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Autor Thema: Copyright Dissertation  (Gelesen 3339 mal)

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Offline giantcrystal

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Copyright Dissertation
« am: 05 Apr 09, 12:35 »
Hallo aus Mittelfranken

Hier in Forum gibt es ja einige, die sich recht gut mit deutschem Copyright Rechten auskennen. Hierzu folgende Frage :

1991 habe ich an der Gesamthochschule Kassel meine Dissertation abgegeben mit dem schönen Titel :

Untersuchungen zum Phosphatbindungsvermögen natürlicher Bodenminerale und zur Veränderung der Phosphatfixierung hydromorpher Bodenfilter durch geeignete Zuschlagstoffe

Damals habe ich - wenn ich mich recht erinnere : 200 Pflichtexemplare der Diss an die GhK abgeben müssen, als Referenzexemplare und zwecks wissenschaftlichen Schriftentausch etc. Alles natürlich selbst finanziert...ist aber so Usus und auch in Ordnung.

Zu meiner Überraschung entdecke ich jedoch jetzt meine Dissertation als Antiquariatsangebot - Antiquariat Thomas Haker - zum Preis von 12,50 Euro. Ist zwar nicht teuer, aber dennoch frage ich mich, ob das so rechtens ist.

Eigentlich dachte ich, ich hätte das Copyright an meiner eigenen Dissertation. oder täusch ich mich da


Was denkt ihr ?

Danke und Glück Auf

Thomas

Offline caliastos

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Re: Copyright Dissertation
« Antwort #1 am: 05 Apr 09, 12:50 »
hmm, antiquariate sind doch an sich wiederverkäufer und niemand der primär damit geld verdient. normalerweise darf jeder sein gelesenes buch auf dem flohmarkt weiterverkaufen, ohne, dass der verlag was machen kann. würde mich nicht wundern, wenn es da ähnlich ist.

Offline berthold

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Re: Copyright Dissertation
« Antwort #2 am: 05 Apr 09, 15:32 »
Hallo Thomas,

solange das kein Nachdruck (das wäre Plagiat bzw. Nachdruck wäre nur mit Deiner Zustimmung möglich) ist, es sich also um ein Exemplar auf dem Markt aus Deiner usrprünglichen Auflage handelt sehe ich keinen Verstoß gegen das das Urheberrecht. Facharbeiten, Diplomarbeiten und Dissertationen werden oft in Antiquariaten angeboten.

Gruß
Berthold

Offline giantcrystal

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Re: Copyright Dissertation
« Antwort #3 am: 05 Apr 09, 19:19 »
Naja, die Frage, die sich mir stellt, ist folgende :

Ich habe damals ja den Druck meiner Diss - die besagten 200 Pflichtexemplare - aus eigener Tasche bezahlt. Und nun verdient jemand anderes damit Geld...

Wie gesagt, ich bin mir nicht sicher, aber ist dies mit dem Urheberrecht zu vereinbaren...?

Glück Auf.

Thomas

Offline berthold

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Re: Copyright Dissertation
« Antwort #4 am: 05 Apr 09, 19:51 »
Hallo Thomas,

hmm, nein hat imho nichts mit dem Urheberrecht zu tun. Es ist wie bei allen Büchern, Zeitschriften, Filmen usw., der Handel mit vom Autor erlaubten Vervielfätigungen ist legal. Juristisch: Das Anfertigen der Pflichtexemplare war die von Dir sanktionierte "Vervielfältigung", das Abliefern der Pflichtexemplare ist das "In-den-Verkehr-bringen", an diesen Exemplaren hast Du z.B. auch nicht das Recht der Rückforderung.   

Die Frage ist aber: Wie kommt das Antiquariat an das Exemplar, sprich, wer hat das Pflichtexemplar verhökert - und durfte der das?

Gruß
Berthold

Haldenschreck

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Re: Copyright Dissertation
« Antwort #5 am: 05 Apr 09, 20:27 »
hallo
Die Frage ist aber: Wie kommt das Antiquariat an das Exemplar, sprich, wer hat das Pflichtexemplar verhökert - und durfte der das?
,

die frage stellt sich doch gar nicht, pflichtexamplar hin oder her. solange das eigentum legal "erworben" wurde, z.b. gekauft (z.b. auf dem flohmarkt) oder geschenkt, d.h. im originalzustand erhalten, kann man mit seinem eigentum machen was man will, also auch verkaufen.
ein weiterveräußerungsverbot ist hier unwirksam.

wahrscheinlich ist irgendjemand gestorben und sein besitz beim entrümpeler und dann später beim antiquariat gelandet, der gerne mal ganze nachlässe aufkauft. wo ist da das urheberrecht verletzt?

haldenschreck

Offline berthold

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Re: Copyright Dissertation
« Antwort #6 am: 05 Apr 09, 21:06 »
Hallo,

die Pflichtexemplare werden üblicherweise (entsprechend der Promotionsordnung) Eigentum der Fachschaft der Uni. Ein oder zwei Exemplare kommen zu den Promotionsunterlagen. Ein kleiner Teil, also wenige Exemplare, weden in der Bibliothek der Hochsuchle archiviert. Der weitaus größte Teil sollte im Rahmen des Tauschverkehrs
der Hochschulbibliotheken anderen Hochschulen zur Verfügung gestellt werden.

Wenn Pflichtexemplare auf dem freien Markt laden muss irgendwo ein "Loch" sein. Ob das in in irgendeiner Form gegen Rechtsvorschriften verstößt wage ich nicht zu beurteilen. Moralisch finde ich das jedenfalls nicht o.k.

Gruß
Berthold

Haldenschreck

  • Gast
Re: Copyright Dissertation
« Antwort #7 am: 05 Apr 09, 21:29 »
hallo,
das "loch" sind die autoren meistens selbst: während meines beruflebens habe ich einige promovierte kollegen nach dem inhalt ihrer arbeit gefragt. da kam dann keine antwort, sondern mir wurde das büchlein gleich in die hand gedrückt, z.t. mit widmung ... jetzt zieren einige diss. mein bücherregal. darf ich die jetzt nicht weiterveräußern?
haldenschreck

Offline berthold

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Re: Copyright Dissertation
« Antwort #8 am: 05 Apr 09, 21:32 »
Hallo,

Zitat
mir wurde das büchlein gleich in die hand gedrückt, z.t. mit widmung ...

klar, kann natürlich sein. Nur waren das dann keine Pflichtexemplare...  ;)

Gruß
Berthold

Offline caliastos

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Re: Copyright Dissertation
« Antwort #9 am: 06 Apr 09, 18:59 »
Zitat
klar, kann natürlich sein. Nur waren das dann keine Pflichtexemplare... 

und? darauf hat man dann an sich auch keinen weiteren anspruch. solange niemand kopien davon verkauft ist das ja eigentlich egal. was vom autor oder dem verlag in umlauf gebracht wurde entzieht sich an sich dem einfluss und dem anrecht auf gewinnbeteiligung, sofern es nicht kopiert wird oder anderweitig zu geld gemacht wird, also im sinne von abkupfern.

weitergeben, weiterverkaufen, an sich egal, das ist dann nicht mehr sache des autors.


antiquariate erhalten bücher auf unterschiedliche wege. manch ein buch kommt kostenlos zu denen.

als möglichkeiten gibt es: privater verkauf, aussortiert aus einer bib, nachlass, spende usw. was man sich ausdenken mag. alles rechtens

Offline triassammler

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Re: Copyright Dissertation
« Antwort #10 am: 08 Apr 09, 01:07 »
Hallo!

Hier muss zwischen dinglichem und geistigem Eigentum unterschieden werden.

Berthold, Du argumentierst, dass jemand mit den von Dir bezahlten Pflichtexemplaren Geld verdient. Das hat aber nichts mit geistigem Eigentum zu tun, das man mit "Copyright" (wörtlich: Vervielfältigungsrecht!) bezeichnet. Zumal die deutsche Urheberrechtsschutzgesetzgebung diesen Begriff nicht kennt und damit auch nicht das assoziert, was z. B. in den USA damit verbunden wird.

Zerlesene, dem Stand der Forschung nicht mehr entsprechende, in zu vielen Duplikaten vorhandene oder sonstwie für eine Bibliothek nicht mehr geeignete Bücher, Artikel, Sonderdrucke usw. (und eben auch Dissertationen) werden üblicherweise entsorgt oder zur Aufstockung des Budgets für symbolische Beträge veräußert. Auf diesem Weg bin ich ganz legal zu etlichen älteren, von mir lange gesuchten Publikationen gekommen.

Mit der verordneten Abgabe der Pflichtexemplare gibst Du Dein Eigentumsrecht an dem Medium auf. Die empfangenden Stellen werden damit nicht nur zum Besitzer, sondern auch zum Eigentümer der Medien. Als Eigentümer können sie nach Belieben damit verfahren, solange sie nicht den Inhalt - Dein geistiges Eigentum, an dem Du die Urheberrechte besitzt - unzulässigerweise auf andere Medien übertragen (gilt nicht für Archivierung auf Mikrofilm etc.). Die Exemplare können also auch weggeworfen oder sogar verkauft werden, ohne dass Dir daraus rechtliche Ansprüche gleich welcher Art entstehen. Wichtig ist hier der Eigentumsübergang.
Anders wäre es, wenn Pflichtexemplare "hinterlegt" werden müssten, Du also der Eigentümer bliebest und eine Bibliothek nur der Besitzer wäre. Dann wäre in Fragen der Besitzübertragung die Zustimmung des Eigentümers nötig.

Freu Dich doch statt dessen, dass Dein Werk so hoch geschätzt wird, dass es als verkaufswürdig gilt  :D

Gruß,
Triassammler

Offline giantcrystal

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Re: Copyright Dissertation
« Antwort #11 am: 08 Apr 09, 11:05 »
Danke für Eure Antworten

Ok, ihr habt recht, ich werde mich also über diese Art der Wertschätzung freuen (müssen)  ::)


Glück Auf und ein schönes Osterfest wünscht

Thomas

 

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