec 05, 11:19 von berthold »

MM-Bär

  • Gast
Na ?
« Antwort #10 am: 05 Dec 05, 10:05 »
Moin Berthold,
bist Du Dir da sicher? Es ist richtig, dass es in Ost und West unterschiedliche Regelungen bzw. oberflächennaher Rohstoffe  (Kiese, Sande, Tone,...) gab, aber die Bergfreiheit ist weiterhin Bestandteil des zuletzt im Juni 2005 geänderten BBergG, vgl. §§3 und 150 - und mitnichten abgeschafft worden! (imho)

Und: Muss doch keiner Wissen, ob ich als "Mineraliensammler" oder als "Prospektor" unterwegs bin  :D, oder?

Offline berthold

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Hallo,

ja, so ganz einfach ist es nicht. Ich zitiere aus der Begründung des BHG-Urteils vom 9. 12. 2004 - III ZR 263/ 04:

Zitat
Die von der Klägerin dagegen erhobene Verpflichtungsklage wurde vom Verwaltungsgericht M. durch Urteil vom 30. Januar 1997 mit Rücksicht auf die zwischenzeitliche Beseitigung der Bergfreiheit des Bodenschatzes durch das Gesetz zur Vereinheitlichung der Rechtsverhältnisse bei Bodenschätzen vom 15. April 1996 (BGBl. I S. 602; künftig: Vereinheitlichungsgesetz) abgewiesen.

Klar, es geht um oberflächennahe Rohstoffe und die Bergfreiheit wurde nicht für alle Rohstoffe im Osten aufgehoben. Nach dem BBergG fallen aber die häufigsten Mineralien (Quarz und Feldspat) unter die grundeigenen Bodenschätze (sofern nicht altes Recht dagegen steht...).

Was ich sagen wollte ist: Die Ausrede "Prospektor" wird nicht funktionieren. Und zwar schonmal deswegen nicht, weil Du vermutlich keine Erlaubnis zur Aufsuchung (Prospektion und Exploration) von der zuständigen Bergbaubehörde hast. Für bergfrei Bodenschätze ist eine solche (kostenpflichtige) Erlaubnis (Mutung) zwingend notwendig. 

Gruß

Berthold

MM-Bär

  • Gast
Danke für die Klarstellung des Sachverhaltes, Berthold
 :)

Offline geomueller

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Hallo,

auch betreten alter Grubenbaue (Stollen, Schächte usw.) ist nicht ohne weiteres erlaubt. Z. B. in Sachsen gibt es die "Sächsische Hohlraumverordnung" die dieses für die Allgemeinheit und ohne ausdrückliche Genehmigung verbietet.

Gruß Jürgen

Offline Schluchti

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  • Proustit aus Schlema
Da muß ich leider widersprechen, die SächsHohlRVO wurde 2002 geändert,"Schwarzbefahrungen", d.h. durch die HohlRVO verbotene Befahrungen gibt es seitdem in Sachsen nicht mehr. Zu beachten sind weiterhin selbsverständlich fremdes Eigentum (Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung), SächsDenkmalSchutzG  und Naturschutzrecht.

http://www.bergbehoerde.sachsen.de/download/verordnungen/Polizeiverordnung.pdf

 

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