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Autor Thema: Der Wert einer Sammlung und die Frage nach der Versicherung  (Gelesen 12952 mal)

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Offline jkstar

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  • Beiträge: 784
  • Wulfenit Tsumeb
..die "Bürokratie" ist dann aber die selbe, auch dann wird der Wiederbeschaffungswert am Schadenstag erstattet.
Die "Festsumme" ist dann aber auch eine feste Versicherungssumme, da ist eine unlimitierte doch besser ?!

Ausserdem, gibt es denn so eine Versicherung für Privatleute ? Mir als Versicherungskf. ist da nichts bekannt, aber ich kenne auch nicht den ganzen Markt. Dann wäre da noch die Frage, was so eine Versicherung kosten würde?!

Wenn Du jeden "Neuzugang" neu erfassen und bewerten musst, ist das ein extremer Nachteil, Du müsstest ja dann jeweils ein Gutachten o.ä. machen lassen. Und jedesmal die Versicherungssumme anpassen..

Das Prozedere im Schadensfall wäre aber in jedem Fall das gleiche..erstattet wird der aktuelle Wiederbeschaffungswert. ..

Viele Grüße
Julian

 

Offline alexwlr

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  • Beiträge: 4
Hallo an alle !

Da ich selber bei der Versicherung arbeite und sich auch der Wert meiner Sammlung im Laufe der letzten Jahre gesteigert hat,
habe ich die Versicherungsfrage soeben in unserer Fachabteilung geklärt:

Die Mineraliensammlung (es sei denn geschliffene Schmucksteine) fällt nicht unter Wertsachen !!!
Somit gilt auch keine Entschädigungsgrenze !!
Hat man aber einen Vertrag mit einer festen Versicherungssumme, (z.B. 50.000,- €), hat man ggf. im Schadensfall Pech, ein Beispiel:
die Wohnung brennt aus, die Sammlung hat einen Wert (Wiederbeschaffungswert) von 35.000,-€, die Versicherungssumme ist 50.000,-€,
d.h. für den restlichen zerstörtenHausrat hat man noch 15.000,-€ übrig, was in der Regel nicht reichen dürfte.

...
 

Vielen Dank für diese ausführliche Erklärung. Ich wusste nicht, dass die Mineraliensammlung nicht unter die Wertsachen fällt. Wie ist das eigentlich wenn man umzieht? Ich werde jetzt dann bald den Umzug in eine Wohnung starten und mich würde interessieren wie das ist wenn Teile der Mineraliensammlung im Zuge des Umzugs zerstört werden oder beschädigt werden? Würde mich interessieren ob sich jemand mit solchen Fällen auskennt. Werde das aber eh noch einmal genau bei meiner Versicherung nachfragen.
« Letzte Änderung: 18 Oct 11, 21:12 von triassammler »

Offline Mineralroli

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  • Beiträge: 2.466
Hallo
Zitat
Ich würde aufgrund der geschilderten "Bürokratismen" jedem raten, die Sammlung gar nicht erst in die Hausratsvers. aufzunehmen, sondern dafür eine separate Vers. mit einer Festsumme zu vereinbaren
Das habe ich z.B. gemacht.
Zitat
Allerdings müßte hier jeder Neuzugang nach Vers.abschluss separat bewertet und integriert werden.
Das ist jedoch nicht notwendig da sich eine Sammlung regelmäßig verändert, sei es durch Neuzugänge, Tausch, Verkauf.....(Pauschalpreis veranschlagen)
Sollte sich der Wert verändern so ist auch hier die Versicherungssumme entsprechend anzupassen.
Selbstverständlich sind auch Wertgegenstände die sich außerhalb verschlossener Schränke befinden mitversichert, jedoch begrenzt (wie schon beschrieben).
Hier handelt sich um eine Sammlung die, wenn die Mindestabsicherung nicht ausreicht separat zu versichern ist.

Zitat
Hat man aber einen Vertrag mit einer festen Versicherungssumme, (z.B. 50.000,- €), hat man ggf. im Schadensfall Pech, ein Beispiel:
die Wohnung brennt aus, die Sammlung hat einen Wert (Wiederbeschaffungswert) von 35.000,-€, die Versicherungssumme ist 50.000,-€,
d.h. für den restlichen zerstörtenHausrat hat man noch 15.000,-€ übrig, was in der Regel nicht reichen dürfte.
In diesem Fall kan man die Versicherungssumme erhöhen um z.B. 50.000 auf 100.000 dann sind 50.000 für die Slg. und die anderen 50.000 für den Haushalt.

Beste Grüße
Roland

 

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