Hallo Kalle,
ein fertiges Formular habe ich leider nicht. Du solltest aber deutlich machen, dass Du EIGENTÜMER des von Dir bereitgestellten Stückes bleibst, und dass der Zweck der leihweisen Überlassung in der Ausstellung besteht. Ferner sollte sich der Leihnehmer zur sorgfältigen Behandlung des entliehenen Gegenstandes verpflichten.
Verrätst Du uns noch, in welchem Amt wir Deine Stücke demnächst bewundern können?
Gruß,
Holger