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Sammlerehre

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Ralf:

--- Zitat von: loparit am 04 Mar 08, 12:51 ---Hallo,

also mir ist so etwas noch nicht passiert und ich bin auch noch nie an eine Stelle gekommen, wo jemand Werkzeug oder sonstige hinweisende Dinge hinterlegt hatte.

Aber gehen wir die Sache mal sachlich an:

Wo gibt es ein solches Gesetz, eine solche Regelung hier bei uns in Deutschland ?



Ich selbst würde niemanden aus einem Loch das ich ausgegraben habe am nächsten Tag verjagen, genausowenig würde ich mich von jemandem verjagen lassen! Wobei wir in der Regel wenn wir irgendwo graben das Loch beim verlassen wieder zu machen. Und wenn die Grabung über zwei oder drei Tage geht, wir durchaus dann vor Ort bleiben. So dass eine solche Situation nicht entsteht.




Gruß loparit



--- Ende Zitat ---

Ich nehme an, das ist auf mein Erlebnis bezogen. Wenn Du zwei volle Tage graben musst, um überhaupt erst mal an die fündige Zone zu kommen, macht es wenig Sinn das Loch jeweils am Abend wieder zuzumachen. Weil dann kommst Du nie an die Schicht. Logisch oder ?
Auch war das ganze Werkzeug im Loch, bzw. hatten wir Schüppen und Hacken quer darübergelegt und auch noch große Steine drumherum, damit niemand versehentlich reinplumst. Wenn man dann am dritten Tag in aller Frühe ankommt um die Früchte harter Arbeit zu ernten und da sitzt ein Schmarotzer im Loch, dann soll das in Ordnung sein. Oder anders gefragt, wärest Du in unserem Loch gesessen, Du hättest es nicht freiwillig geräumt ??? Dann hättest Du es unfreiwillig geräumt, Ganz sicher !!

So ein Verhalten ist durch nichts zu entschuldigen und kann eigentlich nur durch maßlose Gier ausgelöst werden.

Ralf

Haldenschreck:

--- Zitat von: Ralf am 05 Mar 08, 17:27 ---Wenn man dann am dritten Tag in aller Frühe ankommt um die Früchte harter Arbeit zu ernten und da sitzt ein Schmarotzer im Loch, dann soll das in Ordnung sein. Oder anders gefragt, wärest Du in unserem Loch gesessen, Du hättest es nicht freiwillig geräumt ??? Dann hättest Du es unfreiwillig geräumt, Ganz sicher !! So ein Verhalten ist durch nichts zu entschuldigen und kann eigentlich nur durch maßlose Gier ausgelöst werden.
--- Ende Zitat ---

hallo,
hoppla, lieber den ball flach halten.
auch wenn ich den frust verstehen kann, ist die hier vorgebrachte drohung (auf gewaltanwendung) völlig fehl am platze!  :-[
rein rechtlich kannste, ralf, dagegen nichts machen, auch die "räumung" würde ich mir sehr gut überlegen. mancher zeitgenosse schiesst mit einem haufen klagen zurück, da haste keine chance vor gericht. soweit zur "ehre".

haldenschreck

caliastos:
wobei ich da nicht so sicher wäre. mach das dann mal in österreich oder der schweiz. da haben die strahler an sich immer eine lizenz, die das aufsuchen und bergen von mineralen gestattet. ohne diese lizenz bewegt man sich in einer grauzone. wenn du dann dich allerdings an einer strahlerfundstelle vergreifst... die zahlen immerhin für die lizenz und auch anteilig angaben gemäß dem bergungswerk.

das strahlergesetz ist da z.b. in der schweiz (strahlerpatent) offiziell gültig. abgesehen davon ist das schon ziemlich alt und immer respektiert worden. wem das nicht paßt ist da fehl am platz. der andere hat die arbeit, man selber die beute. offensichtlich frische werkzeugspuren läßt man eben in ruhe. unabhängig davon ob der sammler nun zurückkommen wollte oder nicht. sind die spuren alt, keine markierung (die übrigens für 1 jahr lang gelten) da ---> FINGER WEG. da finde ich rauswerfen legitim. was wenn der wildwühler z.b. den schat untergräbt, instabil macht oder verschüttet wird? da sind die, die ihn angelegt haben meistens dran. glaubt ihr echt der verschüttete wird sagen mein fehler? der sagt dann sicher der schatanleger war schuld. oder falls dadurch schaden entsteht, wenn bei einem gemeldeten schurf gewühlt wird, na wer wird da wohl belangt?

das ungeschriebene gesetz hat da schon seinen sinn. muß das jetzt echt jemand sagen, der garantiert 10-20 jahre jünger ist und kaum selber sammeln kann (gesammelt hat) als die meisten, die sich gegen diese regelung aussprechen? kommt das nicht etwas peinlich?

oder liegt das daran, daß man hier in alpennähe wohl schlicht mehr respekt zeigt, was solche dinge angeht?

Goldi85:
Hallo,

Ich weiss zwar nicht, ob es in Deutschland ein Gesetz gibt, welches das "ausbeuten" einer belegten Fundstelle verbietet, aber wenn du der einzige warst, der eine Sammelgenehmigung hatte, dann kann man hier mindestens von "unbefugtem Betreten" sprechen. Und das ist eigentlich eine Straftat?

Gruß  Daniel

Grenzton:
Ich würde mal sagen,
bevor wir uns hier noch ereifern, sage ich mal abschließend;

Dank an Euch allen für Eure Meinungen und Anregungen.

Sicher werde ich in Zukunft nicht mehr so naiv mit solchen Dingen umgehen.
Was heißt das ich "markierte" Funde nach wie vor liegen lassen, und selber die Funde verstecke, mitnehme oder gleich aufgebe.
Wenn ich wiederkomme und es ist noch da kann ich mich freuen.

Gruß,  Kalle

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