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franksch:
Hallo,
gewerbsmäßiger Verkäufer oder Händler ist man, wenn man Ware (Stufen oder ganze Sammlungen) gezielt einkauft, um sie gewinnbringend weiter zu veräußern. Ein Verkauf von doppelten Sammlermaterial, was man womöglich noch selbst gefunden hat, zählt daher nicht als Händler- Aktivität.
franksch
Erik:
--- Zitat von: franksch am 08 Feb 08, 23:53 ---gewerbsmäßiger Verkäufer oder Händler ist man, wenn man Ware (Stufen oder ganze Sammlungen) gezielt einkauft, um sie gewinnbringend weiter zu veräußern. Ein Verkauf von doppelten Sammlermaterial, was man womöglich noch selbst gefunden hat, zählt daher nicht als Händler- Aktivität.
--- Ende Zitat ---
Da gibt es aber ganz anderslautende Gerichtsurteile. Das Problem ist, daß es nicht unbedingt auf die Menge der Artikel ankommt, sondern auf den Zeitraum in dem man kontinuierlich verkauft. Dh., wer zB monatlich "nur" 5 Artikel verkauft, das aber konstant über 2 Jahre, dürfte schon auf dünnem Eis handeln.
Und ob man dabei Dinge aus dem Privatbesitz verkauft oder man gezielt Waren einkauft, um sie weiter zu veräußern, ist dabei völlig unerheblich, ebenso wie eine Gewinnabsicht. Es gab zB einige Fälle, in denen Briefmarkensammler, die ihre Sammlung verkleinerten, verurteilt wurden..
Gruß, Erik
loparit:
Ich habe mal vor einigen Jahren beim Finanzamt (Saarlouis) angefragt und bekam die Anwort, dass das Ankaufen von Sammlungen und Teilsammlungen zum sammeln gehört. Genauso das wiederverkaufen von Restteilen dieser Sammlungen zur Sammeltätigkeit gehört. Das alles gehört in den Bereich sammeln.
Doch nun kommt der Haken, denn das ganze ist sehr schwammig und er sagte es wäre auch noch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
Letztendlich läuft es aber wohl auf die Aussage von Erik hinaus, dass jemand der kontinuierlich verkauft, handelt und er muß auch entsprechend Steuern etc. zahlen.
Aber mir ging es hier im großen und ganzen darum, dass für mich Händler sind, die das hauptberuflich oder auch noch nebenberuflich machen und ein angemeldetes Gewerbe haben.
Und dann mache ich (für mich persönlich) den Unterschied, sammelt der "Händler", also hat er z.B. eine Schwarzwaldsammlung und alles andere verkauft er oder verkauft er prinzipiell alles was er aufkauft.
Denn der Händler der auch sammelt ist für mich eben auch ein Sammler und hat durchaus Dupletten die er anbietet.
Dabei spielt es absolut gar keine Rolle ob er selbst suchen geht oder nur kaufen und verkaufen tut, um sich auf dem Wege eine Sammlung aufzubauen.
Gruß loparit
guefz:
Das Finanzamt ist nur dann ein Problem, wenn die Einkünfte aus den Verkäufen eine gewisse Grenze überschreiten. Also für die meisten, die überzählige Stücke verkaufen eben kein Problem. Lästig ist die Einstufung als Gewerbe bzw. als geschäftliches Anbieten wegen der erforderlichen vorschriftsmäßigen Gestaltung der Verkaufsangebote (Widerrufsrecht bei Fernabsatz und die Belehrung des Kunden darüber, Preisangaben, etc.). Dies ist ein weites Feld für teure Abmahnungen, gegen die man sich teilweise nur schwer zur Wehr setzen kann. Einige Gerichte haben den Begriff des geschäftlichen Anbietens teilweise recht seltsam definiert, jedenfalls in den Augen eines nicht rechtsverdreherisch denkenden Menschen...
Günter
endeavour-minerals:
So weit ich weis kann man bis 700 Euro im Jahr steuerfrei ohne Gewerbeanmeldung dazuverdienen.Danach sollte man es als Gewerbe anmelden ist auch nicht all zu teuer.Dann kann man bis ca. 14000 Euro ohne eine Mehrwertsteuer abzufüren umsatz oder Gewinn machen,da zählt man als "fliegender" Händler. Die Händler die Mehrwertsteuer erheben liegen dann entsprechend über diesen Satz und müssen die selbige dann auch ans Finanzamt weiter leiten (Durchlaufposten). Wenn er das nicht macht hat er ein Problem. Ich denke das aber mit den 700 Euro die möglichen Spritkosten im Jahr einigermaßen abgedeckt sind,wenn man sich nicht all zu weit weg wagt.
Ingo
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