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EBay und (k)ein Ende ?

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Kluftknacker:
Vielleicht für einige "Sammler" hier sehr interessant:
http://www.stern.de/digital/online/ebay-abmahnhaie-lauern-auf-zu-fleissige-hobby-haendler-1572969.html
Kluftknacker

loismin:
Hallo.

Sehr interessanter Beitrag !
Ich verstehe da nur nicht ganz wieso ein anderer Händler mit den Abmahnungen Geld verdienen kann !
Was ist das für ein Rechtssystem wo man ungestraft für einen Brief  775 Eur verlangen kann !!!!!
Im Prinzip geht das doch für mein Rechtsverständnis nur das Finanzamt oder den jeweiligen Käufer was an, oder ?



loismin

smoeller:
Hallo,

@Loismin: Leider nicht. Leider ist das BGB zu allgemein gehalten. Letztendlich läuft es darauf hinaus, dass du für Handel eine Gewerbeerlaubnis benötigst. Es steht allerdings nirgends, ab wann ein Verkauf gewerblich ist. Auch gibt es meines Wissens keine höchstrichterliche Entscheidung.

Das Problem: Natürlich fühlen sich einige Händler auf den Schlips getreten, wenn Privatpersonen größere Mengen Ware verkaufen, ohne dafür die nötigen Pflichten zu erfüllen (Umsatzsteuer, Abfallentsorgung, rechtssichere Verträge/Widerrufsrecht, Rücknahme, evtl. Garantien).

Leider wird heute die Frage, ob gewerbliches Handeln vorliegt, allein an der Menge festgemacht, es gibt Urteile von 3 identischen Teilen (waren T-Shirts, glaube ich) zur selben Zeit bis zu mehr als 100 Teile innerhalb eines Jahres. Da bräuchte es einen Paradigmenwechsel hin zu einer Geldsumme. Die Frage ist doch: 3 Gebrauchtwagen zu 2000 Euro/Stück über ein Jahr (nicht gewerblich??) oder 200 MM-Stufen zu 1 Euro/Stück im selben Zeitraum (soll das gewerblich sein??).

Glück Auf!
Smoeller

loismin:
Hallo

Daß sich andere Händler darüber eventuell aufregen versteh ich ja und wenn sie darüber das Finzanzamt informieren würden als zuständige Behörde, kann ich auch nachvollziehen !
Aber wieso kann der Händler dann Abmahnungen schreiben und dafür 700 Eur bekommen !!!! Da setzt bei mir das Verständnis aus.
Oder versteh ich da im Artikel etwas falsch ?


Loismin

robodoc:
Servus Lois,

Dein Unmut ist nur allzu verständlich. Daß solche Abmahnspezialisten wie viele andere schmarotzen können, liegt am Gedankengebäude der Juristen, das dem eines Schizophrenen gleicht: für ihn erscheint alles logisch, nur die Anderen haben damit ihre Schwierigkeiten. Vermutlich wären die Leute auch weniger erfolgreich, wenn es mehr Richter gäbe, die zum Einen gesunden Menschenverstand besitzen und zum Anderen ihren Ermessensspielraum nutzen. Gelangte nämlich ein Richter nach Prüfung aller Fakten und insbesondere Relationen zur Überzeugung, daß im konkreten Fall wohl kaum ein gewerblicher Handel vorläge, wäre dagegen kein Kraut gewachsen. Wenn eine solche Entscheidung bis zur höchstrichterlichen Ausurteilung bestand hätte, würden die o.g. Subjekte recht rasch das Interesse verlieren und sich auf eine andere Lumperei verlegen oder vielleicht sogar mal richtig arbeiten; diesbezüglich hatte ich schon einmal die Wiederinbetriebnahme aufgelassener Steinbrüche ins Auge gefaßt.
Laßt Euch nicht aus der Ruhe bringen,
denkt an Götz von Berlichingen. ;)

Glück auf

Robert

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