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Bestimmungen zur Ausfuhr von Fossilien aus dem Ausland !!!
Pyrop:
Hallo zusammen!
Da anscheinend die Frage nach den Ausfuhrbedingungen von fossilien aus dem Ausland mehren mach ich hier mal die passende Stelle dafür auf.
Da mir alerdings die Kennise über die Bestimmmungen fehlen möchte ich euch darum bitten hier euer wissen um diese Bestimmungen zu posten und mit den anderen zu teilen...ich denke das wäre allgemein sehr Hilfreich und esmüsste nicht immer in jeden Fall ein neuer Thread für eine Anfrage geöffnet werden.
Na denn ma Los...Gruß Pyrop!
viennafossil:
Hallo Pyrop,
interessantes Problem.
Ich bin kein Jurist und daher sind meine Antworten meine Überlegungen und nicht als Anleitungen zu verstehen.
Ich denke erstens einmal mußt du, bevor du ausführst die lokalen Gesetzesgrundlagen beachten. Also schaut in Österreich so aus: Fossilien sind bewegliche Bodendenkmäler und können von öffentlichem Grund mit leichtem Werkzeug entfernt werden (Sprengmittel etc. ist dezidiert ausgeschlossen sowie das Sammeln in Schutzgebieten sowie Naturdenkmälern etc.). Aber: Funde, die von wissenschaftl. Interesse sind aufgrund der Seltenheit, Größe etc. müssen je nach Bundesland einer bestimmten Stelle gemeldet und bei Intersse zur Erforschung zeitlich zur Verfügung gestellt werden. Bleiben aber dein Eigentum. Vom Privatgrund was ohne Erlaubnis wegtragen ist prinzipiell Diebstahl ausser du hast dich mit dem Eigentümer geeinigt. Das gilt alles nicht für kommerzielle Sammler!!!! So ist die rechtliche Lage in A und ich denke es wird in anderen Ländern nicht viel anders sein. Ich stell später noch den offiziellen Text ein, muß erst scannen!
Sobald du diese lokalen Hürden genommen hast steht dir innerhalb der EU nichts mehr im Weg (freier Warenverkehr). Ich habe mit Freunden aus D und H in A gesammelt und es gab nie Probleme bei der Ausfuhr (nach D sowieso nicht weils ja keine Grenze mehr gibt). Und ich habe Material aus Ungarn und Tschechien nach Österreich eingeführt, bin kontrolliert worden und hatte nie Probleme, die Zöllner würdigen das keines Blickes. Slowenien auch ohne Probleme, Kroatien (nicht EU) auch nicht.
Ich weiß auch von Bekannten, dass es aus Bulgarien, Rumänien und Polen keine Probleme gibt. In Griechenland muß man vorsichtig sein: du darfst nichts Antikes ausführen und die unterscheiden manchmal recht komisch was alt und uralt ist. Da ist ein Schreiben eines Museums oder einer lokalen Polizeistelle gut.
Türkei und Ägypten sind die bekannten Problemländer, da geht ohne offizielles Vorgehen nichts.
Ach ja: aus England gab es auch keine Probleme.
Das sind meine Erfahrungen, bin gespannt was andere zu berichten wissen.
LG Johannes
zibbi:
Man macht auch keine Ferien in der Türkei ;D
Tschuldigung
Andreas-:
Die Ausfuhr von Fossilien (zumindest Hölzer) ist meines Wissens in folgenden Ländern verboten (aber ohne Gewähr):
zB: Türkei, Lesbos, China, Argentinien; angeblich seit neuestem auch aus Brasilien. Aus Madagaskar dürfen Hölzer nur im bearbeiteten Zustand exportiert werden.
Wie gesagt mein Wissensstand bezieht sich nur auf Hölzer, aber es wird bei diesen Ländern - zumindest größtenteils - allgemein auf Fossilien anwendbar sein.
Andreas
Pyrop:
Na dasist doch schon mal was...ich denke mit der Zeit wird sich was zusammen läppern! :)
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