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Finanzamt / Steuern
Klinoklas:
Hallo Experts,
ich habe eine Frage das Finanzamt betreffend. Wenn ich jetzt ein paar wenige Sachen privat nach einer Kellerentrümpelung oder auch meinetwegen Dubletten aus der eigenen Sammlung verkaufe muss ich das alles beim Finanzamt angeben?
Leider bin ich da sehr verunsichert. Was machen denn eigentlich Wochenend,- oder Gelegenheitströdler? Ich möchte da nicht gegen ein Gesetz verstoßen.
Bin da für jeden Tip dankbar.
Gruß
René
Stefan:
Wenn Du Deinen Privatkram verscherbelst musst Du nichts angeben und hast auch keine Probleme zu erwarten. Im Zweifelsfall einfach mal dort anrufen, die geben Dir gerne Auskunft.
Besten Gruß
Stefan
Klinoklas:
Hallo Stefan,
vielen Dank für die Antwort.
Da werde ich wohl wirklich mal anrufen müssen. Was mich verunsichert ist das wenn der Erlös des Verkaufs auf mein Konto überwiesen wird dann geht es ja auch nicht am Finanzamt vorbei da sie ja Kontoeinsicht haben.
Zum anderen denke ich mir das steuerlich ja bereits alles geregelt wurde als ich einen Gegenstand erworben habe und dadurch keine weiteren Pflichten beim weiterverkauf aufkommen. Ich könnte mir aber auch vorstellen das es ggf. eine finanzielle Obergrenze für den privaten Vekauf gibt.
Schwierig, ich denke hier kann man schnell in ein Fettnäpfchen treten.
Gruß
René
anatasi:
Hallo René,
generell sind die Finanzämter zur Zeit schon sehr kritisch. Aber wenn du ein paar Stücke aus deiner eigenen Sammlung verkaufst, ist das sicher noch nicht steuerrelevant.
Eine Nachfrage beim Finanzamt, ab welchen Summen die Behörde solche Verkäufe als "gewerbliche Tätigkeit" bewertet, ist sicher nicht verkehrt.
Glück Auf
Helmut
triassammler:
Hallo René!
--- Zitat von: Klinoklas am 26 Sep 09, 10:53 ---Zum anderen denke ich mir das steuerlich ja bereits alles geregelt wurde als ich einen Gegenstand erworben habe und dadurch keine weiteren Pflichten beim weiterverkauf aufkommen.
--- Ende Zitat ---
Wenn das dem Steuerrecht entspräche, würde sich die Wirtschaft in der gesamten Republik nur noch auf Second Hand-Handel beschränken. ;D Natürlich wird bei jedem gewerblichen Verkauf (egal ob von Neuware/als Erstverkäufer oder Gebrauchtware/Wiederverkäufer) die entsprechende MwSt. fällig. Ab wann etwas als "gewerblich" gilt, liegt bei Kleinverkäufen soweit ich weiss in einer Grauzone. Dabei spielt sowohl die erlöste Summe als auch die Anzahl der angebotenen Waren und die Frequenz der Verkäufe eine Rolle. Von eBay ist ja bekannt, dass sich die Finanzämter da manchmal mit der Einschätzung eines "Privatverkäufers" schwer tun. Im Zweifelsfall wird das im Einzelfall entschieden, weshalb Du bei Deiner Nachfrage beim Finanzamt angeben solltest, wie viele Stücke Du für welche Summe zu veräußern gedenkst, und wie oft im Jahr das stattfinden soll. Zumal gilt: Für regelmäßige Veräußerungsgeschäfte ist ein Gewerbeschein nötig, womit auch noch die Gewerbesteuer zu berücksichtigen ist.
Lass uns doch bitte wissen, was Deine Nachfrage ergeben hat, ich kann mir vorstellen, dass die Frage hier einige umtreibt.
Gruß,
Rainer
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