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Fischrest, Jura (flugsaurier bitte bestimmen)

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loparit:
Also ich kann nur sagen, jemand der versucht andere abzuzocken (bei E-Bay 1,5 Mio) und du bietest 1000 Euro, das kann ich nicht anders bezeichnen. Und dann auch noch mit der Tatsache, dass du nicht einmal weißt was ein Urvogel ( archaeopteryx) oder ein Flugsaurier (Pterodactylus) ist. Tut mir Leid habe ich kein Verständnis für und kann dich in keinster Weise bedauern.

Natürlich heißt das nicht, dass es richtig ist ein solches Teil bei E-Bay für den Preis einzusetzten. Aber das könnte ich noch verstehen, denn es ist durchaus möglich, dass der Frau jemand gesagt hat, das ist das und das und das ist ganz viel Wert.

Es wurden bisher 10 Urvögel gefunden, der letzte wurde meines Wissen für 10 Mio DM oder $ ? (weiß ich jetzt nicht mehr so genau) verkauft. Wenn das auch nur in geringster Weise ein solcher gewesen wäre, hättest du bei E-Bay keine Chance gehabt das Teil zu bekommen und schon gar nicht anschließend mit einem einfachen Anruf.

Würde sagen verbuche die 1500 Euro als "der andere war anscheinend doch schlauer" und lass dir das eine Lehre sein.

Gruß loparit

Conny3:
Hallo,

wenn das wirklich wahr sein sollte, das man das Ding für 1500 € verkauft hat (ich glaube da immer noch an einen verfrühten Aprilscherz!), dann sollte man sich hier auf  einen Widerruf berufen (weiß allerdings nicht ob das hier rechtlich möglich ist?) Wir haben aber hier im Forum sogar einen Rechtsanwalt der da vielleicht eine Lösung weiß ?


Gruß Conny

raritätenjäger:
Hallo nochmal,

Wat weiß denn ich, was das ist. Den Archaeopteryx hab ich ja nur angeführt, weil es bei der Millionensumme ja wohl der Hintergrund sein muss. Faktisch wohl weder ein Urvogel noch ein Flugsaurier. Gebe zu, dass ich mich damit nicht auskenne, weil nicht mein Sammelgebiet (aber Saurier und Urvogel auseinanderhalten, das klappt noch gerade so, glaubs mir ;)). Ist ja auch egal. Aber was ich sehr gut erkenne ist, dass hier gewaltig was schief gelaufen ist. Und so leid es mir tut, aber ich muss loparit voll zustimmen. 1500 Euro sollte man nur in etwas anlegen, dessen man sich sicher ist!

Glückauf
Andreas

Schluchti:
Nur soviel:

§ 434 BGB
Sachmangel

(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. [...]


§ 437 BGB
Rechte des Käufers bei Mängeln

Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,

  1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen,
  2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern [...]


§ 323 BGB
Rücktritt wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung

(1) Erbringt bei einem gegenseitigen Vertrag der Schuldner eine fällige Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß, so kann der Gläubiger, wenn er dem Schuldner erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt hat, vom Vertrag zurücktreten.

(2) Die Fristsetzung ist entbehrlich, wenn

  1. der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert,
  2. der Schuldner die Leistung zu einem im Vertrag bestimmten Termin oder innerhalb einer bestimmten Frist nicht bewirkt und der Gläubiger im Vertrag den Fortbestand seines Leistungsinteresses an die Rechtzeitigkeit der Leistung gebunden hat oder
  3. besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Rücktritt rechtfertigen.



§ 346 BGB
Wirkungen des Rücktritts

(1) Hat sich eine Vertragspartei vertraglich den Rücktritt vorbehalten oder steht ihr ein gesetzliches Rücktrittsrecht zu, so sind im Falle des Rücktritts die empfangenen Leistungen zurückzugewähren und die gezogenen Nutzungen herauszugeben.


steineklopfer2006:
Ich glaube hier gar nix.........................................ich denke ihr werdet ALLE so richtig, richtig, richtig auf den Arm genommen von Ceros !!!!!!!!!!!

KEIN MENSCH......................................NIEMAND........ .............ist so doof und bietet nach abgelaufener Auktion 1000 Euronen für MÜLL.......!!!!!!! Und das ist auch noch verboten, entspricht nicht den EBAY-Richtlienen, da muß Ceros auch noch aufpassen das Ebay sich da nicht auch noch einschaltet!

Ist es nicht denkbar, daß unser lieber Ceros vielleicht sogar der Verkäufer selbst ist?!

Gruß Frank

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