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Bergamt ,Berufsgenossenschaft,Berg Polizei

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Bernd G:
wer ist eigentlich in hessen für steinbrüche usw. sandgruben zuständig.
in usingen steht ja bergpolizeilich gesperrt für mineraliensammler usw.

wo gibt es in hessen noch ein bergamt oder bergpolizei ? und sind die da noch zuständig für steinbrüche usw. ?

gruß bernd

Schmucki:
Hallo Bernd,

falls du dich nur an dem Begriff "Polizei" störst, kann man das recht leicht erklären. Es gehört alles zum Polizeirecht, was irgendwie mit der Abwehr von Gefahren zu tun hat. Der Begriff Polizei, wie man ihn gemeinhin verwendet, also die Kollegen in den grünen Uniformen und mittlerweile in vielen Ländern blauen Autos  ::), umfasst nur einen Ausschnitt des Polizeirechts, nämlich den Polizeivollzugsdienst und die Polizeivollzugsbeamten. Zum Polizeirecht gehört also alles, wo Gefahren für Menschen auftreten können, z.B. Baurecht, Gewerberecht, Gaststättenrecht, Abfallrecht, Versammlungsrecht, Immissionsschutzrecht und eben auch das Bergrecht. So gibt es z.B. auch baupolizeiliche oder gewerbepolizeiliche Vorschriften. Die entsprechenden Polizeibehörden sind normale Behörden der Länder, Landkreise oder Gemeinden. Wer das dann genau ist, regelt jeweils das Landesrecht und steht für die Bergpolizei im Landesberggesetz. Bergamt und Bergpolizei könnten dann in Hessen durchaus auch das gleiche sein. Nämlich die Behörden, die dafür zuständig sind, Gefahren, die von Bergwerken, Sandgruben u.ä. ausgehen, abzuwehren. Wer dafür in Hessen zuständig ist, weiß ich aber nicht. Ich kann aber nachschauen, wenn du das noch genauer wissen willst.  :) Ich denke aber schon, dass es in Hessen solche Behörden noch geben muss.

Viele Grüße
Sebastian

montanpark:
Hallo Bernd,
die zuständige Behörde sitzt im RegPräs Darmstadt
Link hier: http://www.rp-darmstadt.hessen.de/irj/RPDA_Internet?cid=84e26e88307d8cf9328bf7423f9c4628

Die Zuständigkeit ist nicht für alle Steinbrüche gegeben, sondern nur für die, die unter Bergrecht stehen. Das sind alle bergfreien Bodenschätze, und  grundeigene Bodenschätze. Usingen steht als  grundeigener Bodenschatz (Quarzit) wegen Gewinnung theoretisch feuerfester Produkte unter Bergrecht. Grundsätzlich ist die Zuständigkeit der Bergbehörde gegeben, wenn eine Lagerstätte für bergfreie oder grundeigene Bodenschätze erkundet, diese Bodenschätze abgebaut oder aufbereitet werden. In Rheinland-Pfalz stehen beispielsweise die BasaltLAVA-Stbr. unter Bergrecht (nicht aber Säulenbasalte) und auch die Andesite wie Juchem oder Pfeffelbach (ersterer unter Basaltlava, zweiter als Feldspattagebau). Ist geologisch mineralogisch petrographisch zwar Kappes aber ist nun mal so. Dazu alle besucherhöhlen und -Bergwerke.

Hoffe das hilft

Cheers
Roger

Bernd G:
hallo, ja danke an euch 2,sebastian wäre nett wenn du für hessen speziell rockenberg mal was rausbekommen könntest. gruß bernd

montanpark:
Bernd,
ich werde morgen mal unseren neuen Abt.-Leiter Bergbau befragen, der kam aus der hessischen Bergbehörde vor ner Woche zu uns .. vielleicht weiß er es.

Wenn es nur ein Sandabbau ist, dann normalerweise kein Bergrecht .. wenn feuerfest: dann evtl. Bergrecht. Ich verzweifele hier auch meist daran wann was wie wo ist. Wobei das kaum nen Unterschied macht, ob die bergbehörde oder eine andere zuständig ist ... rein darfste per se erstmal nicht :-)

Cheers
Roger

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