Die Abstimmungen zu den Wettbewerben zum besten Mineralien- bzw. Fossilien-Eigenfund laufen bis zum 18.03.2026. Die Beiträge können hier (Mineralien) und hier (Fossilien) eingesehen werden.
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Der Urheberrechtsschutz endet 70 Jahre (§ 64 UrhG) nach dem Tod des Urhebers (nicht etwa nach Erscheinen), abgekürzt: pma = post mortem auctoris. Eine Ausnahme bilden anonyme und pseudonyme Werke, für die das Todesjahr des Autors nicht bekannt ist. Bei ihnen ist das Erscheinungsdatum, bei Nichtveröffentlichung das Entstehungsdatum maßgeblich.