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Kluftknacker:
Hallo,
Danke an Doc Diether für die Scans auch an dieser Stelle.

Ich möchte den Thread aufbohren, da vielleicht für andere interessant:
Wer hat die Rechte an den Artikeln, nachdem der Verein nicht mehr exisitiert? Waren die Rechte vorher zu 100% beim Verein (bzw. Herausgeber), oder auch in Teilen bei den jeweiligen Autoren?
Die gleiche Frage stellt sich, falls sich die VFMG auflöst. Sind die Artikel dann "vogelfrei"?

Kluftknacker

Fisch108:
Hallo Kluftknacker, gibt es Anzeichen für ein Auflösen der VFMG ?
Gruß, Frank

berthold:
Hallo,

das Urheberrecht liegt immer beim Autor (70 Jahre nach dem Tod des Autors werden die Werke gemeinfrei). Der Autor kann einem Verlag ein Veröffentlichungsrecht geben, Urheberrechte selbst sind nicht übertragbar. Gibt es nun den Verlag nicht mehr (und auch keinen Rechtsnachfolger des Verlages) und hat der Verlag seine Rechte nicht weggegeben (z.B. verkauft) hat kein Dritter Verwertungsrechte. Alle Rechte liegen nun wieder beim Urheber (oder dessen Erben).

Dass sich die VFMG auflöst :o glaube ich nicht, da gibt es keinerlei Anzeigen oder Gründe dafür.   

Gruß
Berthold

Kluftknacker:

--- Zitat von: Fisch108 am 09 Jun 11, 19:37 ---Hallo Kluftknacker, gibt es Anzeichen für ein Auflösen der VFMG ?
Gruß, Frank

--- Ende Zitat ---

Das war ja nur ein krasses Beispiel...

Kluftknacker:
Danke Berthold,
damit sind alle Fragen erschöpfend und gut erklärt beantwortet.

Kluftknacker

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