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Finanzamt / Steuern
Klinoklas:
Hallo Rainer,
hört sich ja schlimm an. ;-)
Tja das ist aber genau das Problem mit dem Aufwand. Ich trenne mich ja nur von ein paar wenigen Sammlungsstücken und einer Blumenvase, da kann ich mir nicht so recht vorstellen das dafür ein Gewerbeschein benötigt wird. Es ist auch nur ein temporärer Verkauf. Ebay scheint ja soweit okay zusein solange es sich um eigene privaten Krempel handelt. Wobei es bemerkenswert ist wie groß die Keller und Dachböden bei manchen so sind und daß das 100.000 Stück noch immer vom eigenen Keller kommt. ;-)
Daher aber auch oben mein Vergleich mit dem Trödelmarkt. Auch hier kann ich mir schwer vorstelllen daß das alles über das Finanzamt läuft.
Gruß
René
smoeller:
Hallo,
Letztendlich ist das Problem, dass es keine verbindende, höchstrichterliche Entscheidung darüber gibt, ab wann ein Handel gewerblich ist. Im Prinzip ist für regelmäßig wiederkehrende bzw. einen gewissen Umfang (Menge, nicht Wert!!!) übersteigenden Verkauf ein Gewerbe anzunehmen. Die Menge liegt im Ermessen des Gerichts, d.h. schon der Verkauf 3 gleicher T-Shirts kann als gewerblich gelten, aber auch erst der Verkauf von 20 oder 60 Stücken in einem Jahr. Es wird Zeit, dass da endlich mal Klarheit reinkommt.
Das Problem sind weniger die Finanzämter als vielmehr Abmahnanwälte, die darauf setzen, dass man lieber die Unterlassungserklärung (gegen Zahlung saftiger Geldbußen) unterschreibt, als es auf einen Prozess ankommen zu lassen.
Daher hatte ich ein Kleingewerbe angemeldet, um ohne Angst vor diesen Abzockern Teile meiner Sammlung verkaufen zu können. Das Problem ist da weniger eBay (obwohl pro Auktion für 1 Euro Startpreis 25 Cent Angebotsgebühr fällig werden, dazu 8,5% Verkaufsprovision), und auch das Finanzamt nicht (Gewerbesteuer wird meines Wissens erst ab einem Umsatz von 7000 Euro jährlich fälllig (Bitte genau informieren!!)). Dazu kommt nämlich noch Beteiligung am DSD für die Verkaufsverpackungen. Je nach Anbieter 75-150 Euro (und darüber) im Jahr. Das lohnt sich echt nur, wenn man sehr gute und viele Stücke hat, nicht für den Normalsammler.
Glück Auf!
Smoeller
Kluftknacker:
--- Zitat von: Klinoklas am 26 Sep 09, 10:53 ---dann geht es ja auch nicht am Finanzamt vorbei da sie ja Kontoeinsicht haben.
--- Ende Zitat ---
Hä, Offenbarungsleid geleistet? Oder wohnst Du in Schäubles Musterländle... 8)
hallo,
ob etwas gewerblich ist, liegt im Ermessungsspielraum der zuständigen Behörde und ist von zwei Faktoren abhängig: Anzahl und Regelmäßigkeit. Wenn du kontinuierlich, sagen wir vielleicht jedes Wochenende bei Ebay eine Blumenvase hineinstellst, dann handelst du gewerblich. Verkaufst Du über einen kürzeren Zeitraum regelmäßig 5 Blumenvasen gleichzeitig, dann handelst Du gewerblich. Verkaufst Du hin und wieder mal eine Blumenvase, dann handeltst Du nicht gewerblich.
Grüße vom
Kluftknacker
triassammler:
--- Zitat von: Klinoklas am 26 Sep 09, 17:56 ---Daher aber auch oben mein Vergleich mit dem Trödelmarkt. Auch hier kann ich mir schwer vorstelllen daß das alles über das Finanzamt läuft.
--- Ende Zitat ---
Was man nach gültiger Rechtslage angeben muss, und was man tatsächlich angibt, bleibt natürlich jedem Trödler selbst überlassen. ;) Er muss dann nur ggf. mit den Konsequenzen leben.
@smoeller:
--- Zitat ---Das Problem sind weniger die Finanzämter als vielmehr Abmahnanwälte, die darauf setzen, dass man lieber die Unterlassungserklärung (gegen Zahlung saftiger Geldbußen) unterschreibt, als es auf einen Prozess ankommen zu lassen.
--- Ende Zitat ---
Mit Abmahnungen hat das Thema hier (gottseidank) nichts zu tun - auf Abmahnanwälte trifft man bei eBay bei (vermeintlichen) Verstößen gegen das Marken- oder Urheberrecht im Bereich der Wirtschaft. Von Steuerverstößen hätten solche Anwälte nichts, weil die Steuernachzahlung und evtl. Strafzahlung zur Gänze an den Staat geht, und ein Abmahnanwalt lebt ja von einem Anteil am Streitwert.
Gruß,
Rainer
smoeller:
Hallo,
@triassammler: Vielleicht etwas missverständlich ausgedrückt: Mir ging es in dem Falle weniger um die steuerrechtliche Seite als in dem Satz um Verstöße gegen das BGB, und da gibt es schon Abmahnungen, bzw. kann es welche geben. Da ist es dann die Frage, ob man lieber 2000 Euro an einen Anwalt zahlt (Unterlassungserklärung), oder es auf einen Prozess ankommen lässt.
Da hatte ich es dann doch vorgezogen, rechtzeitig ein Gewerbe anzumelden.
@all: Letztlich ist das halt immer eine Gratwanderung zwischen privat handeln und Abmahnungen in Kauf nehmen und Gewerbe anmelden und meist draufzahlen.
Glück Auf!
Smoeller
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