Bei einem Unfall mit Betriebsangehörigen oder Personen, die im Auftrag des Betriebes tätig werden, ist der Betreiber von einer Haftung ausgeschlossen, da die Stbg dann dafür eintritt.
Kommt es bei einem unerlaubten Betreten eines Steinbruches zu welchem Zweck auch immer zu einem Unfall, so haftet in dem Fall nicht die Versicherung der zuständigen Berufsgenossenschaft.
Das ist die Zwickmühle. In dem Fall kann nämlich der Betreiber privat haftbar gemacht werden, wenn der Geschädigte ihm nachweisen kann, daß er das Betriebsgelände nicht ausreichend gegen unerlaubtes Betreten abgesichert hat.
Von daher ist es nur verständlich, daß die Betreiber streng darauf achten, daß Betriebsfremde keinen Zugang zum Gelände haben.
Ich habe heute mal mit einer Mitarbeiterin des Stbg gesprochen, die mir noch einmal sagte, daß kein Versicherungsschutz für Mineraliensammler besteht, selbst wenn hier für eine Genehmigung vorliegt.
Das erklärt sich aus folgender Regelung(Stgb-Satzung):
Versicherung sonstiger Personen
§ 51
Versicherung nicht im Unternehmen beschäftigter Personen
(1) Personen, die nicht im Unternehmen beschäftigt sind, aber
a) als Mitglieder von Prüfungsausschüssen oder als Prüflinge oder als Teilnehmer an
Veranstaltungen der zusätzlichen Berufsschulung oder an Veranstaltungen, die
ähnlichen Zwecken dienen,
b) als Teilnehmer an Besichtigungen des Unternehmens,
c) als Teilnehmer im Rahmen der Entwicklungshilfe,
d) als Rechtsanwälte, Steuerberater, Ärzte oder Sachverständige,
e) als Mitglieder des Aufsichtsrats, Beirats, Verwaltungsrats und dgl. des Unternehmens,
die Stätte des Unternehmens im Auftrag oder mit Zustimmung des Unternehmers
aufsuchen oder auf ihr verkehren, sind während ihres Aufenthalts auf der Stätte des
Unternehmens gegen die ihnen hierbei zustoßenden Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten
beitragsfrei versichert, soweit sie nicht schon nach anderen Vorschriften versichert
sind (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 SGB VII).
In dieser Ausnahmeregelung sind Mineralien/Fossiliensammler nicht vorgesehen.
Für mein Dafürhalten, wäre der einzige Weg auch für diese Zielgruppe einen Versicherungsschutz zu erlangen, es offiziel als Betriebsbesichtigung zu deklarieren.
Wenn jetzt also die Verantwortlichen folgende Erklärung, die jeder Sammler bei sich haben könnte , unterschreiben würden, wären die Sammler versichert und die Betreiber nicht mehr privat haftbar zu machen, falls es zu einem Unfall kommt.
Herr/Frau ............. hat die Erlaubnis als Teilnehmer einer Betriebsbesichtigung
Das Betriebsgelände am .............. zu betreten.
Ort/ Datum Unterschrift/ Betriebsleiter(bzw. Bevollmächtigter)
Allerdings ist das jetzt auch nur reine Spekulation von mir. wichtiger wäre es die Betreiber mit ins Boot zu holen. sie zu befragen, wo ihre Bedenken liegen. Warum sie das Mineraliensammeln in ihren Brüchen nicht gestatten und unter welchen Bedingungen sie sich vorstellen könnten, ihre Meinung zu ändern.
Gruß
Thomas