Mineralien / Minerals / Minerales > Allg. Diskussionen Mineralien / General discussions minerals
Rechtliche Situation des Mineraliensammelns
der Sauerländer:
Glück Auf
Dieses bei Bergleuten und Sammlern gebräuchliche "Glück Auf" wird oftmals leichtfertig dahingesagt, ohne sich der Bedeutung bewusst zu sein. Die Menschen, die sich durch ihre Tätigkeit täglich einer Gefahr aussetzten, wussten, warum sie sich Glück wünschten.
Trotzdem, oder gerade deshalb, hat man sich bereits vor Jahrhunderten nicht auf das Glück verlassen, sondern Regeln aufgestellt und Richtlinien erlassen. Waren es früher die Handwerksinnungen u. a., so sind es heute die Berufsgenossenschaften, die auf Einhaltung der Verordnungen und Gesetze achten, bzw. die Einhaltung von ihren Mitgliedern einfordern.
Immer wieder und in letzter Zeit immer häufiger wird darüber geklagt, dass die Betreiber von Steinbrüchen den Mineralien- Sammlern gegenüber "Unverständnis" zeigen, Verbote erlassen und das sammeln kategorisch verbieten.
Das ist Quatsch! Das betreten fremder Grundstücke, egal welcher Art, war immer schon verboten. Das betreten von Steinbrüchen und sammeln von Mineralien/Fossilien war prinzipiell immer schon illegal. Eigentlich müssten wir Sammler im nachhinein den Betreibern dankbar sein, das sie uns so lange stillschweigend geduldet haben.
Damit ist es in Zukunft vorbei. Der Grund liegt nicht in angeblich liegen gelassenem Werkzeug oder Bierdosen. Der Grund liegt ganz woanders....
http://www.stbg.de/aktuell/vorstand2007.htm
Damit dürfte auch das Verhalten der Betreiber in Holzen, Bleiwäsche, Iserlohn und sonstwo erklärbar sein. Die Leute MÜSSEN uns wegjagen, wenn sie uns sehen. Andernfalls machen sie sich strafbar, können ihren Job verlieren oder von den Sachversicherungen in Regress genommen werden.
Ich möchte trotzdem an dieser Stelle die Frage stellen, welche Möglichkeiten es in Zukunft für uns geben kann/geben könnte.
Positive Beispiele gibt es ja......eine Sammelgenehmigung für Gruppen zu bestimmten Zeiten unter Aufsicht einer versierten Fachkraft des Betreibers. Dieser Mitarbeiter verursacht dem Unternehmen für die Dauer seiner Aufsicht natürlich Kosten. Nicht jedes Unternehmen wie RK kann sich das leisten. Also müssen andere Wege gefunden werden.
MIRO wirbt ja für Nachwuchs bei Geologen, Mineralogen u. a.. Nur, wo soll der Nachwuchs herkommen, wenn interessierten schon in jungen Jahren ihre Begeisterung für "Steine" genommen wird? Wer soll junge Leute noch an unser Hobby heranführen, wenn Papa nirgends mehr sammeln kann? Wer hat denn in all den Jahren die Museen dieser Welt mit Steinen versorgt, wenn nicht die Sammler?
Es gibt ja auch Widersprüche innerhalb der Industrie. Auf der einen Seite der hier beschriebene Zustand, auf der anderen Seite dieses hier:
http://www.kalk.de/304.html
Wer, bitteschön, hat denn was zu dieser Ausstellung beigetragen?
Mir persönlich fällt für uns nur folgendes ein:
Was wir dringend brauchen, ist ein "runder Tisch". Hier sollte uns die Gelegenheit gegeben werden, vor der Berufsgenossenschaft, den Sachversicherern und den Betreibern unsere Belange vorzubringen. Wichtig wäre mir die Teilnahme von Herausgebern von Fachzeitschriften/Fachbüchern zum Thema. Weiterhin von Mitarbeitern des "GD- NRW" (oder eben anderer Bundesländer).
Sollte so etwas, oder etwas in anderer Art, nicht machbar sein, wird unser Hobby komplett illegalisiert.
Glück Auf
minuwe:
Hallo,
interessanter Beitrag.
Es stellt sich mir dennoch die Frage, inwieweit die BG für betriebsfremde zuständig ist, Sammlerunfälle fallen doch nicht unter das Arbeitsrecht, eher allgemein Zivielrecht?
Denke, es ist so, dass der Betreiber nach Schadenseintritt (z. Bsp. Anlagen oder Betriebsabläufe beeinträchtigt) den Verursacher (Sammler) entsprechend heranziehen kann, während bei einem Unfall der Sammler den Betreiber natürlich nicht in die Plicht nehmen kann, wenn er ohne Genehmigung im Bruch ist, oder dies schriftlich "Auf eigene Gefahr" genehmigt wurde.
Es wird wohl immer weniger Genehmigungen geben, obwohl in Schriftform und nach Belehrung "Auf eigene Gefahr" die Möglichkeit bestünde. Kommt zu Unfall des Sammlers, ist wohl das größte Problem für den Betreiber, dass er sich ggf. mit einer wenn auch aussichtslosen Klage auseinandersetzen muss, wozu er weder Zeit noch Lust hat. Außerdem müssen solche Randalierer erst mal gefunden werden, was nahezu ausichtslos ist, die werden auch weiterhin solche Stätten heimsuchen, wie auch die Sammler.
Für den Sammler eher interessant dürfte sein, welche Ansprüche er gegenüber seiner Kasse hat, nach dem ihm die Kasse nachgewiesen hat, dass der Unfall bei illegalem Verhalten geschah, was sie unter "grob fahrlässig" einstuft, im Gegensatz zu Bergsteigen.
Also wird sich nach meiner Meinung an der Situation nicht viel ändern, außer dass es weniger Genehmigungen gibt.
Hierzu kann richtige Aussagen aber nur ein Jurist treffen.
Glück Auf
Uwe
Schmucki:
Hallo Sauerländer, hallo Uwe,
ich halte das auch für ein sehr interessantes Thema, das auf jeden Fall weiter verfolgt werden sollte. Ich habe mich dieses und letztes Jahr sehr intensiv um Genehmigungen gekümmert. Ich habe in den Fällen, in denen ich mich schriftlich an die Betreiber gewandt habe, außer in einem Fall noch nicht einmal eine Antwort bekommen. Die erhaltene Antwort war natürlich negativ. Also einzelne Genehmigungen habe ich nicht. Das ist anders bei Kiesgruben hier in der Gegend, wenn man einfach hinfährt und an der Waage oder so einfach fragt. Da ich aber berufstätig bin, klappt das nur äußerst selten. Für mich sind deshalb die Varianten ideal, in denen ein (ehemaliger) Mitarbeiter am Wochenende Sammlergruppen empfängt. Dies kenne ich so vom Flechtinger Höhenzug und vom Petersberg bei Halle.
Das Problem der Bergwerkbetreiber, Uwe, ist, dass das mit der Haftungsfreistellung nicht so einfach ist. Bei einem illegalen Betreten schon mal gar nicht, weil der Betreiber mit dem Sammler naturgemäß nichts entsprechendes vereinbaren kann. Im besten Fall erhält der Sammler dann eine Mitschuld, was aber den Betreiber aus der Haftung nicht entlässt. Dieser Fall interessiert hier aber weniger, weil ja die Möglichkeiten des legalen Sammelns diskutiert werden sollen. Aber auch eine Genehmigung mit "Betreten auf eigene Gefahr" ist keine Garantie. Sobald dem Sammler etwas passiert und der Betreiber eine ihm obliegende Pflicht verletzt hat, kann er dennoch in der Haftung sein. Und dass es solche Pflichtverletzungen gibt, dafür spricht das vom Sauerländer verlinkte Schreiben. Es ist also für einen Betreiber schwer, tatsächlich sich von einer Haftung zu befreien.
Ein weiteres Problem ergibt sich daraus, dass nicht unbedingt die Sammler den Betreiber bei einem Unfall in die Pflicht nehmen, sondern die Krankenkassen. Wenn einem Sammler was passiert und die Krankenkasse für seine Behandlungskosten aufkommt, kann sie diese Kosten von dem Verursacher des Unfalls ersetzt verlangen. Und dort wird dann schon genau hingesehen, ob eine Haftungsfreistellung zugunsten des Betreibers wirksam ist. Hier denke ich liegt auch das Hauptproblem der Betreiber: Sie können sich nicht sicher vor Klagen schützen und gehen daher auf Nummer sicher und erteilen eben keine Genehmigungen. Und eine Beratung beim Anwalt kostet Geld, das die Betreiber der Bergwerke nicht dafür ausgeben wollen, uns Sammlern das Sammeln zu ermöglichen.
Die Idee eines runden Tisches, bei dem genau diese Fragen geklärt werden könnten, erscheint mir daher ein guter Ansatz. Hier könnten die gegenseitigen Bedenken und Interessen am besten erörtert werden, wenn der gegenseitige Wille dazu vorhanden ist.
Ich weiß ja nicht, ob es hier im Forum auch Bergwerksbetreiber o.ä. gibt. Deren Meinung hierzu würde mich jedenfalls interessieren.
Viele Grüße :D
Schmucki
minuwe:
@ Sebastian
--- Zitat ---Wenn einem Sammler was passiert und die Krankenkasse für seine Behandlungskosten aufkommt, kann sie diese Kosten von dem Verursacher des Unfalls ersetzt verlangen.
--- Ende Zitat ---
Die Frage für mich ist nur, wie die Kasse es schaffen will, den Betreiber als Verursacher anerkennen zu lassen. Der Betreiber tut seine Plicht mit dem Aufstellen von Warn- und Verbotsschildern, das Einzäunen eines sich ständig vergrößernden Betriebsgeländes wird als unverhältnismäßiger Aufwand anerkannt, das gelegentliche Auftauchen eines Wachschutzes sollte ebenfalls reichen. Das Androhen von Strafen wird nicht viel bewirken, denn im Zusammenhang mit bloßem Betreten und Mineralien sammeln kann wohl kaum eine Schadenshöhe beziffert und nachgewiesen werden. Die erhobenen "Ordnungsgelder" müssen halt in vernünftigem Verhältnis zu den Funden stehen.
Die "Lösung" wird wohl so aussehen, dass der Betreiber formell durch Massnahmen wie Schilder verbietet und ansonsten nix sieht und sich so angemessen absichert und der Sammler weiterhin durch den Hintereingeng reingeht, und wenn er erwischt wird und rausfliegt, es später halt erneut versucht. Wenn sich der Betreiber einen Wachschutz rund um die Uhr leistet, kann es der Sammler nur mit "Eintrittsgeld" versuchen.
Glück Auf
Uwe
Bergbaumaulwurf:
Glück Auf!
Eigentlich sind wir Mineraliensammler doch Gesetzesübertreter, egal wo wir unser Hobby betreiben. Es gibt doch eigentlich kaum noch Fundstellen die legal sind. Entweder sind es Betriebe wie Steinbrüche, also mit Betreiber, es ist Denkmal oder Naturschutzgebiet.
Also bewegen wir uns immer am Rande der legalität.
Da sind dann solche Schilder wie auf dem Abraham in Lauta ganz hilfreich" Betreten auf eigene Gefahr, Materialentnahme verboten".
Ich darf es, aber auf eigenes Risiko.
Aber klar wie Führe ich den Nachwuchs an das Hobby, denn Börsen sind auf Dauer nicht befriedigend und gehen ins Geld.
Eine nicht so wertvolle aber selbst gefunde Stufe macht einen glücklicher!
Bergbaumaulwurf
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
Zur normalen Ansicht wechseln