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Sammlerehre
Grenzton:
Hi.
Ich kann ja nicht einfach behaupten es seien die Arbeiter gewesen!
Es soll ja Leute geben die sich über alle Verbote hinweg in Steinbrüchen und Baustellen aufhalten...
zumal diese Baustelle weit sichtbar ist.
Eure Antworten haben mir gezeigt das es wohl besser ist entweder alles zusammen zu raffen und es mitnehmen.
Oder wenn es an Ort und Stelle bleibt mental aufzugeben.
Hinsichtlich dieser Begebenheit ging mir dieses ungeschriebene Gesetz durch den Kopf das ich seit 35 Jahren kenne.
Markierte Funde nicht anzurühren.
Ich kann mich zu denen zählen die naiv genug waren, daran zu glauben :'(
Kalle
minuwe:
Hallo Kalle,
--- Zitat ---Eure Antworten haben mir gezeigt das es wohl besser ist entweder alles zusammen zu raffen und es mitnehmen.
Oder wenn es an Ort und Stelle bleibt mental aufzugeben.
--- Ende Zitat ---
Für mich geht das aus den Antworten nicht hervor. Auch ich unterwerfe mich diesem ungeschriebenen Gesetzt, es ist für mich so selbstverständlich, dass ich es nicht noch mal extra ansprach. In deinem konkreten und in ähnlichen Fällen, wenn der Fund schon weg ist, ist es für sich selbst aber sicher praktischer, das Ding zu vergessen. Und was Haldenschreck schrieb, kann schon so sein. Vielleicht ist tatsächlich ein Mitarbeiter (vielleicht erst durch die Karte) aufmerksam geworden, da hat er sich gedacht: so'n Ding nimmste auch mal mit. Sammlerehre kann man da nicht zu sehr erwarten, da ihm der Fall eigegen Verlustes fremd ist, und er das Gefühl hat, wenn er da arbeitet, hat er auf "seiner" Baustelle Vorrang. Könnte so sein, muss nicht.
Finde es auch gut, dass du das Thema angesprochen hast, ist schon 450 mal gelesen worden :D
Glück Auf
Uwe
loparit:
Hallo,
also mir ist so etwas noch nicht passiert und ich bin auch noch nie an eine Stelle gekommen, wo jemand Werkzeug oder sonstige hinweisende Dinge hinterlegt hatte.
Aber gehen wir die Sache mal sachlich an:
Wo gibt es ein solches Gesetz, eine solche Regelung hier bei uns in Deutschland ?
Ich weiß das es in alpinen Gebieten durchaus üblich ist sein Werkzeug zu hinterlegen und dass die Strahler sich auch normalerweise daran halten. Doch was ist der Hintergrund. Dort hat man oft einen stundenlangen Anmarsch zu einer bestimmten Fundstelle. Oft arbeitet man dort über mehrere Monate zum Teil auch unter sehr kostenintensiven Gegebenheiten ohne auch nur ein Stück zu bergen. Dann sind die viele dieser Strahler Berufsstrahler und leben von dieser Arbeit. Da ist es auch verständlich wenn man solch eine Regelung gefunden hat.
Bei uns ist es doch überwiegend so, dass man irgendwo auf einer alten Halde oder in einem Steinbruch arbeitet. Diesen kann man meistens mit einem Auto und eventuell 30 Minuten Fußmarsch erreichen . Dieser ist überwiegend das ganze Jahr zugänglich. So dass ich viele Möglichkeiten habe, dort aktiv zu werden und meine Aktivitäten entsprechend planen kann. Ich selbst würde niemanden aus einem Loch das ich ausgegraben habe am nächsten Tag verjagen, genausowenig würde ich mich von jemandem verjagen lassen! Wobei wir in der Regel wenn wir irgendwo graben das Loch beim verlassen wieder zu machen. Und wenn die Grabung über zwei oder drei Tage geht, wir durchaus dann vor Ort bleiben. So dass eine solche Situation nicht entsteht.
Natürlich ist es ärgerlich wenn das passiert, dass jemand am nächsten Tag an einer Stelle gräbt wo ich am Tag zuvor tätig war. Aber geht mal in euch hinein, ist es genauso ärgerlich, wenn dort nichts gefunden wurde. Oder ist die Sache dann nicht mehr so schlimm. Wir betreiben ein Hobby, müssen nicht davon leben und arbeiten auch nicht das ganze Jahr über an einer bestimmten Stelle, die meisten von Euch, würde ich jetzt behaupten geben eine Fundstelle nach mehreren Besuchen und intensiver Arbeit ohne entsprechende Funde sowieso auf.
Anders ist das aber bei den Berufsstrahlern, die durchaus ein Jahr oder einen Sommer irgendwo Aktiv sind ohne ein Ergebnis.
Auch anders sehe ich es in dem hier vorliegenden Fall, wo nur einer eine Genehmigung zum Suchen an einer Baustelle hatte und dann wissenschaftlich über Monate arbeitet und dann so etwas passiert. Wobei es da auch nicht klar ist ob es Sammler waren die dann das Teil geborgen haben.
Gruß loparit
Bergbaumaulwurf:
Glück Auf!
Ich denke es ist eine Frage der persönlichen Einstellung und wenn ich auf einer Halde wie Antonstal bin und Haufen finde sollte man sie liegen lassen!!!!!!!!!!!!
Mir würde es auch nicht gefallen wenn einer meine Sammelergebnisse so einfach mitnimmt!
Das ergibt sonst eine Kettenreaktion und man kann dann keinen mehr trauen.
Irgendwan trifft man den Sammler und da lässt sich bei einen guten Gespräch bestimmt was tauschen oder einfach mal schnorren.
Es fällt ja einen nicht schwer wenn man etwas doppelt hatt abzugeben.
Alles Gute oder Schlechte kommt immer Dreifach zurück, fast immer und das sollte einem zu denken geben.
Bergbaumaulwurf
uwe:
Irgendwie geht diese Diskussion vor lauter Ehrenhaftigkeit ins Leere.
Es ist selbstverständlich, daß man eine Kluft oder einen Schurf, in dem Werkzeug liegt respektiert und sich darin nicht vergreift. Es gehört wohl auch zu den Anstandregeln, daß man keine offensichtlich neben der Ausrüstung zurechtgelegten Funde hinter dem Rücken des Schürfers stielt.
Es ist allerdings nicht nachvollziehbar, daß ich einen angelegten Schurf, den ich am frühen Morgen antreffe und der somit als verlasssen anzusehen ist nicht weiter ausbeute. Woher soll man wissen, daß irgendwann mal jemand auftaucht, der behauptet, die Schürfrechte für diesen Claim zu besitzen. Die hat er nämlich nur, wenn er im Grundbuch eingetragen ist. Da spielt es keine Rolle, wie sehr er beim Schürfen geschwitzt hat.
Außerdem halte ich es auch für zur Sammlerehre gehörend, für nach mir kommende etwas zurück zu lassen. Von Berufsstrahlern mal abgesehen sollte jedem das genügen, was er im Rucksack wegschleppen kann. Ich suche nicht nach Depots anderer Sammler, wenn ich aber durch Zufall eines entdecken würde, hätte ich nur geringe Skrupel mir ein Stück davon mitzunehmen. Ein verlassenes Depot ist nichts anderes, als eine Bergwerkshalde. Der Eigentümer des betreffenden Gebietes hätte sogar das Recht, das Depot komplett auszuräumen.
Gruß
Uwe
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